Person A leiht Person B (Bruder) den Wagen hier in Deutschland. Der fährt zu schnell, wird geblitzt. Person A wird angeschrieben. Was passiert Person B in Spanien? DAsselbe wie hier in Deutschland? D.h. Führerschein einen Monat weg? Geldbuße? Wie sind die internationalen Abkommen? Wie prüfen die deutschen Behörden dies alles nach? (Rumänischer Pass)?
Person A leiht Person B (Bruder) den Wagen hier in
Deutschland.
Es geht also um ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen? Befindet sich der Tatort auch in D oder im Ausland?
Der fährt zu schnell, wird geblitzt.
Böser Bruder! :o)
Person A wird angeschrieben.
Klar. Und im Antwortschreiben kann Person A angeben, wer zur Tatzeit mit dem Fahrzeug unterwegs war. Kann oder will A das nicht, muss A ggf für nen Monat zu Fuss gehen. Mehr dazu s.u.
Was passiert Person B in Spanien? DAsselbe
wie hier in Deutschland? D.h. Führerschein einen Monat weg?
Gut möglich, aber unwahrscheinlich, denn in erster Linie wird der dt Staat sich an den Halter des Fzgs, also Person A halten. Kann der Fahrer nicht zweifelsfrei identifiziert werden, wird das Verfahren ggf eingestellt. Kann aber auch passieren, dass A dann ein Fahrtenbuch führen muss. Und das ist an den Fahrer UND Auto gebunden, nicht, dass A auf die Idee kommt, das Auto zu verkaufen u dann die Pflicht zum Führen des FB mit verkauft. So einfach gehts nicht. Das FB muss dann ggf mit neuem Auto weitergeführt werden. Ist aber ne Gewohnheitssache. Ich hab freiwillig über 8 Jahre lang Fahrtenbücher geführt, um festzustellen, wieviel Zeit u Geld ich in meine Autos stecke…
Geldbuße? Wie sind die internationalen Abkommen? Wie prüfen
die deutschen Behörden dies alles nach? (Rumänischer Pass)?
Ja, wie denn jetzt? Rumänischer Pass, aber Wohnsitz in Spanien? Wie geht das? Merke: Wenn Person A den Fahrer zum Tatzeitpunkt nicht benennen kann oder will, wird A das ausbaden müssen. Und eben ggf mit allen Konsequenzen (Punkte, Fahrverbot, Geldstrafe) leben müssen.
Es geht also um ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen?
Befindet sich der Tatort auch in D oder im Ausland?
Deutsches Kennzeichen, Tatort ebenfalls in Deutschland.
Klar. Und im Antwortschreiben kann Person A angeben, wer zur
Tatzeit mit dem Fahrzeug unterwegs war. Kann oder will A das
nicht, muss A ggf für nen Monat zu Fuss gehen. Mehr dazu s.u.
Er würde den Bruder auch angeben - was mit dem passiert, ist natürlich gerade deshalb interessant.
Gut möglich, aber unwahrscheinlich, denn in erster Linie wird
der dt Staat sich an den Halter des Fzgs, also Person A
halten. Kann der Fahrer nicht zweifelsfrei identifiziert
werden, wird das Verfahren ggf eingestellt. Kann aber auch
passieren, dass A dann ein Fahrtenbuch führen muss. Und das
ist an den Fahrer UND Auto gebunden, nicht, dass A auf die
Idee kommt, das Auto zu verkaufen u dann die Pflicht zum
Führen des FB mit verkauft. So einfach gehts nicht.
O.k. ist zwar nervig, wäre aber nicht das schlimmste.
Ja, wie denn jetzt? Rumänischer Pass, aber Wohnsitz in
Spanien? Wie geht das?
Genau so. Rumänischer Pass, rumänischer Führerschein, Wohnsitz Spanien. Sprich: die spanischen Behörden haben zumindest kein Foto in den Passunterlagen, da er keine hat. Die müssten also aus Rumänien angefordert werden??! Hm… Machen die so einen Aufwand um 1 Monat Fahrverbot? (nur knapp drüber?)
Klar. Und im Antwortschreiben kann Person A angeben, wer zur
Tatzeit mit dem Fahrzeug unterwegs war. Kann oder will A das
nicht, muss A ggf für nen Monat zu Fuss gehen. Mehr dazu s.u.
Kannst Du mir ein Gesetz nennen, warum er zu Fuß gehen müsste?
Merke: Wenn Person A den Fahrer zum
Tatzeitpunkt nicht benennen kann oder will, wird A das
ausbaden müssen. Und eben ggf mit allen Konsequenzen (Punkte,
Fahrverbot, Geldstrafe) leben müssen.
S.o.: nach welchem Gesetz sollte das so passieren?
Imho gilt in D die Halterhaftung nur bei stehendem Verkehr. Und gegen direkte Verwandte muss man doch eh’ nicht aussagen, oder?