Unterhalt bei volljährigen Kindern

Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:

Herr X hat eine 26-jährige Tochter, die zur Zeit bei ihm in einer Wohnung in seinem MFH wohnt. Diese Tochter hat mit 17 die Schule abgebrochen, brauchte 1/2 Jahr eine Auszeit, hat dann angefangen zu studieren, 1/2 später wieder abgebrochen und hat dann es endlich geschafft per Abendschule das Abitur nachzuholen. Anschließend hat sie wieder eine Schule angefangen (irgendwas mit Gymnastik, Masseur o.ä.) Diese Schule war kostenpflichtig und sollte 3 Jahre dauern. Zwischendurch brauchte Sie wieder eine Auszeit, hat dann diese Schule weitergemacht bishin zum Abbruch. Nun will sie wieder studieren. (oder auch nicht, man weiß hat nicht, was man so machen soll)

Jetzt hat Herr X ihr gesagt, daß sie innerhalb des Hauses eine Etage höher ziehen soll, wobei die neue Wohnung wesentlich schöner und modernisierter ist. Sie will aber nicht!

Herr X hat ihr auch Arbeit angeboten, die sie ablehnte.
Nun hat Herr X Angst, daß sie zum Sozialamt geht und diese sich an Herrn X wenden.
Soll Herr X ein Leben lang für seine Tochter zahlen.

Danke für Antwort
Sandra

Auch hallo.

Herr X hat eine 26-jährige Tochter, die zur Zeit bei ihm in
einer Wohnung in seinem MFH wohnt. Diese Tochter hat mit 17
die Schule abgebrochen, brauchte 1/2 Jahr eine Auszeit, hat
dann angefangen zu studieren,

…ohne Hochschulzugangsberechtigung ?

1/2 später wieder abgebrochen
und hat dann es endlich geschafft per Abendschule das Abitur
nachzuholen. Anschließend hat sie wieder eine Schule
angefangen (irgendwas mit Gymnastik, Masseur o.ä.) Diese
Schule war kostenpflichtig und sollte 3 Jahre dauern.
Zwischendurch brauchte Sie wieder eine Auszeit, hat dann diese
Schule weitergemacht bishin zum Abbruch. Nun will sie wieder
studieren. (oder auch nicht, man weiß hat nicht, was man so
machen soll)

Es wäre natürlich günstig gewesen, etwas über die näheren Umstände der Unterbrechungen zu erfahren.

Herr X hat ihr auch Arbeit angeboten, die sie ablehnte.
Nun hat Herr X Angst, daß sie zum Sozialamt geht und diese
sich an Herrn X wenden.
Soll Herr X ein Leben lang für seine Tochter zahlen.

Was den Ausbildungsunterhalt angeht: es kommt drauf an. Z.B. auf die Motivation wg. des Ausbildungswegs. Für Weiteres siehe http://rechtmit.blogspot.com/2006/02/unterhaltsrecht… (Quelle: jurablogs.com @ erstausbildung). Ein Leben lang wird Herr X aber keinen Ausb.unterhalt zahlen müssen.
Anders sieht es dagegen mit der Unterstützung von Verwandten aus. Hierzu aber keine Quellenangabe…:frowning:

HTH
mfg M.L.

Diese Tochter hat mit 17

die Schule abgebrochen, brauchte 1/2 Jahr eine Auszeit, hat
dann angefangen zu studieren,

…ohne Hochschulzugangsberechtigung ?

Ups, da habe ich vor lauter Abbrechnungen dieser Tochter etwas durcheinandergebracht. Hat natürlich nach dem städtischen Gymnasium die Abendschule besucht und dann studiert.

Es wäre natürlich günstig gewesen, etwas über die näheren
Umstände der Unterbrechungen zu erfahren.

Sie brauchte halt ihre Auszeiten von der Schule, da sich überfordert fühlte. Das Studium (Psychologie) war dann nicht das richtige für Sie und lt. ihrer Aussage wäre diese Ausbildungsschule, die von ihrer Mutter über 3 Jahre finanziert wurde, der sichere Tod für sie. Diese hatte sie zwischendurch abgebrochen, wieder aufgenommen und letztendlich wieder abgebrochen.

Herr X hat ihr auch Arbeit angeboten, die sie ablehnte.
Nun hat Herr X Angst, daß sie zum Sozialamt geht und diese
sich an Herrn X wenden.
Soll Herr X ein Leben lang für seine Tochter zahlen.

Was den Ausbildungsunterhalt angeht: es kommt drauf an. Z.B.
auf die Motivation wg. des Ausbildungswegs. Für Weiteres siehe
http://rechtmit.blogspot.com/2006/02/unterhaltsrecht…
(Quelle: jurablogs.com @ erstausbildung). Ein Leben lang wird
Herr X aber keinen Ausb.unterhalt zahlen müssen.
Anders sieht es dagegen mit der Unterstützung von Verwandten
aus. Hierzu aber keine Quellenangabe…:frowning:

d.h. also unterstützen muß man seine Verwandten, die Mittags aufstehen und zu faul sind zu arbeiten und denen man sogar ein Wohnung umsonst gibt? Ich verstehe die Welt nicht mehr!

LG Sandra

d.h. also unterstützen muß man seine Verwandten, die Mittags
aufstehen und zu faul sind zu arbeiten und denen man sogar ein
Wohnung umsonst gibt? Ich verstehe die Welt nicht mehr!

So isses wenn man Kinder in die Welt setzt. Warum soll es die Allgemeinheit alleine tragen?

Gruss Ivo

Hallo Sandra

d.h. also unterstützen muß man seine Verwandten, die Mittags
aufstehen und zu faul sind zu arbeiten und denen man sogar ein
Wohnung umsonst gibt? Ich verstehe die Welt nicht mehr!

Du hast offensichtlich in dem Link einiges überlesen:
1. Solange Kinder noch in der Ausbildung stehen und sich
zielstrebig weiterbilden müssen die Eltern zahlen.

Da steht zielstrebig und weiter unten sind noch die
Bedingungen für Ausbildungswechsel beschrieben.

Konkret heisst das, dass irgendwann der Tag da ist, wo die
Allgemeinheit für die missratenen Kinder aufkommen muss, wenn sie
sich nicht massiv ändern.

Gruss
Heinz