Auswandern mit Eigentumswohnung

Hallo vielleicht kann mir jemand von euch helfen!

Person X hat eine bezahlte Eigentumswohnung, nun will Person X nach Spanien auswandern.
Wie kann Person X es am besten anstellen, das Person X in Deutschland nicht mehr Steuerlich geführt wird. Person X hat keine Einkünfte in Deutschland.

Könnte Person X sich ein Lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen?
Gibt es eine Verjährung des Lebenslangen Wohnrechtes?
Oder ein Gesetz das eine Wohnung bewohnt werden muss?

Oder könnte Person X seiner Schwester ein Niesbrauch im Grundbuch eintragen lassen, in dem vereinbart wird das Person X ihn jederzeit wider auflösen kann.

Oder muss Person X die Wohnung Verkaufen um in Deutschland nicht mehr steuerlich geführt zu werden.

Hallo,

solange die Wohnung gegen Zahlung einer Miete vermietet wird, wird er weiterhin in Deutschland steuerlich geführt, aber nur mit den Mieteinnahmen.

Wird die Wohnung nicht bewohnt oder er überlässt die Wohnung unentgeltlich jemand anderen, hat er keine inländischen Einkünfte und wird auch nicht mehr steuerlich geführt.

Gruß

der Petz

Ich darf mal dumm fragen:

Seit wann sind Einnahmen in dem Land zu versteuern wo sie anfallen?
(Abgesehen von Quellensteuern?)

Gruss Ivo

Hallo

Oder ein Gesetz das eine Wohnung bewohnt werden muss?

Ja, das gibt es, ich weiß aber nicht, wo.

Ich habe unter „Leerstand Wohnung“ folgendes ergoogelt:

"Soll Wohnraum einer anderen Nutzung zugeführt werden, z.B. Büro-, Gewerbe- oder freiberuflicher Nutzung, wird in vielen Fällen neben der „Baugenehmigung zur Nutzungsänderung“ eine Zweckentfremdungsgenehmigung benötigt.
Dies gilt auch bei Abriss oder Leerstand von Wohnraum.

Grundsätzlich ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Dieses Verbot erstreckt sich auf Miet- und Genossenschaftswohnungen und auf Teile solcher Wohnungen, also auch auf einzelne Räume.
Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen eines vorrangigen öffentlichen oder eines überwiegend berechtigten Interesses erteilt werden."

gefunden in: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wo…

Wenn es ein solches Gesetzt nicht gäbe, hätten ja damals die Hausbesetzungen nicht funktionieren können. Viele Hausbesetzer, die nicht so chaotisch waren, haben ja hinterher einen Mietvertrag gekriegt.

Die Idee mit dem Niesbrauch ist also eine bessere Idee.

Oder könnte Person X seiner Schwester ein Niesbrauch im
Grundbuch eintragen lassen, in dem vereinbart wird das Person
X ihn jederzeit wider auflösen kann.

Aber wenn sowas vereinbart wird, ist eigentlich auch klar, dass die Schwester die Wohnung in Wirklichkeit nicht bewohnt. Die Wohnung ist also auch zweckentfremdet. Kann aber natürlich sein, dass es trotzdem geht.

Viele Grüße
Thea

Hallo Lerche

Person X hat eine bezahlte Eigentumswohnung, nun will Person X
nach Spanien auswandern.

Mit festem Wohnsitz in Spanien wird Person X automatisch in Spanien
steuerpflichtig.

Wie kann Person X es am besten anstellen, das Person X in
Deutschland nicht mehr Steuerlich geführt wird. Person X hat
keine Einkünfte in Deutschland.

Die Eigentumswohnung nicht vermieten. Das ergibt keine eihnnahmen und
folglich auch keine Steuerschuld.

Oder ein Gesetz das eine Wohnung bewohnt werden muss?

Person X kann die Wohnung als Ferienwohnung benutzen.

Oder muss Person X die Wohnung Verkaufen um in Deutschland
nicht mehr steuerlich geführt zu werden.

Nein. Es stellt sich die Frage, wozu X eine Wohnung behalten möchte,
die nichts einbringt. Die Kosten laufen ja weiter.
Ich würde empfehlen, die Wohnung zu vermieten und die Steuern auf dem
Gewinn zu bezahlen.

Gruss
Heinz

Seit wann sind Einnahmen in dem Land zu versteuern wo sie
anfallen?
(Abgesehen von Quellensteuern?)

Hi,

wenn derjenigewelche auswandert und keinerlei Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in D mehr hat, ist er in D maximal beschränkt steuerpflichtig.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

Beschränkt steuerpflichtig ist man aber nur mit den inländischen Einkünften i.S.d. § 49 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html

Hier Abs. 1 Nr. 6!

Insoweit „reißt“ Deutschland sich also eine Besteuerungsgrundlage unter den Nagel, nur weil die Einkünfte aus D kommen… Ob dann D wirklich auch Steuern bekommt, hängt maßgeblich vom Doppelbesteuerungsabkommen (Kollisionsrecht) zwischen den beteiligten Staaten (D als Land der Quelle und X als Land der unbeschränkten Steuerpflicht).

Folgt das DBA dem Musterabkommen der OECD verbleibt es aber bei Immobilien bei der Steuerpflicht im Land der Lage des Grundstückes, d.h. Land X verzichtet auf Besteuerung oder rechnet zumindest Steuern aus D an.

Mfg vom

showbee