Hi,
ich habe echte Probleme, das zu verstehen:
Auszug aus…
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg108…
Zwar teilt die Kammer die Auffassung des Arbeitsgerichts nicht, dass die Fahrten eines Leiharbeitnehmers von seinem Wohnsitz zum Einsatzort stets der privaten Sphäre des Arbeitnehmers zuzurechnen seien. Zu den vertraglichen Verpflichtungen eines Leiharbeitnehmers gehört es, an den Orten zu arbeiten, an denen ihm der Verleiher Arbeiten zuweist. Deshalb stellt das Reisen für den Leiharbeitnehmer einen Teil seiner übernommenen Arbeitspflicht dar.
[…]
Dieses gilt jedoch nicht einschränkungslos. […]
Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass jeder Arbeitnehmer grundsätzlich von seiner Privatwohnung zu seiner Arbeitsstätte zu fahren hat. Die Aufwendungen dafür sind […] grundsätzlich seine Privatangelegenheit und nicht vom Arbeitgeber zu bezahlen…
D.h., der AG kann den Anteil, den der AN hätte aufwänden müssen um zur Arbeitsstätte des AG zu gelangen, abziehen.
Kann ich kein Deutsch, verstehe ich folgenden Satz falsch, oder ist das einfach Jusristendeutsch. Oder haben die sich da echt ‚verhaspelt‘? Irgendwie widerspricht der folgende ‚Leitsatz‘ doch dem obigen.
… Der Verleiher braucht daher die Fahrtkosten nicht zu zahlen, die bei der Anreise zu seiner Arbeitsstätte nicht angefallen wären.
D.h. nach meinem logischen Verständnis:
Die Fahrtkosten, die nicht angefallen wären, wäre zur Arbeitsstätte des AGs gefahren worden, sind doch genau die Fahrtkosten, die anfielen, um zum Einsatzort zu kommen. Richtig?
Und diese müssen ja erstattet werden.
Aber wenn er genau diese nicht zahlen muss, dann bleiben doch genau die Fahrtkosten übrig, die dem Privatanteil zuzurechnen sind, aber ja eigentlich, laut erstem Satz, vom AG abgezogen werden dürfen.
Zu kompliziert? Ich hoffe ihr versteht, was ich meine. Sollte
ich lieber ins Deutschbrett damit?
thx and bye