Begriffsklärung: Bericht, Mitteilung, Information

Moin,

ich suche eine Begriffsklärung für die Begriffe Bericht, Mitteilung, Information, Anzeige, Darlegung etc.

In Gesetzestexten scheint auf den ersten Blick der Gebrauch dieser Begriffe für „Informationen“, die z. B. Unternehmen an Behörden liefern müssen relativ willkürlich gebraucht zu werden.

In §25 (1a) 2 fand ich nun die Formulierung „…vorgeschriebenen Mitteilungen, Berichte oder sonstigen Informationen…“, was mich darauf schließen lässt, dass die Begriffe wohl doch nicht so austauschbar sein können, sonst wären sie wohl nicht explizit genannt, oder?

Wer kann mir weiterhelfen bei der Frage nach eindeutigen Begriffsbestimmungen im Sinne des deutschen Gesetzgebers?

thx
moe.

Man kann die Frage nicht so einfach beantworten. Was ein Begriff im Einzelfall meint, ist ja nicht mehr und nicht weniger als eine Frage der Auslegung und damit einer der Hauptbestandteile dessen, was Rechtsdogmatik ausmacht.

Wenn du es im Einzelfall wissen willst, solltest du wenigstens die Gesetze nennen; grds. empfehle ich dir, in einen Kommentar zu gucken.

Levay

Man kann die Frage nicht so einfach beantworten. Was ein
Begriff im Einzelfall meint, ist ja nicht mehr und nicht
weniger als eine Frage der Auslegung und damit einer der
Hauptbestandteile dessen, was Rechtsdogmatik ausmacht.

Wenn du es im Einzelfall wissen willst, solltest du wenigstens
die Gesetze nennen; grds. empfehle ich dir, in einen Kommentar
zu gucken.

Nun es geht weniger um die Begrifflichkeit in einer konkreten Gesetzes-Norm, weil da spricht das Gesetz ja für sich und man kann den Begriff „Bericht“ beispielsweise auch weglassen und weiß trotzdem genau worum es geht weil die konkreten Forderungen genannt sind.

Es geht eher um die Frage, wie man eine Arbeit betitelt, die sich mit Berichts-, Informations-, Mitteilungs-,…Pflichten bestimmter Unternehmensgruppen beschäftigt. Zur sinnvollen wissenschaftlichen Umschreibung des Themas versuche ich brauchbare „Definitionen“ solcher Begriffe zu finden um Unklarheiten und Schwammigkeiten zu vermeiden.

Ich dachte, da auch solche Dinge wie „unverzüglich“ in einem einzigen Gestetz näher erläutert sind und dann für alle Gesetze gelten, könnten auch die Begriffe „Bericht, Mitteilung, Information,…“ irgendwo definiert sein.

thx
moe.

Ich dachte, da auch solche Dinge wie „unverzüglich“ in einem
einzigen Gestetz näher erläutert sind und dann für alle
Gesetze gelten, könnten auch die Begriffe „Bericht,
Mitteilung, Information,…“ irgendwo definiert sein.

Solche sog. Legaldefinitionen mag es geben, aber selbst wenn, dann musst du immer beachten, dass sie nicht uneingeschränkt gelten. Darum bleibt es dabei: Wenn du zu bestimmten Begriffen etwas wissen willst, musst du schon den Zusammenhang nennen. Im Übrigen empfehle ich dir noch mal einen Blick in juristische Fachliteratur, insb. Kommentare; stehen in mind. 40 Universitätsbibliotheken in Deutschland.

Levay

Ich dachte, da auch solche Dinge wie „unverzüglich“ in einem
einzigen Gestetz näher erläutert sind und dann für alle
Gesetze gelten, könnten auch die Begriffe „Bericht,
Mitteilung, Information,…“ irgendwo definiert sein.

Solche sog. Legaldefinitionen mag es geben, aber selbst wenn,
dann musst du immer beachten, dass sie nicht uneingeschränkt
gelten. Darum bleibt es dabei: Wenn du zu bestimmten Begriffen
etwas wissen willst, musst du schon den Zusammenhang nennen.
Im Übrigen empfehle ich dir noch mal einen Blick in
juristische Fachliteratur, insb. Kommentare; stehen in mind.
40 Universitätsbibliotheken in Deutschland.

