Wie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen?

Hallo zusammen,

angenommen, Person A wurde bei seiner Musterung für tauglich befunden. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren gegen dieses Ergebnis ist sich Person A immernoch sicher, nicht wirklich tauglich für die Bundeswehr zu sein. Daher möchte Person A nun Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, eknnt sich als Normalbürger mit den Gesetzen und bürokratischen Hürden nicht weiter aus.

Was muss Person A also nun tun, um diese Klage einzureichen? Welche Formulare müssen ausgefüllt werden? Muss unbedingt ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden? Und letztlich auch: Wie hoch werden die Kosten sein, die auf Person A hinzukommen und wie lange dauert die Bearbeitung dieser Klage in etwa?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten!

Hallo,

derjenige sollte vielleicht mal einen Anwalt zu rate ziehen, der ihm dann vielleicht klar macht, dass er sich weitere Kosten ersparen sollte. Oder eben einen Ansatz dafür findet die Klage aussichtsreich durchzubringen (den sehe ich persönlicvh nicht.)

Gruss Ivo

Bitte? Ich habe doch überhaupt nichts über mögliche Motive der Person A geschrieben. Es kann doch durchaus möglich sein, dass Person A tatsächlich Probleme hat, die eine Tauglichkeit fraglich erscheinen lassen. Für diesen Fall würde ich gerne die oben angesprochenen Fragen klären. Wie gesagt: Gründe für eine Klage habe ich nicht aufgelistet, das würde auch zu weit führen.
Hoffe auf fachkundige Antworten! :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

A kann - wie bei jedem anderen Gericht der unteren Instanz ohne Rechtsanwaltszwang - zur Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts gehen und reicht dort mit Hilfe des Rechtspflegers die entsprechende Klage ein.

Gruss BM

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Hallo,

A kann - wie bei jedem anderen Gericht der unteren Instanz
ohne Rechtsanwaltszwang - zur Rechtsantragsstelle des
Verwaltungsgerichts gehen und reicht dort mit Hilfe des
Rechtspflegers die entsprechende Klage ein.

Gruss BM

Danke für die Antwort!!! Ist Ihnen zufällig auch bekannt, wie lange die Bearbeitung beim Verwaltungsgericht üblicherweise dauert und wie hoch die Kosten (ohne Anwalt) sein werden?

MfG

M.Rose

Bitte? Ich habe doch überhaupt nichts über mögliche Motive der
Person A geschrieben. Es kann doch durchaus möglich sein, dass
Person A tatsächlich Probleme hat, die eine Tauglichkeit
fraglich erscheinen lassen. Für diesen Fall würde ich gerne
die oben angesprochenen Fragen klären. Wie gesagt: Gründe für
eine Klage habe ich nicht aufgelistet, das würde auch zu weit
führen.

Hallo,
das mag alles sein, aber ein Anwalt kann prüfen, ob die Gründe, die bei Person A vorliegen, auch juristisch relevant sind und ob rechtliche Schritte Erfolgsaussichten haben oder ob sie nur Kosten und Ärger verursachen. Nicht alles, was dem subjektiven Rechtsempfinden widerspricht oder einem persönlich sehr wesentlich vorkommt, ist auch juristisch von Bedeutung. Ein Anwalt kennt die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung, ein Laie hingegen weiß oft gar nicht, welche Umstände überhaupt entscheidungsrelevant sind. Ich schließe mich Ivos Rat an, im konkreten Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, speziell wenn - wie es in der Ausgangsfrage heißt - die Person A sich mit „Gesetzen und bürokratischen Hürden“ nicht weiter auskennt.
Grüße, Peter

Bitte? Ich habe doch überhaupt nichts über mögliche Motive der
Person A geschrieben.

Ivo hat auch nichts von „Motiven“ geschrieben - Du bist der
erste, der von As „Motiven“ spricht :frowning:(

Hoffe auf fachkundige Antworten! :smile:

Den gibt Dir, wie schon mehrfach gesagt ein Rechtsanwalt.
Ich würde dem A einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht empfehlen,
vielleicht auch einen für Sozialrecht, die haben oft (noch)
mehr Ahnung von Medizin.

