Küchenkauf - Nachbesserung (?) wird ignoriert

Hallo @ all,

A hat sich am 06.01.2006 in einem großen Einrichtungshaus eine Küche im Wert von 2300 Euro über Finanzkauf bestellt/gekauft.

Die Küche wurde am 27.02.2006 geliefert.

Erste Reklamation (Beschädigung der großen Abdeckplatte, kleine Platte 3 cm zu kurz geliefert) erfolgte am 29.02.2006.
Für die beschädigte, große Platte hat A ein Wandabschlußprofil versprochen bekommen, Lieferzeit 2 Wochen.
Die kleine Platte sollte ebenso in dieser Zeit neu geliefert werden.

Am 23.03.2006 hat A das 2. Mal reklamiert.

Eine weitere Reklamation/Anfrage erfolgte am 11.04.2006, woraufhin ein Liefertermin für den 20.4.06 ausgemacht wurde.

A mußte sich einen Tag Urlaub nehmen, da Vollzeit berufstätig, wartete umsonst.

Ein weiterer Liefertermin wurde für den Folgetag ausgemacht - wieder umsonst.

Am 29.4. sprach A mit dem Geschäftsführer des Einrichtungshauses, der gab A einen 60 Euro Gutschein für den „Ärger“ und versprach Lieferung innerhalb 2 Wochen.

Am 10.05.2006 hat A das Geschäft aufgesucht und hat ein Gespräch zwischen Angestellter und Küchenhersteller mitgehört - es wurde erklärt daß weder die Platte geschnitten (angeblich fehlen die Maße) noch das WAP auf der Lieferliste sind!

Der Geschäftsleiter des E-Hauses weigert sich, mit A persönlich zu reden.

A reichte Beschwerde bei der Hauptggeschäftsstelle ein, sowohl schriftlich (E-Mail) als auch telefonisch. Die Hauptgeschäftsstelle verhält sich gegenüber A auch äußerst passiv - seit Tagen wird erfolglos telefoniert und vertröstet.

Fazit:
Die Reklamation läuft seit 29.02.2006 ins Leere.
2 Urlaubstage wurden unnötigerweise verbraucht.
Das Geschäft vertröstet weiterhin… angeblich erfolgt die Lieferung nun zum 29.Mai 2006.

Was kann A tun?
Steht A eine Entschädigung zu und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Küche bereits installiert und benutzbar.

Vielen herzlichen Dank im voraus, and keep smiling!

Sanne

Hallo Sanne,

Was kann A tun?

Bei allem verständlichen Aerger - was will A du denn tun?
Ich gehe mal davon aus, dass er kaum vom Vertrag loskommen möchte, da er die Küche ja haben will.

Steht A eine Entschädigung zu und wenn ja, in welcher Höhe?

Möglicherweise.
Paragraph 12453 Reklamtionsverordnungsgesetz schreibt für 2 Tage Urlaub + Verzögerung + Aerger einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.99 EUR vor.
Mal im Ernst, die Höhe kann dir hier keiner sagen, da diese wohl sehr individuell aussieht. Ausserdem müsste A seinen Schaden beziffern und beweisen können.

Gruss Ivo

Hallo Ivo,

danke für deine Mühe.

Hier ein feedback, ist vielleicht für Andere interessant:

Nachdem A mit einem RA gedroht hat (1,99 Euro Entschädigung sind wahrhaftig etwas zu wenig) hat sich der Hersteller zu folgendem bereit erklärt:

1.) Es wird eine Sonderlieferung geben, A bestimmt Datum & Uhrzeit, damit nicht noch mehr Urlaubstage anfallen

2.) Die Küche wird von dem hausinternen Schreiner unentgeldlich fertig montiert.

3.) Es wurde ein Barscheck über 350 Euro ausbezahlt (für Urlaub und Ärger)

4.) Es gab einen Satz original WMF-Töpfe obendrein.

… und alles nur, weil mit einem RA gedroht wurde … da fliegt einem doch der Hut weg :smile:

Man/Frau darf sich eben nicht alles gefallen lassen.

herzliche Grüße,
Sanne