Was-ist-eigentlich-ein-rechtlicher-rat?

Hallo,

die Überschrift klingt vielleicht merkwürdig, ich bin aber darauf gekommen, weil in eim thread weiter unten ständig darauf hingewiesen wird, dass kostenloser Rechtsrat standeswidrig sei.

Andererseits wird man als Anwalt z.T. aufgrund interner Weisungen zum Teil einfach aus kaufmännischen und Marketing-Gesichtpunkten gezwungen Akkquise-Telefonate und Email-Anfragen von Neu-Kunden in großem Umfang kostenlos zu beantworten oder KleinKram von Altkunden. Manchmal dauert schon das Erstellen eines Kostenvoranschlags 1-3 Stunden und ob man die bezahlt kommt oder nicht hängt davon ab, ob ein Auftrag draus wird oder nicht.

Ich habe auch nach mehreren Jahren immernoch Probleme mir selbst bei einem ersten Kontakt am Telefon zu sagen, kein Wort mehr, sonst zahlst du, per email-Akkquise ist eigentlich viel einfacher, weil man im Nachhinein darüber nachdenken kann, was ist das wert, was man da jetzt produziert hat.

Also um meine Frage vielleicht mal versuchsweise zu präzisieren:
Solange man nur Fragen zur Sachverhaltsaufklärung stellt, rät man noch nicht ? Andererseits: Wenn man merkt, dass der Fragesteller ein Problem hat, die von ihm gestellten Rechtsfragen aber nicht vom Sachverhalt getragen werden und man deshalb Sachverhaltsfragen stellt, die den Fall dahin bringen, wo er wahrscheinlich ist, setzt doch die Art der Fragestellung schon einiges an Know-How voraus ?

Andererseits: wenn eine anvisierte Zielstrukutur mit immer dem gleichen Grundmusterfall in 10 Variationen ankommt, kann auch ein mündlicher Erstkontakt tatsächlich Mehrwert für die Gegenseite produzieren, der zu entlohnen wäre.

Ist die Grenze da überschritten, wo einem mündlich das Risio Erklärungen ins Blaue hinein zu machen zu groß wird, die eigene Improvisationsfähigekeit einen verläßt oder man sich in eine Datenbank clicken muß oder noch schlimmer aufstehen und in einem echten Hardware-Buch was nachlesen ?

Vielleicht mal meine improvisierte Definition: Da wo man noch den Eindruck hat, erstmal abzuklären, ob überhaupt ein Auftragsverhältnis für den anderen erforderlich ist und falls ja zu welchen Bedinungen man selbst das bereit wäre zu machen, erteilt man noch keinen Rat. Rat erteilt man erst da wo für die Gegenseite zunächst informationeller und später potentiell monetärer Mehrwert produziert wird ?

Vielleicht ein tyisches Wochenendproblem.

Liebe Grüße A.

P.S. Nach meinem Dafürhalten hätte ich nach meiner Definition von Rechtsrat hier noch niemals rechtlichen Rat erteilt und würde es auch nicht tun.

Hallo Astrachan

Andererseits wird man als Anwalt … gezwungen Akkquise-Telefonate
und Email-Anfragen von Neu-Kunden in großem Umfang kostenlos zu
beantworten oder KleinKram von Altkunden.

Von Zwang kann doch keine Rede sein. Das machst Du freiwillig, weil
Du den Kunden halten oder gewinnen willst.

Manchmal dauert
schon das Erstellen eines Kostenvoranschlags 1-3 Stunden und
ob man die bezahlt kommt oder nicht hängt davon ab, ob ein
Auftrag draus wird oder nicht.

Das ist ein ganz normaler Vorgang, von dem Dir jeder
Selbständigerwerbende das gleiche Lied singen kann.

Solange man nur Fragen zur Sachverhaltsaufklärung stellt, rät
man noch nicht ? … setzt doch die Art der
Fragestellung schon einiges an Know-How voraus ?

Fragen sind doch keine Ratschläge und dass der „angefragte Fragende“
Know-How hat, ist doch die Voraussetzung.

Andererseits: wenn eine anvisierte Zielstrukutur mit immer dem
gleichen Grundmusterfall in 10 Variationen ankommt, kann auch
ein mündlicher Erstkontakt tatsächlich Mehrwert für die
Gegenseite produzieren, der zu entlohnen wäre.

Das wiederum hängt von Deinen Antworten ab. Wenn Du Kunden
akquirierst, wirst Du Dich selber immer im besten Licht darstellen
wollen. Der Kunde soll ja auch mal Geld in die Kasse bringen.

Ist die Grenze da überschritten, wo einem mündlich das Risio
Erklärungen ins Blaue hinein zu machen zu groß wird, die
eigene Improvisationsfähigekeit einen verläßt oder man sich in
eine Datenbank clicken muß oder noch schlimmer aufstehen und
in einem echten Hardware-Buch was nachlesen ?

Diesen Fall würde ich bei einem Anwalt schon als kostenpflichtige
Leistung ansehen.

Vielleicht mal meine improvisierte Definition: Da wo man noch
den Eindruck hat, erstmal abzuklären, ob überhaupt ein
Auftragsverhältnis für den anderen erforderlich ist und falls
ja zu welchen Bedinungen man selbst das bereit wäre zu machen,
erteilt man noch keinen Rat.

Genau, das ist eben Akquise.

Rat erteilt man erst da wo für
die Gegenseite zunächst informationeller und später potentiell
monetärer Mehrwert produziert wird ?

Da kann, muss aber nicht sein. Eine sachdienliche Information nützt
dem Mandanten vielleicht noch nichts, weil er die Mittel nicht hat,
diese Information in die Praxis umzusetzen. Dazu braucht er dann eben
den Spezialisten, den er bezahlt.

Vielleicht ein tyisches Wochenendproblem.

Das hängt ganz vom Wetter ab. Hier bei mir scheint grade die Sonne
:wink:

Gruss
Heinz (IANAL)

Hallo Heinz,

ja du hast ja recht. Ich wollte mich auch gar nicht beklagten. Wenn es so geklungen haben sollte, war das nicht beabsichtigt. Ich habe mich auch extra bemüht, dass Ganze rein kaufmännnisch zu formulieren. Wenn man aber anfängt das Ganze vor dem Hintergrund des deutschen Vergütungsgesetz und Rechtsberatungsgesetz zu überdenken, wird es irgendwie merkwürdig, da man theoretisch bereits in einer Phase, in der noch überhaupt kein Vertragsverhältnis besteht,sowohl einen Vergütungsanspruch haben kann, als auch ein eigenes Haftungsrisiko übernehmen.

Naja, hier ist es halt bedeckt…

bis dann A.

Hallo Astrachan

Naja, hier ist es halt bedeckt…

Da stimme ich Dir im wahrsten Sinne des Wortes zu:
Bedeckt von Vorschriften, Einschränkungen, Reglementen, Gesetzen,
Verordnungen usw.

Da wünsche ich doch ein paar Sonnenstrahlen in den Norden.

Gruss
Heinz