Hallo zusammen,
man nehme an, eine Firma XYZ biete zur Nutzung Ihrer Dienste einen 14-tägigen Testzeitraum an, nach dem ein 12 - monatiger Vertrag zur Nutzung ihrer Dienste abgeschlossen würde, wenn der Nutzer nicht innerhalb der 14 Tage kündige.
Interessant wäre zu wissen, ob folgender Lizenzvertrag/AGB korret über das Fernabsatzgesetz aufklären würde und wann die 14-Tagesfrist zu laufen beginnen würde: Hier der Vorschlag zum Lizenvertrag:
Rechtsgültige Adresse:
Firma XYZ
Hamburg
Musterstraße
20355 Hamburg
Deutschland
Lizenzvertrag
Firma XYZ
- nachstehend Lizenzgeber genannt -
und
Lizenznehmer
- nachstehend Lizenznehmer genannt -
schließen folgenden Lizenzvertrag
§ 1 Lizenzgegenstand
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung eines über das Internet bedienbaren Dienstes (nachfolgend: Lizenzgegenstand) ein.
Der Lizenznehmer erhält für die Dauer der Laufzeit des Lizenzvertrages Zugangsdaten zu einem Webinterface, mittels dessen er die Steuerung seines Lizenzgegenstandes übernehmen kann.
§2 Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer verpflichtet sich,
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zur Abnahme und Bezahlung der Dienstleistungen.
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den Lizenzvertrag nur abzuschließen, wenn er nach deutschen Recht bereits volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Der Lizenzvertrag ist unwirksam, sofern der Lizenznehmer diese Eigenschaften nicht erfüllt.
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den Lizenzgegenstand ausschließlich zum persönlichen und sonstigen privaten Gebrauch zu nutzen. Eine Nutzung des Lizenzgegenstandes durch den Lizenznehmer zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken ist untersagt.
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bei Ausfüllung der Anmeldung seine Anmelde-Daten, d. h. Namen, Vornamen, Anschrift, Telefon- oder Telefax-Nummer und seine E-Mail-Adresse, Bank- bzw. Kreditkartenverbindung vollständig und richtig einzutragen. Selbiges gilt, wenn der Lizenznehmer diese Daten im Nachhinein ändert oder ergänzt.
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die Zugangsdaten zum Lizenzgegenstand sicher zu verwahren und sie keinesfalls an Dritte weiter zu geben. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jeden Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Im Falle des Missbrauchs oder des konkreten Verdachts des Missbrauchs ist der Lizenzgeber berechtigt, das Passwort zu sperren und den entsprechenden Lizenznehmer vorübergehend oder auch dauerhaft von der Nutzung einzelner oder sämtlicher Mietbestandteile auszuschließen.
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keine Unterlizenzen am Lizenzgegenstand zu erteilen.
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den jeweils hinterlegten aktuellen E-Mail-Account mindestens einmal in der Woche auf eingehende E-Mails zu überprüfen. Der Lizenznehmer stellt weiter sicher, dass er vom Lizenzgeber versendete E-Mails, empfangen kann. Verwendet der Lizenznehmer eine Anti-Spam-Software oder einen E-Mail-Dienst, der eine solche Funktionalität anbietet, wird er diese entsprechend konfigurieren. Der Lizenznehmer willigt außerdem ein, dass ihm der Lizenzgeber per E-Mail und/oder postalisch Nachrichten und Informationen übermittelt, die sich auf die Funktionalität des Abonnement-Dienstes oder anderer interessanter Angebote beziehen.
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nur innerhalb des deutschen Staatsgebietes auf den Lizenzgegenstand zuzugreifen.
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die Zugangsdaten zur LG nach Beendigung des Lizenzvertrages zu vernichten.
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den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, aufgrund von ihm begangener Urheberrechtsverletzungen, freizustellen.
§3 Pflichten des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer den unter §1 aufgeführten Lizenzgegenstand zu Verfügung.
Zur Inberiebnahme des Lizenzgegenstandes erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber einen Benutzernamen und ein Passwort zur Nutzung des Lizenzgegenstandes. Des Weiteren benötigt der Lizenznehmer ein internetfähiges Computersystem.
