A. hatte einen Steckdosenaufsatz mit Fernbedienung (An/Aus-Schalter)gekauft. Nach gut einem Jahr fiel die Fernbedienung aus. Batterie war noch randvoll nach Prüfung. Die Ware wurde vom Verkäufer B. anstandslos getauscht in eine Neue. Verkäufer B. wollte aber keine Tauschrechnung geben wegen der Garantie, mit dem Hinweis, die Garantie liefe eben nur 2 Jahre. Das heißt, in 10 Monaten ist die Garantie abgelaufen. Ist das rechtens?? Mir scheint, hier hakt etwas.
Alles richtig so.
Levay