Hallo! 
Beispiel:
Der angemahnte Betrag beträgt 29 € + 9 € Mahngebühren.
Das Inkassobüro will zusätzlich 29 € + 3,50 €.
Gibt es festgelegte Mahngebühren?
Danke! 
Hallo! 
Beispiel:
Der angemahnte Betrag beträgt 29 € + 9 € Mahngebühren.
Das Inkassobüro will zusätzlich 29 € + 3,50 €.
Gibt es festgelegte Mahngebühren?
Danke! 
Hallo,
ein Inkassobüro darf nicht mehr als ein Anwalt abrechnen. Das ist Gesetz.
Unter diesem LINK können Sie selber nachschauen und überprüfen:
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnkosten.htm
Gruß
Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ein Inkassobüro darf nicht mehr als ein Anwalt abrechnen. Das
ist Gesetz.
Das Richtige ist sicher gemeint, aber der Satz ist so nicht ganz richtig. Berechnet werden darf nicht mehr als ein Anwalt nach der Gebührenordnung berechnen dürfte; auch wenn ein Anwalt sich einschaltet, darf man vom Schuldner mehr nicht verlangen, auch wenn er, was nämlich möglich ist, tatsächlich höher bezahlt wird.
Levay
Welche Summe wäre sinnvoll zu zahlen?
Wenn ein Inkassount. einen nun nicht in Ruh´ lässt (und trotz überhöhter Gebühren mit Mahnverfahren/Gericht/Schufa etc. droht)
was müsste man denn zahlen (mit unterem Beispiel) um seinen Frieden zu finden?
Der angemahnte Betrag beträgt 29 € + 9 € Mahngebühren.
Das Inkassobüro will zusätzlich 29 € + 3,50 €.
Und was passiert, wenn man die Hauptforderung zahlt und das Inkassount. ignoriert? Können die mit ihrer z.B. 30€-Forderung vor Gericht?
Danke! 
Servus!
ein Inkassobüro darf nicht mehr als ein Anwalt abrechnen. Das
ist Gesetz.
Abgesehen davon, dass ich dieses Gesetz noch gar nicht kenne, stimmt die Aussage im Kern. Das Problem ist nur: Der Anwalt darf eine 1,3-Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert bis EUR 300,- abrechnen,und das wären schon EUR 32,50 plus Auslagen in Höhe von EUR 6,50.
Ich kürze Inkasso-„Gebühren“ grundsätzlich auf das Maß einer 0,3-Gebühr runter, das ist soviel, wie ein Anwalt für ein „Schreiben einfacher Art“ ohne rechtliche Ausführungen abrechnen darf. Hat bisher immer geklappt.
Unter diesem LINK können Sie selber nachschauen und
überprüfen:http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnkosten.htm
Gruß
Jörg
Hallo,
die Zahlungpflicht besteht nicht nur dann,
Wenn ein Inkassount. einen nun nicht in Ruh´ lässt
Unstrittige und angemessene Beträge zu zahlen, scheint mir eine gute Idee zu sein!
was müsste man denn zahlen (mit unterem Beispiel) um seinen
Frieden zu finden?
Um mit letztlicher Sicherheit Frieden zu finden hilft nur: Alles zahlen. Denn
Und was passiert, wenn man die Hauptforderung zahlt und das
Inkassount. ignoriert? Können die mit ihrer z.B. 30€-Forderung
vor Gericht?
Natürlich können Sie auch mit Teilbeträgen vor Gericht. Und: Da die Einschaltung eines Inkassobüros bei fälligen Forderungen und vorher erfolgten Mahnungen dem Grunde nach unstrittig sein dürfte, wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass ein Richter sicher einen Teil der Forderung, evtlt. die ganze Forderung bestätigt.
Von daher wäre es ein Pokerspiel. Ich zahle nur einen Teil der Forderung und hoffe, dass das IB aus Kostengründen bei dem geringen Restbetrag auf eine Titulierung verzichtet.
Wer gerne pokert kann das tun. Aber das Blatt ist nicht sehr gut.