Bewusste eidliche Falschaussage

Hallo,

angenommen, jemand behauptet, dass ein Bekannter einer von drei Tätern waren, die ihn in seiner Wohnung krankenhausreif geschlagen haben.

Weiter angenommen, der Beschuldigte hat ein Alibi, und auch aus anderen Gründen ist eine Täterschaft sicher, 100 %ig, bombensicher ausgeschlossen.

Und zum Schluß nehmen wir noch an, der Überfallene bleibt trotz Ermahnung, Belehrung und Hinweis des verhörenden Poizisten bei seiner Aussage. Er beeidet sogar seine Aussage.

Erfolgt dann automatisch ein Verfahren wegen eidlicher Falschaussage ? Das Motiv dafür findet sich im privaten Bereich (Rache). Wie wäre die Mindesstrafe ?

Gruss

Andreas

Servus!

Die falsche eidliche Aussage heißt kurz „Meineid“ und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, § 154 StGB.

Servus!

Die falsche eidliche Aussage heißt kurz „Meineid“ und wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, § 154 StGB.

Hallo worldwidefab,

OK, aber seit wann kann man eine Aussage bei der Polizei beeidigen, bzw bei der Polizei einen Meineid leisten?

Gruß
Sticky

2 „Gefällt mir“

eidliche Falschaussage
hi Sticky

OK, aber seit wann kann man eine Aussage bei der Polizei
beeidigen, bzw bei der Polizei einen Meineid leisten?

könnte es sich um eine Falsche Versicherung an Eides Statt gem. § 156 StGB handeln?

mfg
Wolfgang

OK, aber seit wann kann man eine Aussage bei der Polizei
beeidigen, bzw bei der Polizei einen Meineid leisten?

könnte es sich um eine Falsche Versicherung an Eides
Statt
gem. § 156 StGB handeln?

Hi Wolfgang,

es lag mir fern, worldwidefabs Kompetenz bzw Antwort in Frage zu stellen. Von seinem Wissen würd ich mir gerne ein Scheibchen abschneiden.
Ich war nur erstaunt, daß laut Ursprungsfrage Jemand bei der Polizei einen Eid leisten kann.

Gruß
Sticky

1 „Gefällt mir“

Hallo,

das war wohl eher gemeint, sorry.

Gruss

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da bekommt sogar Sticky mal ein Sternchen von mir, denn dieser Hinweis ist natürlich goldrichtig. Es gibt weder eine Falschaussage bei der Polizei, noch einen Eid.

Levay

sogar Sticky off topic

Da bekommt sogar Sticky mal ein Sternchen von mir,

da wird er wieder wochenlang damit angeben *scnr*
ERBARMEN!

Da bekommt sogar Sticky mal ein Sternchen von mir,

da wird er wieder wochenlang damit angeben *scnr*
ERBARMEN!

Ehre, wem Ehre gebührt!

Levay

Danke

Da bekommt sogar Sticky mal ein Sternchen von mir, denn dieser
Hinweis ist natürlich goldrichtig. Es gibt weder eine
Falschaussage bei der Polizei, noch einen Eid.

wenn’s denn auch gegeben wird :wink:

Gruß
Sticky

bääääääääh :stuck_out_tongue: owt

da wird er wieder wochenlang damit angeben *scnr*
ERBARMEN!

1 „Gefällt mir“

Hallo!

OK, aber seit wann kann man eine Aussage bei der Polizei
beeidigen, bzw bei der Polizei einen Meineid leisten?

Das Problem ist wohl, dass man manchmal nicht dran denkt, dass technische Begriffe von Fragestellern nicht immer richtig verwendet werden. Ich habe auch nur eidlich gelesen und schon vorausgesetzt, dass da jemand vor Gericht falsch ausgesagt haben muss.
Wenn es um eine falsche Versicherung an Eides statt geht dann also § 156 StGB, bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. Ich frage mich nur, ob im Bereich der Zeugenvernehmung die StPO, nach der ja hier wohl gehandelt wird, die Eidesstattliche Versicherung überhaupt vorsieht. Ich hab’ das jedenfalls noch nicht gehört, was aber nichts zu bedeuten hat :wink:

Florian.


§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Polizei ist keine „zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde“.
Ich gehe davon aus, dass der Frager eine Aussage/Vereidigung vor Gericht meinte.

Bei einer Aussage bei der Polizei ist man zwar als Zeuge theoretisch auch zu wahrheitsgemäßen Angaben zum Sachverhalt verpflichtet, aber dort zu lügen ist nicht strafbar, SOLANGE man dadurch keine anderen Strafrechtlichen Vorschriften verletzt.
Z.B.:

§ 164 Falsche Verdächtigung
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518

§ 258 StGB Srafvereitelung
§ 239, § 25 I StGB Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft wegen Verhaftung aufgrund Falschanzeige

ElC.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Ups… vergessen - und nachgeholt!

1 „Gefällt mir“

Tach!

OK, aber seit wann kann man eine Aussage bei der Polizei
beeidigen, bzw bei der Polizei einen Meineid leisten?

Das habe ich jetzt gar nicht aus dem Sachverhalt herausgelesen. Für Juristen ist der Eid nunmal ein Tatbestandsmerkmal des § 154 StGB, nämlich das Schwören „vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme vor Eiden zuständigen Stelle“. Woanders kann man schwören, was man will, aber ein Eid muss abgenommen werden, und das kann nicht jeder - natürlich auch nicht die Polizei.

1 „Gefällt mir“