angenommen der mitarbeiter einer firma A verletzt durch seine kommunikation gegenüber dritten eindeutig und nachweisbar die vertraulichkeitserklärung, die firma A mit einer firma B abgeschlossen hat, welche konsequenzen hat so etwas? wobei die vertraulichkeitserklärung ausser den vereinbarungen ansonsten keinerlei konsequenzen benenne, sprich gibt es konsequenzen die hier gesetzlich beschrieben sind?
da sieht man mal wieder, welchen Wert von Laien aufgesetzte juristisch relevante Dokumente haben. Meine Güte, wie kann man denn eine solche Vereinbarung abschließen ohne entsprechende Konsequenzen aufzunehmen? Natürlich kann man auch ganz ohne so eine Vereinbarung versuchen die Sache jetzt noch zu retten, aber ohne konkret nachweisbaren Schaden wird es natürlich jetzt schwer werden.
Gruß vom Wiz
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interpretiere ich deine antwort richtig, dass es ohne konsequenzen wie sie in einer vertraulichkeitserklärung genannt wären auch sonst keine konsequenzen gibt? dass man sich also dann eine vertraulichkeitserklärung auch gleich hätte sparen könnte?
…auch wenn sich ein schaden nachweisen und beziffern liesse?
sorry, aber ich hatte doch deutlich geschrieben, dass ein konkret nachweisbarer Schaden unabhängig vom Bestehen einer (guten oder schlechten) Vertraulichkeitsvereinbarung geltend gemacht werden kann.
Aber wenn man schon solche Vereinbarungen aufsetzt, dann sollten sie natürlich Hand und Fuß haben, weil dies die Sache dann deutlich vereinfacht.