pff…!
Nun ja - wenn es um medizinische Fragen geht und um die geht
es ja wohl bei der Tauglichkeit, kann es zumindest nicht
schaden, wenn der Anwalt ein wenig Ahnung hat.
Nein, schaden kann’s nicht. Bringen wird’s auch nichts. Abgesehen davon, dass ich es für ziemlich (!) unrealistisch halte, dass jemand, weil er Anwalt für Sozialrecht ist, die nötigen oder auch nur hilfreiche medizinische Kenntnisse für Fragen des Wehrpflichtrechts mit sich bringt.
Anders hingegen bei einem auf Wehrpflichtrecht spezialisierten Anwalt: Der wird sehr viel eher wissen, welche Leiden denn nun wirklich zur Ausmusterung führen und welche nicht und so weiter. Ganz einfach aus praktischer Erahrung.
Ich denke, in diese Richtung war’s gemeint und da würde ich
auch zustimmen.
Was ich sehr irritierend finde.
Auch wenn es hier nicht um eine spezifische Sozialrechtliche
Frage geht, so ist das Sozialrecht doch nun nah am
Verwaltungsrecht und wegen der Medizinischen Kenntnisse würde
ich in diesem Fall glatt einen mir bekannten Fachanwalt für
Sozial- UND Verwaltungsrecht empfehlen.
…wie wäre es mit einem der in allen großen Städten vertretenen Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Wehrpflichtrecht…?
Es gibt aber keinen Fachanwalt für Wehrpflichtrecht.
Natürlich nicht. Aber das hat ja auch überhaupt niemand behauptet, ich jedenfalls nicht.
Und als
Tätigkeits- oder Interessenscherpunkt kann man so ziemlich
alles nennen, das qualifiziert ja nun nicht im geringsten.
Nein, die Benennung nicht. Aber die Erfahrung. Du unterstellst ja geradezu, dass jemand, der einen solchen Tätigkeitsschwerpunkt nennt, im Grunde doch oft gar keine Ahnung hat. Gleichzeitig gehst du davon aus, dass die medinzinischen Kenntnisse eines Anwalts für Sozialrecht bei Wehrpflichtfragen weiterhelfen, obschon etliche Ausmusterungsgründe mit Sozialrecht nichts zu tun haben.
Dass du ernsthaft eher einen Anwalt für Sozialrecht empfiehlst als einen mit Tätigkeitsschwerpunkt Wehrpflichtrecht, ist für mich eine ziemliche Überraschung. Die Argumentation übrigens auch.
Levay