Mobilfunk-Kartensperrung zulässig?

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand hat einen Vertrag mit einer großen Mobilfunkgesellschaft abgeschlossen. Es gab auch nie Probleme, bis es jetzt zu einer Kartensperre aufgrund einer Rückbuchung des Rechnungsbetrages (ca. 30 Euro) kam. Die Sperre erfolgte ohne vorherige Ankündigung.

In der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) steht folgendes:

_§ 1

Anwendungsbereich

(1) Die Verordnung regelt die besonderen Rechte und Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und derjenigen, die diese Leistungen vertraglich in Anspruch nehmen oder begehren (Kunden).

(2) Vereinbarungen, die zuungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam.



§ 19

Sperre, Zahlungsverzug

(1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde

mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder

ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.

(2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist nur zulässig, wenn

der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder

eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder

das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

(3) Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperrung des allgemeinen Netzzugangs darf erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen.

(4) Die Sperre nach Absatz 1 Nr. 1 unterbleibt, wenn gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben wurden und der Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist._

Demnach ist die Sperrung doch unzulässig!? Kann gegen so ein Vorgehen Einspruch eingelegt werden oder sind sogar irgendwelche Forderungen zu stellen?

Gruß
hero

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand hat einen Vertrag mit einer großen
Mobilfunkgesellschaft abgeschlossen. Es gab auch nie Probleme,

Wie lange bist Du schon Kunde? Wie hoch sind normalerweise die Rechnungen ? Höher?

bis es jetzt zu einer Kartensperre aufgrund einer Rückbuchung
des Rechnungsbetrages (ca. 30 Euro) kam. Die Sperre erfolgte
ohne vorherige Ankündigung.

In der Regel via SMS-Ankündigung

Hi

das TKV ist in der Hinsicht erstmal egal - was steht in den AGB’s?

Viele Mobilfunkunternehmen verweisen auf:

BGB § 286 http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
BGB § 284 http://dejure.org/gesetze/BGB/284.html

Der Betrag der Rückbuchung ist egal - Wer sichert dem Unternehmen zu, dass es das 1. mal gewesen ist und das es nicht ein „Signal“ für eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit ist?

Zwischen Rechnungsstellung, Rechnungszugang, Abbuchung, Rückbuchung und Sperrung sind mindestens 10 Tage.

In der Zeit bucht heutzutage locker ne Bank (sicherlich nur ein Fehler bei dem Fall) den Betrag rüber - solang der Kunde hierzu den Auftrag gibt.

Sorry nochwas muß ich los werden:

Ich hat tagtäglich mit Kunden zu tun, die Ihre eigene Schuld nicht sehen und rumscheißen weil se gesperrt wurden und hierfür Sperr- und Rückbuchungskosten anfallen.

Wieso zahlst Du einfach nicht die Rechnung, stempelst die Sperrung als „Erfahrung“ ab und gut ist? 30,00 Euro ist kein wilder Betrag - der Aufwand für Dich und die Firma ist viel Höher! Auch wenn vieles automatisch geht.

Bei den 30,00 Euro ist in der Regel ne Grundgebühr von gut 10,00 Euro dabei - mit 30,00 Euro zählst Du zu den Wenignutzern im Mobilfunk-Kundenbereich.

Grüße
Blue

Ps.: nur zur Info:

auf der kommenden Rechnung wirst Du sicherlich finden:

Gebühren Nichteingelöste Abbuchung
Gebühren Sperrung Handykarte

Rechne mal mit round about 25,00 Euro für beides!

Wie lange bist Du schon Kunde? Wie hoch sind normalerweise die
Rechnungen ? Höher?

Nein die Rechnungen belaufen sich immer auf ca. 30 Euro! Das sind Festkosten und beinhalten Gesprächsminuten! Die Vertragsbindung besteht seit fast zwei Jahren und der Vertrag wurde vor kurzem erst verlängert! (Falls die Verlängerung noch ausstünde, kann man sich wohl mehr als sicher sein, dass es nicht zu einer sofortigen Sperre gekommen wäre!)

In der Regel via SMS-Ankündigung

War definitiv nicht der Fall!

das TKV ist in der Hinsicht erstmal egal - was steht in den
AGB’s?

In den ABG’s steht folgendes:

_11 Sperre
11.1 Außer in den gesetzlich geregelten Fällen behält Anbieter X sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 5.1 a), b), c), f), g), h) oder i) nicht nachkommt; im Falle der Ziffer 5.1 a) gilt dies nur, sofern dies den ordnungsgemäßen Rechnungsausgleich beeinträchtigt.
11.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das Entgelt. Die Vornahme der Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte, insbesondere der monatlichen Grundpreise, (insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze) unberührt.

