Anwaltskosten-bei-unbegründeter-Strafanzeige

Hallo,

angenommen A überzieht B grundlos mit einer Strafanzeige. Die Strafanzeige ist derart grundlos, dass die Staatsanwaltschaft sofort das polizeiliche Ermittlungsverfahren an sich zieht und die Sache sehr schnell gem. § 170 Abs. 2 StPO einstellt. Gleichwohl hat B sich anwaltlich beraten lassen und der Anwalt von B hat auch einmal mit dem Staatsanwalt telefoniert, der sich für die Inkompetenz der Polizei letztlich entschuldigt hat.

Hat B einen Anspruch gegen A auf Erstattung der Anwaltskosten ?

Vielen Dank A.

Servus!

Hat B einen Anspruch gegen A auf Erstattung der Anwaltskosten
?

Das steht überraschenderweise ziemlich deutlich in der StPO:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__469.html

Servus!

danke, dass das wirklich geht, hätte ich nicht gedacht. ist aber irgendwo gerecht. nur dieser ewige papierkram…

naja schönes wochenende

nur dieser ewige papierkram…

Soll ja wohl dem Anwalt seine Sorge sein.