Hallo,
ein Radfahrer ® ist mit seinem Drahtesel auf einem kombinierten Rad/Fußweg unterwegs. Unvermittelt öffnet sich von einem parkenden Auto die rechte Tür, der R nicht mehr ausweichen kann. Er stürzt, erleidet (zum Glück nur) heftigste Prellungen und kann sehr bald von alleine wieder aufstehen. Offensichtlich noch total unter Schockeinwirkungen versäumt R jedoch, sich vom einzigen Zeugen des Vorfalls Name und Adresse geben zu lassen, geschweige denn, die Polizei herbeizuziehen (wegen Personenschaden).
Die einzige Erklärung, die der Autofahrer (A)zu geben hat ist, er habe den Radfahrer nicht kommen sehen. Beide, A und B sind offensichtlich mit der Situation überfordert. Sie vereinbaren nur, dass R sich bei A wieder meldet, sollten sich weitere Auswirkungen des Unfalls zeigen.
Wegen - auch nach vier Tagen noch nicht abgeklungener Schmerzen - geht der R erst dann zum Arzt, der ihm für eine Woche Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Da als R als Selbständiger tätig ist, bedeutet das einen entsprechenden Verdienstausfall.
R spricht nun A an und wird damit konfontiert, dass A erst jetzt den Schaden an seiner Autotür als so erheblich erkannt hat, dass er auf Erstattung dieses Schadens durch die Privathaftpflicht von R abzielt. Das hieße, R bliebe auf seinem persönlichen Schaden „sitzen“.
Nun die Frage : Wie geht R vernünftigerweise vor, damit er wenigstens seinen Verdienstausfall von A (bzw dessen Pkw-Haftpflichtversicherung) erstattet bekommt ? Ist die nachträgliche Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung ein sinnvolles Mittel, um den Vorgang aktenkundig zu machen ? Wäre letzteres hilfreich für ein nicht auszuschließendes Zivilrechtsverfahren ?
Schon jetzt vielen Dank für nützliche Hinweise.
Gruß
Karl