Lass es mich einmal so ausdrücken:
A ist laut Musterung tauglich. Nach meinen Erfahrungen werden
zur Zeit recht wenige wirklich kranke potentielle
Wehrpflichtige tauglich geschrieben.

A hat (wohl auf eigene Faust) ein Widerspruchsverfahren begonnen

  • und verloren. Auch die Leute, die diese Widersprüche bearbeiten
    sind in aller Regel keine willkürlich herrschenden Despoten.

Es haben sich also schon mehrere Ärzte und Rechtskundige damit
beschäftigt. Es spricht also eine ganze Menge dafür, dass A wirklich tauglich ist. Der einzige, der ihm jetzt noch möglicherweise weiterhelfen könnte, ist: ein Rechtsanwalt.

Gruß trobi
(Ich bin übrigens keiner, falls Du meinst „wir“ wollen A
das Geld aus der Tasche ziehen)

Danke für die Antwort!!! Ist Ihnen zufällig auch bekannt, wie
lange die Bearbeitung beim Verwaltungsgericht üblicherweise
dauert und wie hoch die Kosten (ohne Anwalt) sein werden?

Da deine Vika sehr aussagefähig ist, kann man auch extrem viel zur Dauer sagen, weil jeder den Arbeitsanfall des zuständigen Gerichts kennt.
Hier in der Gegend ist es so ca. ein halbes Jahr.

Kosten? Kommt drauf an was das Gericht als Streitwert festlegt.

Gruss Ivo

Hallo!

Kosten? Kommt drauf an was das Gericht als Streitwert
festlegt.

Ich glaube, es werden üblicherweise 5.000 Euro festgesetzt, würde dann also im Klageverfahren bei einer dreifachen Gebühr (erstmal) 363 Euro kosten.
Mit erstmal meine ich, dass so eine Sache, denke ich zumindest, teurer werden kann, denn Richter sind keine Ärzte und dürften sich wohl im Ernstfall auf medizinische Gutachten verlassen, die natürlich auch nicht umsonst sind.
Ach so, damit man sich das vielleicht noch überlegen mag oder nicht, bei einem derartigen Streitwert kostet der Anwalt nach meiner Berechnung knapp 895 Euro für das gesamte Verfahren. Eine Erstberatung, in der ein kundiger Fachanwalt ersteinmal die Chancen einer Klage abschätzt, ist aber wesentlich günstiger und im Nachhinein wohl so gut wie „unbezahlbar“, wenn sich dadurch eine aussichtslose Klage vermeiden ließe.

Florian.

Erstmal an alle, die geantwortet haben, vielen Dank! Eure Antworten waren doch schon sehr hilfreich. Ich habe gehört, dass solche Klagen auch bis zu eineinhalb Jahre oder noch länger dauern können. Ist das die Regel oder sind Wartezeiten von ein paar Monaten doch realistischer?
Grundsätzlich spielt es da ja meines Wissens nach überhaupt keine Rolle, wie berechtigt oder unberechtigt eine Klage ist, weil sozusagen „der Reihe nach“ bearbeitet wird, oder?
Wo müsste Person A denn die Klage zu Protokoll geben? Im Heimatort? Wie sieht es denn da wohl mit Frankfurt (Main) aus? Ist ja doch eine größere Stadt, in der es da einiges zu tun gibt, oder?

Danke schon mal für weitere Auskünfte :smile:

Hallo!

Erstmal an alle, die geantwortet haben, vielen Dank! Eure
Antworten waren doch schon sehr hilfreich. Ich habe gehört,
dass solche Klagen auch bis zu eineinhalb Jahre oder noch
länger dauern können.

Hat da jemand die Hoffnung, bei Abschluss des Verfahrens die Altersgrenze erreicht zu haben?

Wo müsste Person A denn die Klage zu Protokoll geben? Im
Heimatort? Wie sieht es denn da wohl mit Frankfurt (Main) aus?

http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/internet/vg…

Florian.

vielleicht auch einen für Sozialrecht, die haben oft (noch)
mehr Ahnung von Medizin.

