Wie lange bist Du schon Kunde? Wie hoch sind normalerweise die
Rechnungen ? Höher?
Nein die Rechnungen belaufen sich immer auf ca. 30 Euro! Das sind Festkosten und beinhalten Gesprächsminuten! Die Vertragsbindung besteht seit fast zwei Jahren und der Vertrag wurde vor kurzem erst verlängert! (Falls die Verlängerung noch ausstünde, kann man sich wohl mehr als sicher sein, dass es nicht zu einer sofortigen Sperre gekommen wäre!)
In der Regel via SMS-Ankündigung
War definitiv nicht der Fall!
das TKV ist in der Hinsicht erstmal egal - was steht in den
AGB’s?
In den ABG’s steht folgendes:
_11 Sperre
11.1 Außer in den gesetzlich geregelten Fällen behält Anbieter X sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 5.1 a), b), c), f), g), h) oder i) nicht nachkommt; im Falle der Ziffer 5.1 a) gilt dies nur, sofern dies den ordnungsgemäßen Rechnungsausgleich beeinträchtigt.
11.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das Entgelt. Die Vornahme der Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte, insbesondere der monatlichen Grundpreise, (insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze) unberührt.
5 Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
a) die Änderung seines Namens (bei Firmen: auch seiner Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich mitzuteilen;
b) alle für die Nutzung des Netzes und der damit/darauf zur Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere nur hierfür zugelassene Geräte zu verwenden;
c) durch den Mobilfunkservice von Anbieter X keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder den Mobilfunkservice in sonstiger Weise nicht missbräuchlich zu nutzen;
f) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner SIM-Karte dem Kundendienst von Anbieter X unverzüglich unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch oder per Fax mitzuteilen; eine lediglich telefonische Mitteilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der PIN-, der PUK- und/oder der PKK-Nummer erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten hat;
g) die Leistungen von Anbieter X nur zum Aufbau selbstgewählter Verbindungen zu nutzen; ihm ist insbesondere nicht gestattet, mittels seiner SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder SIM-Karten von Anbieter X in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von Anbieter X;
h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungsstellen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln oder umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder Rufumleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von Anbieter X betrieben werden;
i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von Anbieter X von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen werden, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung zu nutzen._
Und in der TKV steht doch, dass nur ab einem Rechnungsbetrag von mehr als 75 Euro gesperrt werden darf! Falls in den ABG’s etwas anderes steht und das ein Nachteil für den Kunden bedeutet, dann wird das außer Kraft gesetzt! Warum sollte die TKV in diesem Fall nicht anwendbar sein??
Zwischen Rechnungsstellung, Rechnungszugang, Abbuchung,
Rückbuchung und Sperrung sind mindestens 10 Tage.
In der Zeit bucht heutzutage locker ne Bank (sicherlich nur
ein Fehler bei dem Fall) den Betrag rüber - solang der Kunde
hierzu den Auftrag gibt.
Ja dafür müsste man ja täglich seine Kontoumsätze prüfen! Das kann man wohl nicht verlangen! In diesem Fall wurde zuerst gesperrt und daraufhin die Kontoumsätze geprüft! Wenn eine Ankündigung per SMS eingetroffen wäre, gäbe es jetzt kein Problem!
Ich hat tagtäglich mit Kunden zu tun, die Ihre eigene Schuld
nicht sehen und rumscheißen weil se gesperrt wurden und
hierfür Sperr- und Rückbuchungskosten anfallen.
Wieso zahlst Du einfach nicht die Rechnung, stempelst die
Sperrung als „Erfahrung“ ab und gut ist? 30,00 Euro ist kein
wilder Betrag - der Aufwand für Dich und die Firma ist viel
Höher! Auch wenn vieles automatisch geht.
Die einzige Schuld die ich hier sehe, ist, das das Konto nicht gedeckt war! Das Geld ist jedoch schon überwiesen und es wäre liebend gerne schon zum Einzugstermin eingezogen worden!
Wenn der Anbieter ohne vorherige Ankündigung sperren darf, dann wird das ja auch so hingenommen! Die TKV sagt jedoch was anderes und aus diesem Grund wartet dieser Beitrag hier im Forum auf Hilfe 
Gruß hero