Hallo, mich würde interessieren, wie ein Verkäufer eine Ware, in nachfolgendem Beispiel einen Gebrauchtwagen, zur Übergabe bereitstellen muß?
Folgende Situation: Verkäufer (V) bietet einen Gebrauchtwagen (Oldtimer) im Internet an. Käufer (K) meldet sich und beide einigen sich auf einen Kaufpreis und einen Abholtermin. K überweist eine Anzahlung als Sicherheit, da der Abholtermin erst in 3 Wochen sein soll. V weißt den K darauf hin, dass die Bremsen am Fahrzeug fest sind, das akzeptiert K.
Zum vereinbarten Termin erscheint der K beim V. Am Haus des V befindet sich eine schmale Grundstückseinfahrt, gerade Platz für einen PKW, kein Transporter oder Autoanhänger. Der Kaufgegenstand befindet sich noch einmal 90Grad am Ende der Grundstückseinfahrt, quer hinter dem Haus stehend.
Die Ratschläge des V mit dem Vorschlaghammer lassen sich die Bremsen lösen schlagen fehl. Auch der Versuch das Fahrzeug mit einem Seil und einem Zugfahrzeug aus der Ecke zu ziehen schlagen fehl.
Der V verlangt die Erfüllung durch den K das Fahrzeug von seinem Hof zu entfernen. Was mit „normalen“ Mitteln leider nicht möglich ist.
Hätte man mit dem Anhänger vor das Fahrzeug fahren können wäre es kein Problem gewesen es mit Seilwinde zu verladen.
Der K KANN das Fahrzeug nicht mitnehmen. Hat eine An- und Abreise von insgesamt 500km gehabt. Der V verweigert die Herausgabe der Anzahlung und drängt auf Vertragserfüllung.
Jetzt kommt die Frage aus dem ersten Satz!