5 Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
a) die Änderung seines Namens (bei Firmen: auch seiner Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich mitzuteilen;

b) alle für die Nutzung des Netzes und der damit/darauf zur Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere nur hierfür zugelassene Geräte zu verwenden;

c) durch den Mobilfunkservice von Anbieter X keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder den Mobilfunkservice in sonstiger Weise nicht missbräuchlich zu nutzen;

f) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner SIM-Karte dem Kundendienst von Anbieter X unverzüglich unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch oder per Fax mitzuteilen; eine lediglich telefonische Mitteilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der PIN-, der PUK- und/oder der PKK-Nummer erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten hat;

g) die Leistungen von Anbieter X nur zum Aufbau selbstgewählter Verbindungen zu nutzen; ihm ist insbesondere nicht gestattet, mittels seiner SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder SIM-Karten von Anbieter X in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von Anbieter X;

h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungsstellen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln oder umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder Rufumleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von Anbieter X betrieben werden;

i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von Anbieter X von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen werden, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung zu nutzen._

Und in der TKV steht doch, dass nur ab einem Rechnungsbetrag von mehr als 75 Euro gesperrt werden darf! Falls in den ABG’s etwas anderes steht und das ein Nachteil für den Kunden bedeutet, dann wird das außer Kraft gesetzt! Warum sollte die TKV in diesem Fall nicht anwendbar sein??

Zwischen Rechnungsstellung, Rechnungszugang, Abbuchung,
Rückbuchung und Sperrung sind mindestens 10 Tage.

In der Zeit bucht heutzutage locker ne Bank (sicherlich nur
ein Fehler bei dem Fall) den Betrag rüber - solang der Kunde
hierzu den Auftrag gibt.

Ja dafür müsste man ja täglich seine Kontoumsätze prüfen! Das kann man wohl nicht verlangen! In diesem Fall wurde zuerst gesperrt und daraufhin die Kontoumsätze geprüft! Wenn eine Ankündigung per SMS eingetroffen wäre, gäbe es jetzt kein Problem!

Ich hat tagtäglich mit Kunden zu tun, die Ihre eigene Schuld
nicht sehen und rumscheißen weil se gesperrt wurden und
hierfür Sperr- und Rückbuchungskosten anfallen.

Wieso zahlst Du einfach nicht die Rechnung, stempelst die
Sperrung als „Erfahrung“ ab und gut ist? 30,00 Euro ist kein
wilder Betrag - der Aufwand für Dich und die Firma ist viel
Höher! Auch wenn vieles automatisch geht.

Die einzige Schuld die ich hier sehe, ist, das das Konto nicht gedeckt war! Das Geld ist jedoch schon überwiesen und es wäre liebend gerne schon zum Einzugstermin eingezogen worden!
Wenn der Anbieter ohne vorherige Ankündigung sperren darf, dann wird das ja auch so hingenommen! Die TKV sagt jedoch was anderes und aus diesem Grund wartet dieser Beitrag hier im Forum auf Hilfe :wink:

Gruß hero

Wie lange bist Du schon Kunde? Wie hoch sind normalerweise die
Rechnungen ? Höher?

Nein die Rechnungen belaufen sich immer auf ca. 30 Euro! Das
sind Festkosten und beinhalten Gesprächsminuten!

Ok

Die Vertragsbindung besteht seit fast zwei Jahren und der Vertrag
wurde vor kurzem erst verlängert! (Falls die Verlängerung noch
ausstünde, kann man sich wohl mehr als sicher sein, dass es
nicht zu einer sofortigen Sperre gekommen wäre!)

Vertragsverlängerung spielt bei der Sperrung keine Rolle…

In der Regel via SMS-Ankündigung

War definitiv nicht der Fall!

Wie gesagt - in der Regel !

das TKV ist in der Hinsicht erstmal egal - was steht in den
AGB’s?

In den ABG’s steht folgendes:

11 Sperre
11.1 Außer in den gesetzlich geregelten Fällen behält Anbieter
X sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder
teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde seinen
Pflichten gemäß Ziffer 5.1 a), b), c), f), g), h) oder i)
nicht nachkommt; im Falle der Ziffer 5.1 a) gilt dies nur,
sofern dies den ordnungsgemäßen Rechnungsausgleich
beeinträchtigt.
11.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der
jeweils geltenden Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht
nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als das Entgelt. Die Vornahme der Sperre
lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte,
insbesondere der monatlichen Grundpreise, (insbesondere
monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise,
Mindestumsätze) unberührt.

Da steht, dass die Sperrung eingetragen werden darf, sofern ein Grund und ein Verzug besteht.

Und in der TKV steht doch, dass nur ab einem Rechnungsbetrag
von mehr als 75 Euro gesperrt werden darf!

