Hallo, wenn ein Firmeninhaber jemanden zum Prokuristen ernennt und dies auch im Handelsregister eingetragen ist, der Prokurist eine Beschränkung hat, daß er nur zu einer best. Höhe Geld abheben darf, diese Einschränkung aber mißachtet und mehr abhebt und sich damit irgendwohin absetzt.
Der Inhaber will vom Bankkassierer, der die Einschränkung kannte, nun Schadenersatz verlangen.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich bin der Überzeugung, daß der Bankkassierer keinen Schadenersatz zahlen muß, da die Prokura Dritten gegenüber nicht beschränkbar ist und der Firmeninhaber somit für den entstandenen Schaden selbst haften muß.
Liege ich da richtig, daß der Inhaber damit erfolglos bleibt?