Verkehrsunfall : Aussage gegen Aussage

Hallo,
ein Radfahrer ® ist mit seinem Drahtesel auf einem kombinierten Rad/Fußweg unterwegs. Unvermittelt öffnet sich von einem parkenden Auto die rechte Tür, der R nicht mehr ausweichen kann. Er stürzt, erleidet (zum Glück nur) heftigste Prellungen und kann sehr bald von alleine wieder aufstehen. Offensichtlich noch total unter Schockeinwirkungen versäumt R jedoch, sich vom einzigen Zeugen des Vorfalls Name und Adresse geben zu lassen, geschweige denn, die Polizei herbeizuziehen (wegen Personenschaden).
Die einzige Erklärung, die der Autofahrer (A)zu geben hat ist, er habe den Radfahrer nicht kommen sehen. Beide, A und B sind offensichtlich mit der Situation überfordert. Sie vereinbaren nur, dass R sich bei A wieder meldet, sollten sich weitere Auswirkungen des Unfalls zeigen.

Wegen - auch nach vier Tagen noch nicht abgeklungener Schmerzen - geht der R erst dann zum Arzt, der ihm für eine Woche Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Da als R als Selbständiger tätig ist, bedeutet das einen entsprechenden Verdienstausfall.

R spricht nun A an und wird damit konfontiert, dass A erst jetzt den Schaden an seiner Autotür als so erheblich erkannt hat, dass er auf Erstattung dieses Schadens durch die Privathaftpflicht von R abzielt. Das hieße, R bliebe auf seinem persönlichen Schaden „sitzen“.

Nun die Frage : Wie geht R vernünftigerweise vor, damit er wenigstens seinen Verdienstausfall von A (bzw dessen Pkw-Haftpflichtversicherung) erstattet bekommt ? Ist die nachträgliche Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung ein sinnvolles Mittel, um den Vorgang aktenkundig zu machen ? Wäre letzteres hilfreich für ein nicht auszuschließendes Zivilrechtsverfahren ?

Schon jetzt vielen Dank für nützliche Hinweise.
Gruß
Karl

Hallo,

R wendet sich mit der Schilderung des Vorfalls an As Versicherung. Die wird in der Regel bezahlen, da die Schadenssumme relativ gering ist. (Nehme ich jetzt einfach mal an) Der Verdienstausfall wird schwierig nachzuweisen, den schätze ich mal, werden sie ablehnen.

Der Unfall ist ein Unfall mit Personenschaden. Den kann man bei der Polizei melden. Das gibt Punkte.

Gruß

Peter

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R sollte unverzüglich einen Anwalt aufsuchen und ja nichts selber unternehmen, was durch sein Verhalten eventuelle Ansprüche gefährdet.

Gruss Ivo

Es eilt!
Auch wenn ich sonst immer gerne versuche, so etwas selbst ohne Anwalt zu lösen, in diesem Fall kann ich mich Ivo nur anschließen.

Es steht hier auch nicht einfach Aussage gegen Aussage, ich denke, die Version des Radlers wird plausibler sein. Es ist nunmal wahrscheinlicher, in eine „öffnende“ Tür zu fahren, als denn in eine „offen stehende“. Und wenn die Schuldfrage erstmal geklärt ist, sind auch Ansprüche wg. Verdienstausfalls möglich. Aber spätestens da dürfte ein Anwalt sein Geld wert sein. Und der fiktive Radler möge sich beeilen, bevor der Unfallgegner Spuren in Form einer Reparatur beseitigen lässt.

Also

  1. Unfall nachträglich bei der Polizei melden, zwecks Aufnahme.
  2. Mit Aktenzeichen, Rechnungen, Verdienstnachweisen, etc. zum Anwalt.
  3. Evtl. auch Kleinanzeige „Zeuge gesucht“

Gruß

Markus