im Rahmen der Hausarbeit (siehe Artikel vorher) kann ich noch
eine Frage nicht beantworten:
„Erläutern Sie einen Vorgang“ -
Es gibt im Verwaltungsbereich den Begriff: es lebe der Vorgang ;o) sprich : jemand anders hatte schonmal genau diese Fragestellung/Problem/Aktenlage, wiederFall den man selber den man selber bearbeiten soll, mit allen Meldewegen, Beteiligungen, Fristen, blablabla. Der hat dannalso schon den kompletten Ablauf durchgearbeitet und (hoffentlich gut ;o) ) dokumentiert. Das erleichtert einem die Arbeit nämlich umgemein, wenn es diesen „Vorgang“ schonmal gab ;o)
Hat das irgendwas mit Vertragsabschlüssen oder so zu tun?
das kann es unter anderem auch - ein Vorgang ist sozusagen der grobe Überbegriff für alle Tätigkeiten die zu einem „Fall“ gehören … sei es z.B.wie ein Vertrag zustande kommt (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Angebot, Annahme, Übergabe, Übergang der Gefahr, Zug-um-Zug etc.) , wer welche Rechte und Pflichten, Fristen beachten muss,welche Widerrufs-/Einspruchs-/blablafristen es gibt, wer welche Rechtsmittel hat undbis wann Gebrauch davon machen kann, ob Wort- oder schriftform nötig ist etc.
Ein Vorgang zu einem Vertragsabschluss sieht z.B.also anders aus, als der zur den Abläufen bei einer Oberbürgermeisterwahl, und der wieder anders als der für die Gründung einer GmbH
habe mir die Frage selbst beantworten können:
Der Begriff „Vorgang“ kann sich auf Rechtsgeschäfte nach §§104ff BGB beziehen (Abschluss eines Kaufvertrages und dessen Vollzug).