Hallo,
bekannt ist das es die Möglichkeit gibt, bei in Aussicht stehenden Tilgungsmöglichkeiten den bereits angesetzten Termin der Abgabe der e. Versicherung um bis zu 9 Monate zu verschieben.
Doch was gibt es für Möglichkeiten wenn an einem angesetzten Termin z.B. ein Vorstellungstermin oder ein andere unaufschiebbarer Geschäftstermin ist?
Im ZPO habe ich online nichts gefunden!
Danke
Hallo,
Doch was gibt es für Möglichkeiten wenn an einem angesetzten
Termin z.B. ein Vorstellungstermin oder ein andere
unaufschiebbarer Geschäftstermin ist?
dann kann man sich an den Gv wenden und ihm die Sachlage erläutern. In der Regel wird er es möglich machen, dass der Schuldner seine anderen Termine wahrnehmen kann und ihm einfach einen neuen Termin geben. Dieser sollte dann natürich auh eingehalten werden, veräppeln lassen sich Gv auch nicht gerne.
Grüße,
Sue
Hallo,
eine Vorladung zur Abgabe der EV ist nicht einfach zu verschieben. Der GV müsste dieses den Gläubigern erklären warum ein solcher Termin verschoben wurde.
Abwenden kann man das nur mit einer Ärztlichen Bescheinigung.
Ohne Grund nicht zu Erscheinen bedeutet Haftbefehl.
Gruß
Jörg
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