Hallo,
A habe bei einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung und nachfolgender Arbeitsunfähigkeit erlitten. Wenn A diesen Unfall nun nachträglich bei der Polizei zur Anzeige bringt, kann A die Anzeige gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückziehen? Oder lässt sich die Obrigkeit danach in ihren Ermittlungen nicht mehr anhalten ?
Gruß
Karl
Hallo,
die „Anzeige“ in Form des Strafantrags kann jederzeit wieder zurück gezogen werden. Ob die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren einstellt, hängt davon ob, wie gross das öffentliche Interesse an einer Sanktionierung ist. Handelt es sich nur um eine geringfügige Körperverletzung (Prellungen, HWS oder ähnliches) wird das Strafverfahren meistens eingestellt, wenn der Strafantrag zurück genommen wird.
Bei erheblicheren Verletzungen verfolgt die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit weiter, ob mit oder ohne Strafantrag des Verletzten. Im Rahmen der Sanktionierung kann dann allerdings das Opferverhalten eine Rolle spielen. Wenn also das Opfer selbst keinen Wert mehr auf eine Bestrafung legt, weil der Täter z. B. sich um ausreichende Schadenswiedergutmachung bemüht hat, wird die Strafe in der Regel gemildert.
Gruss
BM
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Hallo Karl,
also wenn du den Unfall bei der Polizei gemeldet hast, dann muss diese tätig werden, schliesslich handelt es sich um eine Straftat (fahrlässige Körperverletzung durch Verkehrsunfall).
Was dann die Staatsanwaltschaft macht ist wieder eine ganz andere Sache. Darauf hat auch die Polizei keinen Einfluss. Wie schon eins weiter oben steht - wenn die Staatsanwalschaft kein öffentliches Interesse bekundet und der Geschädigte keinen Strafantrag stellt, dann wird das Verfahren (in der Regel) eingestellt.
Also die Ermittlungen laufen in jedem Fall weiter. Das Ergebnis ist aber schon etwas abhängig vom Geschädigten.
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