Musikdownloads

Hallo Rechtsexperten,

Die Rechtslage bei Musikdownloads ist ja mittlerweile ein vieldiskutiertes Thema, aber ich hätte dennoch eine Frage, die ich so noch nirgends beantwortet gefunden habe:

Wenn man urheberrechtlich geschützte Musik in einer Tauschbörse oder ähnlichem herunterlädt, ohne die Original-CD zu besitzen, so wäre das sicher illegal.
Doch was wäre, wenn man die Musik aus dem Internet lädt obwohl man das Original legal im Laden gekauft hat? Rein theoretisch müsste der Download der Musik dann legal sein, oder?

Und: Macht man sich strafbar, wenn man zum Probehören Musik herunterlädt auch wenn man diese bei Nichtgefallen wieder löscht?

Danke für eure Antwort,
Johannes

Auch hallo.

Hallo Rechtsexperten,

…oder irights.info Leser :wink:

Wenn man urheberrechtlich geschützte Musik in einer
Tauschbörse oder ähnlichem herunterlädt, ohne die Original-CD
zu besitzen, so wäre das sicher illegal.

Stimmt.

Doch was wäre, wenn man die Musik aus dem Internet lädt obwohl
man das Original legal im Laden gekauft hat? Rein theoretisch
müsste der Download der Musik dann legal sein, oder?

Vorsicht: man besitzt an dem jeweiligen Musikstück keine Besitzrechte. Ausserdem könnte ein Kopierschutz illegalerweise geknackt worden sein.
Siehe auch http://www.irights.info/index.php?id=84

Und: Macht man sich strafbar, wenn man zum Probehören Musik
herunterlädt auch wenn man diese bei Nichtgefallen wieder
löscht?

Für gewöhnlich soll ein Probestück gerade zum Kaufen animieren. So gesehen kann eine Verbreitung desselben nur im Interesse des Verkäufers liegen. Aber strafbar sollte man sich wegen der Löschung nicht machen.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

das primäre Problem beim Download über Tauschbörsen ist, dass man i.d.R. bei allen automatisch die Datei, die man gerade herunterlädt auch anderen zur Verfügung stellt. Und das bereits während dem Download. Und damit wird die ganze Sache per se illegal, egal ob man die CD bereits besitzt, nur probehören will oder was auch immer.

Ciao
Kaj

Das war jetzt aber keine ernsthafte Frage oder…:wink:
Du weisst doch, dass bei der Musikindustrie gleich wie zB bei der Telekom-Branche grundsätzlich nur immer die teuerste Möglichkeit gilt.

Das was du ansprichst, wäre so eine Art Lizenz, wo du eine Musik-Lizenz einmal kaufst und dann in allen verschiedenen Speicherformaten höchstens noch zu den Herstellkosten erwerben kannst.

Das würde also heissen, dass du zB die BCR (Bay City Rollers) einmal als Musiklizenz gekauft hast zB auf LP und alle zukünftigen Tonträger mit der gleichen Musik wie zB Musik-Cassetten, CD’s, MP3, etc wären dann fast kostenlos.

Schön wärs, oder?

Die Rechtslage bei Musikdownloads ist ja mittlerweile ein
vieldiskutiertes Thema, aber ich hätte dennoch eine Frage, die
ich so noch nirgends beantwortet gefunden habe:

Wenn man urheberrechtlich geschützte Musik in einer
Tauschbörse oder ähnlichem herunterlädt, ohne die Original-CD
zu besitzen, so wäre das sicher illegal.
Doch was wäre, wenn man die Musik aus dem Internet lädt obwohl
man das Original legal im Laden gekauft hat? Rein theoretisch
müsste der Download der Musik dann legal sein, oder?

Und: Macht man sich strafbar, wenn man zum Probehören Musik
herunterlädt auch wenn man diese bei Nichtgefallen wieder
löscht?

Danke für eure Antwort,
Johannes