Nur dass es auf die Kenntnisse des Rechtsanwaltes nicht ankommt. Im Übrigen gibt es zig Anwälte, die sich auf Wehrpflichtrecht spezialisiert haben. Das passt wohl deutlich besser als „Sozialrecht“, um das es hier ja nicht mal ansatzweise geht.

A hat (wohl auf eigene Faust) ein Widerspruchsverfahren
begonnen

  • und verloren. Auch die Leute, die diese Widersprüche
    bearbeiten
    sind in aller Regel keine willkürlich herrschenden Despoten.

Und daraus soll nun zu schließen sein, dass die Klage keinen Erfolg haben kann?

Levay

Hallo!

Erstmal an alle, die geantwortet haben, vielen Dank! Eure
Antworten waren doch schon sehr hilfreich. Ich habe gehört,
dass solche Klagen auch bis zu eineinhalb Jahre oder noch
länger dauern können.

Hat da jemand die Hoffnung, bei Abschluss des Verfahrens die
Altersgrenze erreicht zu haben?

Hier geht es mir erstmal hauptsächlich darum, Kosten und Dauer einer möglichen Klage möglichst genau abschätzen zu können. Ich bin froh, schon einige sehr hilfreiche Antworten erhalten zu haben ud hoffe nun auch auf die Beantwortung der noch offenen Fragen. Also: Wer weiß, wie lange sowas in einer Stadt wie Frankfurt ungefähr dauern könnte, dem wäre ich sehr dankbar, wenn er das mitteilen könnte!

Hallo!

Nur dass es auf die Kenntnisse des Rechtsanwaltes nicht
ankommt.

Nun ja - wenn es um medizinische Fragen geht und um die geht es ja wohl bei der Tauglichkeit, kann es zumindest nicht schaden, wenn der Anwalt ein wenig Ahnung hat.
Ich denke, in diese Richtung war’s gemeint und da würde ich auch zustimmen.
Was den Fachanwalt für Sozialrecht angeht, habe ich hier einen Aufsatz von einem selbigen, der eben sagt „Wie bei anderen Schwerpunkten auch ist eine interdisziplinäre Orientierung unerlässlich. Es geht darum, das Fachwissen von Medizinern, Psychologen, Sozialpädagogen und Berufskundlern nachzuvollziehen und sachgerecht zu verwenden.“
Auch wenn es hier nicht um eine spezifische Sozialrechtliche Frage geht, so ist das Sozialrecht doch nun nah am Verwaltungsrecht und wegen der Medizinischen Kenntnisse würde ich in diesem Fall glatt einen mir bekannten Fachanwalt für Sozial- UND Verwaltungsrecht empfehlen.

Im Übrigen gibt es zig Anwälte, die sich auf
Wehrpflichtrecht spezialisiert haben. Das passt wohl deutlich
besser als „Sozialrecht“, um das es hier ja nicht mal
ansatzweise geht.

Es gibt aber keinen Fachanwalt für Wehrpflichtrecht. Und als Tätigkeits- oder Interessenscherpunkt kann man so ziemlich alles nennen, das qualifiziert ja nun nicht im geringsten.
Wie gesagt, ich will gar nicht großartig darüber diskutieren, ich denke nur, der Antworter meinte, ein Fachanwalt für Sozialrecht kennt sich mit dem Verwaltungsrecht ganz gut aus und wird Ahnung von medizinischen Fragen haben, die für die Frage der Tauglichkeit eine Rolle spielen.
Also ich fand die Antwort durchaus nachvollziehbar.

Gruß,

Florian.

Hallo!

offenen Fragen. Also: Wer weiß, wie lange sowas in einer Stadt
wie Frankfurt ungefähr dauern könnte, dem wäre ich sehr
dankbar, wenn er das mitteilen könnte!

Nichts, was man nicht selbst ergoogeln könnte. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Hauptsacheverfahren an hessischen Verwaltungsgerichten, von denen das in FFM das größe ist, beträgt knapp 19 Monate, Stand von 2003. Neueres findet man vielleicht, wenn man noch länger sucht. Als Anhalt ist das wohl recht brauchbar.

