Sehr geeehrte Damen und Herren,
Person A und Person B sind jeweils zur Hälfte Eigentümer eines Wohnhauses. Person A bewohnt dabei das 1. OG und Person B das EG.
Hierbei sind folgende Gemeinschaftsflächen vorhanden: Eingangsbereich im Erdgeschoss sowie Gang im Keller.
Person B, die das EG bewohnt, hat jedoch kürzlich - ohne Person A zu fragen - sehr unansehliche Möbel auf das Gemeinschaftseigentum gestellt. Insbesondere störend sind zwei alte Schränke im Eingangsbereich. Auch wurden sehr kitschige Bilder aufgehängt. Die Schränke im Eingangsbereich gehen auch ein wenig im Weg um.
Kann Person A Person B wieder auffordern, diese Gemeinschaftsflächen wieder freizuräumen? Wenn ja, wie könnte man das ggf. durchsetzen?
Im Notarvertrag (Kaufvertrag) hieß es unter Nutzung- des Sonder- und Gemeinschaftseigentums u. a. „Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentrum, insbesondere auch der baulichen Gestaltung und des Außenanstrichs, dürfen nur im Einverständnis aller Eigentümer vorgenommen werden.“
Welche Rechte hat nun Person A?
Wer weiss einen Rat, wie man sich am besten Verhalten könnte?
(Das Verhältnis von Person A zu Person B ist nicht sonderlich gut)
Wer weiss vielleicht auch Seiten wo man hierzu etwas nachschlagen kann?
Wäre wirklich um alle Antworten dankbar.
Hierzu schon einmal vielen vielen Dank im Voraus.
Robert