Hallo Experten.
Wer weiss was zu folgendem Fall:
An der Grenze zwischen zwei Grundstücken G1 und G2 (in Berlin) steht auf G1 ein Essigbaum mit ca. 20 cm Abstand zur Grenze. Der Baum ist mindestens 10 Jahre alt und steht so schief, dass er in ca 1 m Höhe über die Grenze wächst, die Krone befindet sich zu zwei Dritteln oder mehr über G2. Grundstück G2 ist vor ca. einem Jahr von Eigentümer E2 gekauft worden. Dem Vorbesitzer von G2 war der Baum egal, er hat den Eigentümer E1 von Grundstück G1 nie darauf angesprochen.
Kann E2 von E1 die Beseitigung des Baums verlangen? Kann E2 von E1 verlangen, der Beseitigung zuzustimmen, wenn E2 erklärt, die Beseitigung selbst und auf eigene Kosten vorzunehmen?
Soweit ich ergoogelt habe, ist die Verletzung des Grenzabstands ohne Belang, da der Baum länger als 5 Jahre unbeanstandet dort stand, damit sind die sich daraus ergebenden Ansprüche verjährt.
Danach isses nicht mehr ganz so klar. Ich habe folgendes gefunden:
- E2 kann auf sein Grundstück herüberwachsende Wurzeln abschneiden (und behalten
, sofern sie ihn nachweislich in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen.
- E2 kann von E1 die Beseitigung verlangen, wenn der Baum schräg steht und auf das Grundstück von E2 herüberwächst.
Ist es richtig, dass in beiden Fällen der Anspruch von E2 so besteht und nicht verjährt?
Hinweis: E1 und E2 sind fiktive Personen, deren fiktives Verhalten ohne Belang ist. Falls es hilft, kann vorausgesetzt werden, dass E1 und E2 normaldenkende Menschen sind, miteinander reden können, Essigbäume schön finden und den Baum lieber in Ruhe lassen als sich zu streiten.
Mit Gruß und Dank,
Ralf
Hallo Experten.
Wer weiss was zu folgendem Fall:
An der Grenze zwischen zwei Grundstücken G1 und G2 (in Berlin)
steht auf G1 ein Essigbaum mit ca. 20 cm Abstand zur Grenze.
Der Baum ist mindestens 10 Jahre alt und steht so schief, dass
er in ca 1 m Höhe über die Grenze wächst, die Krone befindet
sich zu zwei Dritteln oder mehr über G2. Grundstück G2 ist vor
ca. einem Jahr von Eigentümer E2 gekauft worden. Dem
Vorbesitzer von G2 war der Baum egal, er hat den Eigentümer E1
von Grundstück G1 nie darauf angesprochen.
Kann E2 von E1 die Beseitigung des Baums verlangen? Kann E2
von E1 verlangen, der Beseitigung zuzustimmen, wenn E2
erklärt, die Beseitigung selbst und auf eigene Kosten
vorzunehmen?
Soweit ich ergoogelt habe, ist die Verletzung des
Grenzabstands ohne Belang, da der Baum länger als 5 Jahre
unbeanstandet dort stand, damit sind die sich daraus
ergebenden Ansprüche verjährt.
Google hat RECHT!
Danach isses nicht mehr ganz so klar. Ich habe folgendes
gefunden:
- E2 kann auf sein Grundstück herüberwachsende Wurzeln
abschneiden (und behalten
, sofern sie ihn nachweislich in
der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen.
Richtig.
- E2 kann von E1 die Beseitigung verlangen, wenn der Baum
schräg steht und auf das Grundstück von E2 herüberwächst.
Ist es richtig, dass in beiden Fällen der Anspruch von E2 so
besteht und nicht verjährt?
Das ist mir neu.
Hinweis: E1 und E2 sind fiktive Personen, deren
fiktives Verhalten ohne Belang ist. Falls es hilft, kann
vorausgesetzt werden, dass E1 und E2 normaldenkende Menschen
sind, miteinander reden können, Essigbäume schön finden und
den Baum lieber in Ruhe lassen als sich zu streiten.
Mit Gruß und Dank,
Ralf
Wenn man sich gut versteht wird bestimmt ein guter weg gefunden.
Gruß
Jörg
Danke für Deine Antwort
Hallo Jörg, danke für Deine Antwort.
Viel schlauer bin ich jetzt allerdings noch nicht.
Gruß,
Ralf