Handwerkerrechnung ohne erbrachte Leistung

Hallo,

wenn eine Person X einen Installationsbetrieb Y mit der Reparatur einer defekten Gastherme beauftragt, dieser Betrieb einen Mitarbeiter Z schickt, der nach einer Stunde ratlos und ohne erbrachte Reparaturleistung von dann zieht, muss die Person X dann die Lohnkosten des Betriebes Y zahlen - oder gilt: keine Leistung, kein Geld?

Hallo,

bei Werkverträgen, zu denen Reparaturaufträge auch zählen, gibt es Geld nur bei Erfolg, es sei denn, es ist anders vereinbart.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]