Florian.

pff…!

Nun ja - wenn es um medizinische Fragen geht und um die geht
es ja wohl bei der Tauglichkeit, kann es zumindest nicht
schaden, wenn der Anwalt ein wenig Ahnung hat.

Nein, schaden kann’s nicht. Bringen wird’s auch nichts. Abgesehen davon, dass ich es für ziemlich (!) unrealistisch halte, dass jemand, weil er Anwalt für Sozialrecht ist, die nötigen oder auch nur hilfreiche medizinische Kenntnisse für Fragen des Wehrpflichtrechts mit sich bringt.

Anders hingegen bei einem auf Wehrpflichtrecht spezialisierten Anwalt: Der wird sehr viel eher wissen, welche Leiden denn nun wirklich zur Ausmusterung führen und welche nicht und so weiter. Ganz einfach aus praktischer Erahrung.

Ich denke, in diese Richtung war’s gemeint und da würde ich
auch zustimmen.

Was ich sehr irritierend finde.

Auch wenn es hier nicht um eine spezifische Sozialrechtliche
Frage geht, so ist das Sozialrecht doch nun nah am
Verwaltungsrecht und wegen der Medizinischen Kenntnisse würde
ich in diesem Fall glatt einen mir bekannten Fachanwalt für
Sozial- UND Verwaltungsrecht empfehlen.

…wie wäre es mit einem der in allen großen Städten vertretenen Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Wehrpflichtrecht…?

Es gibt aber keinen Fachanwalt für Wehrpflichtrecht.

Natürlich nicht. Aber das hat ja auch überhaupt niemand behauptet, ich jedenfalls nicht.

Und als
Tätigkeits- oder Interessenscherpunkt kann man so ziemlich
alles nennen, das qualifiziert ja nun nicht im geringsten.

Nein, die Benennung nicht. Aber die Erfahrung. Du unterstellst ja geradezu, dass jemand, der einen solchen Tätigkeitsschwerpunkt nennt, im Grunde doch oft gar keine Ahnung hat. Gleichzeitig gehst du davon aus, dass die medinzinischen Kenntnisse eines Anwalts für Sozialrecht bei Wehrpflichtfragen weiterhelfen, obschon etliche Ausmusterungsgründe mit Sozialrecht nichts zu tun haben.

Dass du ernsthaft eher einen Anwalt für Sozialrecht empfiehlst als einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Wehrpflichtrecht, ist für mich eine ziemliche Überraschung. Die Argumentation übrigens auch.

Levay

vielleicht auch einen für Sozialrecht, die haben oft (noch)
mehr Ahnung von Medizin.

Nur dass es auf die Kenntnisse des Rechtsanwaltes nicht
ankommt.

Na ja, ein medizinisches Gutachen lesen und verstehen können -
das sollte er schon. Und das behaupten viele und können es nicht…

Im Übrigen gibt es zig Anwälte, die sich auf
Wehrpflichtrecht spezialisiert haben. Das passt wohl deutlich

Vielleicht sagst Du den Forum-Teilnehmern dann auch, wie
die gesetzlichen Voraussetzungen sind, um z.B. etwas
als „Interessenschwerpunkt“ zu bezeichnen.
Wäre ich RA, wäre meiner „Spanisches Weinrecht“ - den
trinke ich nämlich gerne !

besser als „Sozialrecht“, um das es hier ja nicht mal
ansatzweise geht.

Das habe ich auch nicht behauptet. Aber ein Fachanwalt
für Sozialrecht hat TYPISCHERWEISE (=gilt nicht für jeden)
durch seine Erfahrung in den Bereichen Krankenversicherung,
Erbewerbsunfähigkeit, Frühverrentung, Unfallversicherung
einige Erfahrung mit medizinischen Fragen. Und ganz offenbar
geht es im Fall von A um medizinische Fragen.

A hat (wohl auf eigene Faust) ein Widerspruchsverfahren
begonnen

  • und verloren. Auch die Leute, die diese Widersprüche
    bearbeiten
    sind in aller Regel keine willkürlich herrschenden Despoten.

