Nehmen wir an Person A und B sind seit 20 Jahren beste Freunde. Person A hat übriges Geld und würde es gerne Person B (seinem bestem Freund) leihen, das dieser es für ihn investiert (ist ein Profi auf dem Gebiet).
Person A hat keinerlei Bedenken und vertraut vollkommen und nimmt das Risiko auf sich. Er will nur nach unbestimmter Zeit seinen geliehenen Betrag zurück. Zinsen sind nicht nötig.
Kann man dies mit einem Schuldschein regeln?
Es geht darum, das nicht plötzlich das Finanzamt bei Person B steht und die Fragen wo er plötzlich das viele Geld her hat. Darum wäre etwas schriftliches gut.
Muss dies notariell beglaubigt werden oder ist das auch so gültig?
Wenn ja, was verlangt der Notar für so eine Beglaubigung?
Nehmen wir an Person A und B sind seit 20 Jahren beste
Freunde. Person A hat übriges Geld und würde es gerne Person B
(seinem bestem Freund) leihen, das dieser es für ihn
investiert (ist ein Profi auf dem Gebiet).
Person A hat keinerlei Bedenken und vertraut vollkommen und
Auf diese Weise sind schon viele Leute arm geworden,
nimmt das Risiko auf sich. Er will nur nach unbestimmter Zeit
seinen geliehenen Betrag zurück.
Was soll das ganze dann werden ?
Zinsen sind nicht nötig.
Warum gibt er ihm dann das Geld und läßt es nicht da wo es jetzt ist ?
Kann man dies mit einem Schuldschein regeln?
Ja.
Es geht darum, das nicht plötzlich das Finanzamt bei Person B
steht und die Fragen wo er plötzlich das viele Geld her hat.
Darum wäre etwas schriftliches gut.
So ist es.
Muss dies notariell beglaubigt werden oder ist das auch so
gültig?
Hallo,
im Interesse beider Parteien, ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll. Bei Geldangelegenheiten kann die Freundschaft auch nach 20 Jahren schnell in Vergessenheit geraten (Muss nicht, kann aber…). Ein Darlehensvertrag oder Schuldanerkenntnis ist auch ohne Notar gueltig. Die notarielle Beglaubigung der Unterschrift kostet nicht mehr als ein Abendessen. Sobald eine Zwangsvollstreckungsklausel eingebaut wird, kostet die Angelegenheit schon schnell 100 Euro und mehr kosten(abhaengig vom Schuldbetrag).
Gruss,
Alfred
Nehmen wir an Person A und B sind seit 20 Jahren beste
Freunde. Person A hat übriges Geld und würde es gerne Person B
(seinem bestem Freund) leihen, das dieser es für ihn
investiert (ist ein Profi auf dem Gebiet).
Person A hat keinerlei Bedenken und vertraut vollkommen und
nimmt das Risiko auf sich. Er will nur nach unbestimmter Zeit
seinen geliehenen Betrag zurück. Zinsen sind nicht nötig.
Moment mal. Verstehe ich das richtig: A gibt B Geld, damit B mit diesem Geld zocken gehen - Verzeihung - es irgendwie „investieren“ kann, und alles, was A dafür haben will, ist, dass B ihm das Geld zinslos irgendwann zurückgibt??
Abgesehen davon, dass ich, wäre ich A, dieser Idee nicht nähertreten würde, würde ich hier definitiv nur eine schriftlich dokumentierte Vereinbarung eingehen. Ob man dazu einen Notar braucht, hängt davon ab, was drinstehen soll in der Vereinbarung; jedenfalls gibt es etliche Gestaltungsmöglichkeiten, für die es nicht zwingend einen Notar braucht. Jedenfalls sollte die Vereinbarung etwas zum Thema „Sicherheiten“ sagen, denn mein Bauchgefühl sagt mir, dass es durchaus möglich ist, dass das Geld plötzlich weg ist, wenn man es einem Freund, der nicht nur Freund sondern auch absoluter Finanzprofi ist, für lau leiht, damit dieser damit zum eigenen Nutzen spekulieren gehen kann …
Und wenn das Geld, was A übrighat, nicht lediglich den Gegenwert eines Butterbrotes hat, wäre für eine solche Vereinbarung zwar nicht gleich die Unterstützung eines Notars, zumindest aber der Rat eines Anwalts nicht verkehrt.
Genau genommen ist es:
Person B hat einen speziellen Zugang zum Finanzprodukt X. Da er dieses auch vermittelt, zahlt er selbst keine Agio-Gebühren.
Person A ist sehr von dem produkt überzeugt und würde sein Geld auch gerne da anlegen (sehr konservativ und sicher).
Wenn er nun Person A das Geld leiht und dieser es für ihn anlegt, kann er sich einiges an Geld sparen, da er nicht die üblichen Agio Gebühren zahlen muss. Es ist ein steuerfreies Produkt und Person A würde es auf Verlangen dann an Person A zurückzahlen!
Aber da es größere Summen sind, sollte es schriftlich gehalten werden (vor allem auch wegen dem Finanzamt)
Wie sollte das am besten geregelt werden?
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Genau genommen ist es:
Person B hat einen speziellen Zugang zum Finanzprodukt X. Da er dieses auch vermittelt, zahlt er selbst keine Agio-Gebühren.
Person A ist sehr von dem produkt überzeugt und würde sein Geld auch gerne da anlegen (sehr konservativ und sicher).
Wenn er nun Person A das Geld leiht und dieser es für ihn anlegt, kann er sich einiges an Geld sparen, da er nicht die üblichen Agio Gebühren zahlen muss. Es ist ein steuerfreies Produkt und Person A würde es auf Verlangen dann an Person A zurückzahlen!
Aber da es größere Summen sind, sollte es schriftlich gehalten werden (vor allem auch wegen dem Finanzamt)
Wie sollte das am besten geregelt werden?
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Also, wenn die Rendite der Anlage so schlecht ist, dass Du das Agio nicht verschmerzen kannst, laß die Finger davon.
Wenn Du wild entschlossen bist, Deinem Freund das Geld zu überlassen, reicht ein einfacher, privater Vertrag, in dem ihr schreibt, wer wann wem wieviel Geld leiht, und wann er wieviel zurückzubekommen hat.
Ich persönlich habe da einen ganz anderen Gedankengang… hat es überhaupt was mit „verleihen“ zu tun, wenn der Freund für einen vermeintlichen „Verleiher“ Geld anlegt?