Vielleicht hast Du da was übersehen - das von Dir kopierte TKV kann sich u.U. auch um die Vollsperrung / Kündigung aufgrund von Nichtzahlung äussern da hier das vorkommt:

  1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder

(http://www.ius-it.de/glossar/19_TKV.html)

Falls in den ABG’s etwas anderes steht und das ein Nachteil für den Kunden bedeutet, dann wird das außer Kraft gesetzt! Warum sollte die
TKV in diesem Fall nicht anwendbar sein??

Weil in erster Linie die AGB’s des Mobilfunkanbieters vorhanden sind. Wenn Du Dir unsicher bis frag mal bei der Bundesnetzagentur an (ehem. RegTP)

Zwischen Rechnungsstellung, Rechnungszugang, Abbuchung,
Rückbuchung und Sperrung sind mindestens 10 Tage.

In der Zeit bucht heutzutage locker ne Bank (sicherlich nur
ein Fehler bei dem Fall) den Betrag rüber - solang der Kunde
hierzu den Auftrag gibt.

Ja dafür müsste man ja täglich seine Kontoumsätze prüfen!

Eigentlich nicht - schließlich informieren Banken in der Regel / per Post über die Rückbuchung

Das kann man wohl nicht verlangen!

Hat niemand behauptet

In diesem Fall wurde zuerst gesperrt und daraufhin die Kontoumsätze :geprüft! Wenn eine Ankündigung per SMS eingetroffen wäre, gäbe es jetzt kein Problem!


Ich seh keines *g Sorry aber der Kunde macht sich hier selbst eines. Der Kunde hat seinen Vertrag weit über 24 Monate und hat daher gut 24 Monate Rechnungen zum selben Termin mit dem Abbuchungstermin und/ oder Buchungsinformation auf der Rechnung. Schon hier hätte der Kunde dem Anbieter mitteilen können dass es knapp wird - hat er nicht - Pech



Ich hat tagtäglich mit Kunden zu tun, die Ihre eigene Schuld
nicht sehen und rumscheißen weil se gesperrt wurden und
hierfür Sperr- und Rückbuchungskosten anfallen.

Wieso zahlst Du einfach nicht die Rechnung, stempelst die
Sperrung als "Erfahrung" ab und gut ist? 30,00 Euro ist kein
wilder Betrag - der Aufwand für Dich und die Firma ist viel
Höher! Auch wenn vieles automatisch geht.



Die einzige Schuld die ich hier sehe, ist, das das Konto nicht
gedeckt war!

Bingo 100 Punkt

Das Geld ist jedoch schon überwiesen

Nach welcher Zeit? Wann wurde die Rechnugn erstellt? Rechnungsdatum!

und es wäre liebend gerne schon zum Einzugstermin eingezogen worden!
Wenn der Anbieter ohne vorherige Ankündigung sperren darf,
dann wird das ja auch so hingenommen! Die TKV sagt jedoch was
anderes und aus diesem Grund wartet dieser Beitrag hier im
Forum auf Hilfe :wink:

Gruß hero


Oh man reg Dich doch nicht über ner selbstverschuldete Sperrung auf - es gibt schlimmeres!Notrufnummern waren erreichbar, der Kunde war erreichbar und - sorry - versucht die eigene Dummheit mit Gesetzen zu umgehen und daraus dem Anbieter nen „Wurm“ zu drehen. Hat der Kunde mal bei der Firma via Fax,Post oder E-Mail mal angefragt wieso es eine Sperrung gab und warum? Der Anbieter wird gern mitteilen inwiefern die Sperrung vorhanden war und wie sie rechtlich vertretbar ist

Ach ja - der Kunde soll bei einer Klage / Rechtshilfe / Rechtsanspruch auch nicht darauf verzichten, die Sperr- udn Buchungskosten zu zahlen, AGB’s des Anbieters vorzulegen sowie den kompletten Schrifverkehr mit einzureichen.

Streitwert seh ich hier aktuell bei ner Handyrechnung eines Wenigtelefonieres für 30,00 Euro - Da Der Kunde lt. ViKa Student ist kann hier auch kein beruflicher Schaden festgestellt werden - wenn ja, muß dieser schriftlich belegbar sein und muß dem Anbieter schriflich zur Prüfung eingereicht werden.

Das Verfahren dauert in der Regel beim Anbieter samt Prüfung ca. 3-4 Wochen.

Kleiner Tipp am Rande:

Kunde soll sich an den Anbieter wenden und:

a) Fragen wieso Sperrung
b) Begründung der Sperrung
c) Umstellung auf Barzahlung / Überweisung & Kosten informieren
d) Anfrage verlegung Rechnungsstichtag

Der Kunde sollte ebenfalls sich angewöhnen:

a) Rechnungen zu lesen
b) wenn es eng wird mal Bescheid zu geben
c) zumindest 1x die Woche das Onlinebanking samt Umsatzanzeige zu nutzen

Damit umgeht man das ganze

Sorry das ich hier so gegenüber Dir bin - ich bin in der Rekla-Abteilung und hab Kunden wie den Fall hier tagtäglich vorliegen und die Diskussionen wieso / weshalb / warum. Einsicht? Nie! Immer sind die Anbieter und Banken Schuld

Der Kunde unterschrieb die AGB’s und die Preisliste bei Vertragsabschluss. In den AGB’s ist geregelt, dass bei Verzug Schaden und Sperrung entsteht.

