Hallo,
Frau A hat gegen Herr B eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht sagt, Herr B muss als Vermieter für Warmwasser und Heizwärme sorgen!
Herr B hält sich nicht an die Verfügung, sondern ignoriert diese, und legt Widerspruch dagegen ein.
Ist die erwirkte Verfügung von Frau A, bis zur Verhandlung(in der sie übrigens Recht bekam) ausser kraft gesetzt??
Hallo!
Herr B hält sich nicht an die Verfügung, sondern ignoriert
diese, und legt Widerspruch dagegen ein.
Ist die erwirkte Verfügung von Frau A, bis zur Verhandlung(in
der sie übrigens Recht bekam) ausser kraft gesetzt??
Nein. Der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung hat grundsätzlich keinen Suspensiveffekt, §§ 936, 924 III 1 ZPO.
Florian.
… denn der Sinn ist ja gerade, eine vorläufige, aber verbindliche Regelung zu treffen.
Levay