Und daraus soll nun zu schließen sein, dass die Klage keinen
Erfolg haben kann?

Habe ich das gesagt ? Es ist für mich nur ein deutliches
Indiz, nun schnellstens einen RA einzuschalten, bevor
A das letzt-mögliche Rechtsmittel auch noch versemmelt.

Und ganz offenbar
geht es im Fall von A um medizinische Fragen.

Hallo,

das finde ich nun ausgesprochen witzig und bezeichnend für die Antwortkultur. Ich habe vielmehr den Eindruck, es geht hier (warum auch immer) um einen Zeitgewinn und daß sich A gar keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Klage macht?!?

Die ersten Antworten in Richtung Anwalt waren natürlich gerechtfertigt. Aber nachdem der Frager deutlich machte, daß er das nicht wissen will hätte man es echt gut sein lassen können. Auch wenn die Vermutung stimmt, daß jemand mit übersteigertem Selbstbewußtsein fragt (der glaubt so etwas ohne Anwalt erfolgeich durchzuziehen), mit weiteren Belehrungen wird man ihn in diesem Glauben kaum erschüttern.
Ich würde mir wirklich mehr Antworten ohne überflüssige Interpretation wünschen…

Gruß Stefan

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Wir brauchen noch mehr Fachanwälte
Hallo!

Nein, schaden kann’s nicht. Bringen wird’s auch nichts.
Abgesehen davon, dass ich es für ziemlich (!) unrealistisch
halte, dass jemand, weil er Anwalt für Sozialrecht ist, die
nötigen oder auch nur hilfreiche medizinische Kenntnisse für
Fragen des Wehrpflichtrechts mit sich bringt.

Ich weiß nicht, warum sich eine medizinisiche Beurteilung zu Fragen der Tauglichkeit so wesentlich von Untersuchungen unterscheiden soll, die für Leistungen nach SGB VI, IX oder XI gewährt werden. Irgendwo geht es ja darum, den körperlichen Zustand eines Menschen zu beurteilen. Ich weiß nicht, warum es schaden soll, wenn etwa der Anwalt selbst erkennt, durch welche Beweisfragen im Wege eiens Gutachtens gezeigt werden kann, dass in diesem oder jenem Punkt eine Fehleinschätzung vorliegt. Ja, ich weiß, dass in der VwGO der Beibringungsgrundsatz nicht gilt.
Ich habe auch eigentlich nicht sagen wollen, dass ich hier in jedem Fall einen Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen würde, aber dass ich den Rat des Vorredners nichts so kategorisch als unbrauchbar abtun würde wie Du.
Was die Frage nach Spezialwissen angeht: Einen Tätigkeitsschwerpunkt zu benennen ist keine große Kunst. Dazu sagt ja selbst der Anwaltverein, dass der Ratsuchende sich hier nicht all zu sehr orientieren sollte, es handele sich vielmehr um Selbsteinschätzungen der Anwälte und es erfolge, anders als beim Fachanwalt, keine Überprüfung der Kenntnisse und es ist auch keine ausdrückliche Gestattung erforderlich.
Deswegen würde ich, wenn ich nicht schon gedient hätte, ebenfalls den von mir erwähnten Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht wählen - ich würde ihn wahrscheinlich aber auch wählen, wenn er nur FA für Verwaltungsrecht wäre. Jedenfalls würde ich mich nicht auf einen mir unbekannten Anwalt einlassen, nur weil er als Interessenschwerpunkt „Wehrpflichtrecht“ angegeben hat.
Und jetzt oT:
Neulich habe ich die Internetseite einer Anwältin bestaunt, die als Interessenschwerpunkt „Pferderecht“ angegeben hatte. Also irgendwo ist das nicht das, was ich als seriös verstehen würde. Aber vielleicht irre ich mich, wenn anlässlich des CHIO in Aachen der zweite deutsche Prederechtstag stattfindet.

Gruß,

Florian, kein Anwalt, aber jetzt schon für später: mit Interessenschwerpunkten im Gitarren- und Fahrradrecht.

Stimmt eigentlich…(owT)

owt