2 „Gefällt mir“

Vertragsverlängerung spielt bei der Sperrung keine Rolle…

Der Kunde hätte mit Sicherheit vor Vertragsverlängerung eine SMS bekommen!

Wie gesagt - in der Regel !

Tja, was soll man da sagen…

Vielleicht hast Du da was übersehen - das von Dir kopierte TKV
kann sich u.U. auch um die Vollsperrung / Kündigung aufgrund
von Nichtzahlung äussern da hier das vorkommt:

  1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des
    Vertragsverhältnisses gegeben hat oder

Sehe ich nicht so! Die TKV besagt, dass der Anbieter teilweise oder ganz sperren kann…aber nur ab einem bestimmten Rechungbetrag und nach Ankündigung, oder bei einem der anderen Gründe(wie von dir beschrieben)! Die TKV beschreibt alle Möglichkeiten einen Anschluss zu sperren.
Und um einen Anlass zur fristlosen Kündigung zu geben, müsste der Kunde laut ABG’s zwei Monate hintereinander in Verzug geraten oder einmalig einen hohen Betrag für längere Zeit!

Weil in erster Linie die AGB’s des Mobilfunkanbieters
vorhanden sind. Wenn Du Dir unsicher bis frag mal bei der
Bundesnetzagentur an (ehem. RegTP)

Laut § 1 Abs. 2 TKV werden Vereinbarungen mit dem Anbieter unwirksam, wenn sie zuungunsten für den Kunden ausfallen. Aber kann ja mal anfragen…

Eigentlich nicht - schließlich informieren Banken in
der Regel / per Post über die Rückbuchung

Post kam an die Zweitadresse, die wird nur einmal in der Woche abgeholt! Dafür darf der Kunde keinem die Schuld geben, aber zumindest als Pech bezeichnen :wink:

Ich seh keines *g Sorry aber der Kunde macht sich hier selbst
eines. Der Kunde hat seinen Vertrag weit über 24 Monate und
hat daher gut 24 Monate Rechnungen zum selben Termin mit dem
Abbuchungstermin und/ oder Buchungsinformation auf der
Rechnung. Schon hier hätte der Kunde dem Anbieter mitteilen
können dass es knapp wird - hat er nicht - Pech

Man kann dem Anbieter bescheid sagen, dass es knapp wird? Die Rückbuchung fand erst zwei Tage nach Abbuchung statt. Zum Abbuchungstermin war das Konto mehr als gedeckt…einen Tag später nicht mehr! Auch Pech!

Oh man reg Dich doch nicht über ner selbstverschuldete
Sperrung auf - es gibt schlimmeres!Notrufnummern waren
erreichbar, der Kunde war erreichbar und - sorry - versucht
die eigene Dummheit mit Gesetzen zu umgehen und daraus dem
Anbieter nen „Wurm“ zu drehen. Hat der Kunde mal bei der Firma
via Fax,Post oder E-Mail mal angefragt wieso es eine Sperrung
gab und warum? Der Anbieter wird gern mitteilen inwiefern die
Sperrung vorhanden war und wie sie rechtlich vertretbar ist

Der Kunde versucht seine Dummheit nicht mit Gesetzen zu umgehen! Er hat die Sperrung verschuldet, soviel ist klar! Wäre die Sperrung angekündigt gewesen, wäre alles kein Problem…das Geld wäre sofort überwiesen worden. Aber es gab keine Ankündigung und es ist nicht die feine Art von jetzt auf gleich einen Anschluss zu sperren, zumal der Anbieter zwei Jahre lang das Geld pünktlich erhalten hat. Und die Gesetze gibt es nunmal. Wenn man sich demnach benachteiligt fühlt, sollte man nicht gleich alles hinnehmen.

(Der Kunde ist Student, arbeitet aber nebenbei…und ist auf das Handy angewiesen.)

Sorry das ich hier so gegenüber Dir bin - ich bin in der
Rekla-Abteilung und hab Kunden wie den Fall hier tagtäglich
vorliegen und die Diskussionen wieso / weshalb / warum.
Einsicht? Nie! Immer sind die Anbieter und Banken Schuld

Kann deine Haltung verstehen…aber du solltest auch mal an die Kunden denken! Sicher sind nicht immer die Anbieter und Banken Schuld, aber es sind auch nicht immer die Kunden Schuld! In diesem Fall ist das zwar so, aber man hätte das bestimmt besser und kundenfreundlicher abwickeln können.