Hallo @ all,
A hat sich am 06.01.2006 in einem großen Einrichtungshaus eine Küche im Wert von 2300 Euro über Finanzkauf bestellt/gekauft.
Die Küche wurde am 27.02.2006 geliefert.
Erste Reklamation (Beschädigung der großen Abdeckplatte, kleine Platte 3 cm zu kurz geliefert) erfolgte am 29.02.2006.
Für die beschädigte, große Platte hat A ein Wandabschlußprofil versprochen bekommen, Lieferzeit 2 Wochen.
Die kleine Platte sollte ebenso in dieser Zeit neu geliefert werden.
Am 23.03.2006 hat A das 2. Mal reklamiert.
Eine weitere Reklamation/Anfrage erfolgte am 11.04.2006, woraufhin ein Liefertermin für den 20.4.06 ausgemacht wurde.
A mußte sich einen Tag Urlaub nehmen, da Vollzeit berufstätig, wartete umsonst.
Ein weiterer Liefertermin wurde für den Folgetag ausgemacht - wieder umsonst.
Am 29.4. sprach A mit dem Geschäftsführer des Einrichtungshauses, der gab A einen 60 Euro Gutschein für den „Ärger“ und versprach Lieferung innerhalb 2 Wochen.
Am 10.05.2006 hat A das Geschäft aufgesucht und hat ein Gespräch zwischen Angestellter und Küchenhersteller mitgehört - es wurde erklärt daß weder die Platte geschnitten (angeblich fehlen die Maße) noch das WAP auf der Lieferliste sind!
Der Geschäftsleiter des E-Hauses weigert sich, mit A persönlich zu reden.
A reichte Beschwerde bei der Hauptggeschäftsstelle ein, sowohl schriftlich (E-Mail) als auch telefonisch. Die Hauptgeschäftsstelle verhält sich gegenüber A auch äußerst passiv - seit Tagen wird erfolglos telefoniert und vertröstet.
Fazit:
Die Reklamation läuft seit 29.02.2006 ins Leere.
2 Urlaubstage wurden unnötigerweise verbraucht.
Das Geschäft vertröstet weiterhin… angeblich erfolgt die Lieferung nun zum 29.Mai 2006.
Was kann A tun?
Steht A eine Entschädigung zu und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Küche bereits installiert und benutzbar.
Vielen herzlichen Dank im voraus, and keep smiling!
Sanne
