Namensänderung nach Scheidung

Nach der Scheidung der Eltern war der Mutter des gemeinsamen Kindes die elterliche Sorge übertragen worden. Sie nahm daraufhin ihren Mädchennamen wieder an und das schon erwachsene Kind(21 Jahre)beantragte, dass er zukünftig ihren Namen tragen soll um die Namensgleichheit bzw Zugehörigkeit zur Mutter zu gewähren.

Im Übrigen nehme der Vater des Kindes weder sein Besuchsrecht wahr, noch komme er seinen Unterhaltspflichten nach. Es besteht keine Beziehung zwischen den Vater und den Kindern.

Kann das erwachsene Kind seinen Namen ändern?

Laut Bundesverfassungsgericht „JA“.
C:\Dokumente und Einstellungen\MyLife\Eigene Dateien\Websites\Name ändern\Familienname des Kindes nach der Scheidung - Urteil - ARD-Ratgeber Recht.htm

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00865…

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Hallo

Kann das erwachsene Kind seinen Namen ändern?

Laut Bundesverfassungsgericht „JA“.
C:\Dokumente und Einstellungen\MyLife\Eigene
Dateien\Websites\Name ändern\Familienname des Kindes nach der
Scheidung - Urteil - ARD-Ratgeber Recht.htm

sag mal stellst du da eine Frage und beantwortest sie dann gleich selbst, oder wie? Wolltest du uns nur an deinen Erkenntnissen teilhaben lassen?

Oder soll es hier eine noch höhere Instanz als das Bundesverfassungsgericht im www geben?

Ich verstehe jedenfalls nicht, worauf du hinaus willst.

Gruß
Nita

Das Bundesverfassungsgericht sagt ja, die Namensgleichheit zwischen Kind und Mutter muss hergestellt werden. Wieso ignorieren viele Behörde dieses Urteil? Oder habe ich es falsch verstanden?

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habe ich recht?

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Hallo!

Kann das erwachsene Kind seinen Namen ändern?

Nein. Warum auch? Die Entscheidung, die im übrigen nicht vom Bundesverfassungsgericht ist, bezieht sich eindeutig auf minderjährige Kinder.
Welches rechtlich schützenswerte Interesse soll ein erwachsener Mensch haben, den Mädchennamen seiner Mutter zu tragen, den diese nach der Scheidung wider annimmt?

Florian

Von wem kam das Urteil

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Hallo!

Von wem kam das Urteil

Du hast doch den Link zumindest vom Ratgeber Recht selbst zitiert. Also ich las dort oben links in der Ecke „Bundesverwaltungsgericht“.

Florian.

und wo steht es das es nicht für volljährige ist?

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Hallo!

und wo steht es das es nicht für volljährige ist?

Das steht im Urteil. Außerdem steht es in Deinem Link auch, da ist nämlich vom Kindeswohl die Rede. Das Kindeswohl gibt es aber bei 21jährigen nicht, das sind dann nämlich keine Kinder mehr.
Darüber hinaus sollte man sich auch immer fragen, welchen Sinn solche Regelungen und Urteile haben. Es macht durchaus Sinn, dass das dreijährige Kind den gleichen Nachnamen wie die Mutter trägt. Es macht durchaus wenig Sinn, wenn man die Sache weiterspinnt, wenn eine vierzigjährige Frau ihren Namen in den Mädchennamen der Mutter ändern könnte, weil diese wiederum sich mit 63 Jahren für die Scheidung von ihrem Mann entschieden hat.

Florian.

Was eigentlich im diesen Land vorsich? Wieso muss der Staat entscheiden wie ICH heisse?

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Hallo!

Was eigentlich im diesen Land vorsich? Wieso muss der Staat
entscheiden wie ICH heisse?

Ist das Dein Ernst? Warum muss der Staat bestimmen, dass ich Steuern zahlen muss und dass ich mein Auto versichern und anmelden muss? Weil der Staat nicht mehr funktioniert, wenn jeder macht, was er will.
Der Name dient nicht der Selbstverwirklichung. Ich hätte auch lieber einen Nachnamen, den man am Telefon nicht immer buchstabieren muss, weil alle ihn falsch verstehen. Ist das ein Grund, sich einfach mal für einen neuen Nachnamen zu entscheiden? Die Namensänderung ist nach dem Namensänderungsgesetz nur aus wichtigen Gründen möglich. Bei Kindern ist es nach Rechtsprechung des Bundesverwaltnugsgerichts ein wichtiger Grund, wenn sich eine Abweichung von Nachnamen der alleinerziehenden Mutter ergibt. Absolut nachvollziehbar.
Der Name dient dazu, einen Menschen eindeutig zu identifizieren. Und der Staat sowie der Rechtsverkehr hat ein schützenswertes Interesse daran, dass sich Nachnamen nicht alle drei Jahre ändern.

Florian.