Ich wüsste nicht, was ich dort nachschlagen sollte. Jede einzelne Informationspflicht ist für sich genommen völlig unmissverständlich.

Vielleicht hilft die Umformulierung meines Problems: Gibt es einen Unterschied zwischen Berichtspflichten, Informationspflichten und Mitteilungspflichten?

thx
moe.

P.S.: Der Zusammenhang sind folgende Gesetze: EnWG, StromNZV, StromNEV, TEHG, ProMechG, ZuG2007, ZuV2007, KWKG, EEG, BTOElt, AVBEltV, KAV, BImSchG, alle BImSchV, EnEG, EnEV, EnSiG, StromStG, StromStV, MinöStG, HGB, EStG, EnStatG, LohnStatG, PreisStatG, UStatG, WpHG, KWG, etc. etc. etc… (ob das hilft ?? ich glaub nicht)

Ich wüsste nicht, was ich dort nachschlagen sollte.

Die Begriffe, deren Definition du suchst. Was denn sonst?

Jede
einzelne Informationspflicht ist für sich genommen völlig
unmissverständlich.

Wo ist dann das Problem?

Vielleicht hilft die Umformulierung meines Problems: Gibt es
einen Unterschied zwischen Berichtspflichten,
Informationspflichten und Mitteilungspflichten?

Es gibt keine allgemeine Definitionen dieser Begriffe, auch wenn du es nicht wahrhaben willst. Begriffe sind immer in ihrem jeweiligen Kontext zu interpretieren, das gilt gerade auch im Gesetz.

Levay

Hallo,

eigentlich hat Levay schon alles gesagt.
Vielleicht glaubst Du es eher wenn es Dir noch einer sagt.

Zur sinnvollen
wissenschaftlichen Umschreibung des Themas versuche ich
brauchbare „Definitionen“ solcher Begriffe zu finden um
Unklarheiten und Schwammigkeiten zu vermeiden.

Genau das ist ein äußerst un-wissenschaftlicher Ansatz.
Es mag in irgendwelchen Hilsdisziplinen untaugliche Versuche
geben, dies zu definieren.
In der Jurisprudenz macht es aber wenig Sinn, für Begriffe,
die in völlig verschiedenen Rechtsbereichen in völlig verschiedenen
Zusammenhängen gebraucht werden, eine übergreifende Definition
zu finden/zu suchen, nach der sich die Verwendung in den
Gesetzen dann gefälligst auszurichten hat.

Mach Dir mal klar, wozu DEFINITIONEN wissenschaftlich verwendet
werden.
Man definiert Begriffe damit
a) jeder weiss wovon der andere spricht
b) wenn jmd. etw. Neues findet, kann man gleich systematisieren,
ist es ein A ein B oder ein C.

Gruß, trobi

Hallo!

Es gibt schon Gesetze mit Legaldefinitionen von bestimmten Begriffen - du darfst aber nicht vergessen, dass sich dann das gleiche Interpretationsproblem stellt - dann musst du nämlich die Legaldefinition interpretieren.

Gruß
Tom

als Praktiker
Hallo Moe,

ich suche eine Begriffsklärung für die Begriffe Bericht,
Mitteilung, Information, Anzeige, Darlegung etc.

In Gesetzestexten scheint auf den ersten Blick der Gebrauch
dieser Begriffe für „Informationen“, die z. B. Unternehmen an
Behörden liefern müssen relativ willkürlich gebraucht zu
werden.

Berichte sind m.E. regelmässige Zusammenstellungen betreffs eines (von der Behörde* definierten) fachlichen Bereiches (Messwerte, Betriebsstörungen, Mengendurchsatz etc.) in einem definierten Zeitraum (Monat, Jahr).
Mitteilungen sind m.E. ad hoc Infos über aussergewöhnliche (Betriebs-)Zustände: kurzzeitige reparaturen, Betriebsstörungen, Messwertüberschreitungen, kurz gesagt: monothematisch und zeitnah am Ereignis.

sonstige Informationen: der ganze Rest, der technisch und rechtlich machbar ist. Bei Grossanlagen kann es z.B. eine Datenstandleitung mit permanenter Übergabe ausgewählter Messwerte sein.

Ciao maxet.
*z.B. im Rahmen einer BImSch-Genehmigung