Moin,
ich suche eine Begriffsklärung für die Begriffe Bericht, Mitteilung, Information, Anzeige, Darlegung etc.
In Gesetzestexten scheint auf den ersten Blick der Gebrauch dieser Begriffe für „Informationen“, die z. B. Unternehmen an Behörden liefern müssen relativ willkürlich gebraucht zu werden.
In §25 (1a) 2 fand ich nun die Formulierung „…vorgeschriebenen Mitteilungen, Berichte oder sonstigen Informationen…“, was mich darauf schließen lässt, dass die Begriffe wohl doch nicht so austauschbar sein können, sonst wären sie wohl nicht explizit genannt, oder?
Wer kann mir weiterhelfen bei der Frage nach eindeutigen Begriffsbestimmungen im Sinne des deutschen Gesetzgebers?
thx
moe.