Wie sieht es hinsichtlich Urlaubsanspruch aus bei einem Arbeitnehmer (49 Jahre alt), der zu 50% schwerbehindert ist? Wieviele zusätzliche Urlaubstage (zusätzlich zum vertraglichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruch) stehen diesem Arbeitnehmer zu?
Hallo Martin,
gemäß § 47 SchwbG stehen einem zu mindestens 50 % behinderten AN zusätzliche 5 Arbeitstage pro Jahr zu. Falls sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mahr oder weniger Arbeitstage pro Kalenderwoche verteilt, gibt es entsprechend mehr oder weniger Zusatzurlaub. Soviel zu den gesetzlichen Vorschriften.
Wie es mit tariflichem Anspruch aussieht, kann ich natürlich nicht beurtilen. Hier müßte Dir aber die zuständige Gewerkschaft weiterhelfen.
Viele Grüße
Tessa