Hallo Experten,
folgendes Problem bzw. Fragen habe ich:
Person A schließt im Oktober 2005 einen Vertrag mit Betreiber X über die Nutzung des Fitnesstudios ab. Es wird ein Monatsbeitrag von 50 EURO festgesetzt, der den Verzehr von div. isotonischen Getränken und Kaffee unbegrenzt beinhaltet. Im Mai 2006 beendet Betreiber X seine Geschäfte und verkauft die gesamten Geräte und auch die bestehenden Verträge an Betreiber Y. Am 18.05.2006 erhält Person A nun auch eine schriftliche Mitteilung über die Firmenübernahme und die Übernahme der Verträge. Es wird zwar versprochen, dass sich nichts für Person A ändern wird, es wurde allerding bereits angekündigt, dass der Getränkeverzehr, wie er im Vertrag mit Betreiber X vereinbart wurde, nicht mehr kostenlos stattfinden soll, sondern extra bezahlt werden soll.
Mein Fragen lauten nun: Ist ein solcher Vertrag zur Nutzung des Fitnesstudio einfach an einen anderen Betreiber übertragbar? Wenn ja, muss er dann eins-zu-eins übertragen werden, oder kann der neue Betreiber bestimmte Vertragsklauseln einfach ändern oder streichen?
Wenn jemand eine Antwort weiss oder auch aus Erfahrung sprechen kann, wäre ich dankbar, wenn sie/er mir auch das Gesetz und evtl. den Paragraphen nennen könnte.
Danke im Voraus.
Ohne Zustimmung der Kunden können Verträge nicht einfach an andere Personen übergeben werden. Jeder kann sich seine Vertragspartner selbst aussuchen, niemand muss sich einen aufdrängen lassen.
Aber: Die Frage ist, ob sich der Vertragspartner der Kunden hier wirklich geändert hat. Es könnte z.B. so sein, dass der Vertragspartner der Kunden eine GmbH ist, und dass nun die Gesellschaftsanteile verkauft wurden. Dann ist und bleibt aber die GmbH Vertragspartner.
Natürlich ändern sich die Verträge nicht. Verträge sind einzuhalten. Wenn überhaupt die Möglichkeit für den Betreiber besteht, die Nutzungsbedingungen einzuschränken, dann sicher nicht ohne die Einräumung eines Sonderkündigungsrechts.
Levay
Hallo Levay,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ohne Zustimmung der Kunden können Verträge nicht einfach an
andere Personen übergeben werden. Jeder kann sich seine
Vertragspartner selbst aussuchen, niemand muss sich einen
aufdrängen lassen.
Das denke ich mir auch.
Aber: Die Frage ist, ob sich der Vertragspartner der Kunden
hier wirklich geändert hat. Es könnte z.B. so sein, dass der
Vertragspartner der Kunden eine GmbH ist, und dass nun die
Gesellschaftsanteile verkauft wurden. Dann ist und bleibt aber
die GmbH Vertragspartner.
Es ist definitiv eine neue Firma. Abgeschlossen wurde der Vertrag mit Firma X GmbH und übernommen hat den Vertrag die Firma Y oHG.
Natürlich ändern sich die Verträge nicht. Verträge sind
einzuhalten. Wenn überhaupt die Möglichkeit für den Betreiber
besteht, die Nutzungsbedingungen einzuschränken, dann sicher
nicht ohne die Einräumung eines Sonderkündigungsrechts.
Nochmal vielen Dank.