Hallo,
wenn eine Person X einen Installationsbetrieb Y mit der Reparatur einer defekten Gastherme beauftragt, dieser Betrieb einen Mitarbeiter Z schickt, der nach einer Stunde ratlos und ohne erbrachte Reparaturleistung von dann zieht, muss die Person X dann die Lohnkosten des Betriebes Y zahlen - oder gilt: keine Leistung, kein Geld?