Im Umfeld des Lizenzgegenstandes werden dem Lizenznehmer diverse Gratisfunktionen zur Verfügung gestellt. Diese Gratisfunktionen sind ausdrücklich nicht Leistungsbestandteil des Lizenzvertrages.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Datentransfer zu beschränken und gegebenenfalls den Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen, wenn wiederholt nach vorheriger Abmahnung, die technische Leistungsfähigkeit des Dienstes beeinträchtigt wird oder er Anhaltspunkte dafür hat, dass der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand missbraucht bzw. gegen die Verpflichtungen aus §2 verstößt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Art des Missbrauches bzw. des Verpflichtungsverstoßes so gravierend ist, dass dem Lizenzgeber eine weitere Bereitstellung des Lizenzgegenstandes nicht mehr zuzumuten ist, oder anzunehmen ist, dass eine Abmahnung fruchtlos wäre.
Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer unverzüglich per E-Mail von einer solchen Maßnahme informieren.
Für den Fall, dass ein Lizenznehmer den Vertragsgegenstand im statistischen Mittel eines Monats durch vom Lizenzgeber zu vertretende Fehler weniger als 95% nutzen kann, verlängert sich die Mietzeit für jeden Monat, in dem dieses Kriterium erfüllt ist, gratis um je einen Monat. Dem Lizenznehmer steht in einem solchen Fall ausdrücklich kein Mietminderungsrecht oder Sonderkündigungsrecht zu. Die nutzbare Zeit errechnet sich, indem man von Gesamtminuten eines Monats unter Zugrundelegung eines 24 Stunden Tages, die nichtnutzbare Zeit subtrahiert und durch die Gesamtminuten eines Monats dividiert.
Der Lizenznehmer ist sich dessen bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, die im Lizenzgegenstand vereinte Hard- und Software so bereit zu stellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet, oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass dem Lizenznehmer bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Lizenznehmers genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz- und fehlerfrei ist. In Ausnahmefällen kann es daher vorkommen, dass es zu Fehlern bei der Aufnahme, Komprimierung oder Abrufbereitschaft der vom Lizenznehmer aufgenommenen Sendungen kommt.
§ 4 Mietzeit, Einzugsermächtigung, Vertragsdauer, Verlängerung des Vertrages, Kündigung
Der Vertrag wird für die während des Bestellvorgangs ausgewählte Vertragslaufzeit geschlossen. Dem Lizenznehmer wird ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen nach erstem Abschluss des Lizenzvertrages eingeräumt. Innerhalb dieser Frist kann der Lizenznehmer jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Abbuchung erfolgt ebenfalls erst nach Ablauf dieser Frist, wenn feststeht, dass der Kunde den Lizenzgegenstand auch weiterhin in Anspruch nehmen möchte. Das für diesen Zeitraum anfallende Entgelt wird dem Lizenznehmer im Falle einer Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes erlassen.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Lizenznehmer bekannt gemachten Entgelte. Das Entgelt ist, soweit nicht anders in dem von ihm abgeschlossenen Bestellvorgang vereinbart, im Voraus für die gewählte Vertragslaufzeit per Lastschrift zu zahlen.
Der Lizenznehmer erklärt mit Abschluss seiner Anmeldung sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Lizenzgeber sein Bankkonto bzw. seine Kreditkarte mit den entsprechenden Gesamtbeträgen im Voraus belastet. Der Lizenznehmer erhält eine Quittung per Email zugesandt. Im Falle einer Rücklastschrift (z.B. wegen Nicht-Deckung des Kontos oder Rückgabe der Lastschrift durch den Lizenznehmer) berechnet der Lizenzgeber dem Lizenznehmer für die angefallene Bearbeitung eine Gebühr von Euro 10,- pro Rücklastschrift zzgl. der angefallenen Bankgebühren. Mit der Anmeldung versichert der Lizenznehmer, rechtmäßiger Eigentümer oder Bevollmächtigter des von ihm angegebenen Bankkontos zu sein. Zur Sicherheit von Lizenznehmer und Lizenzgeber speichert der Lizenzgeber zum Zeitpunkt der Anmeldung die IP-Adresse des Internetzugangs, von welchem die Einzugsermächtigung überlassen wurde. Befindet sich der Lizenznehmer länger als 10 Tage mit einer Zahlung im Verzug, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zu dem Lizenzgegenstand zu sperren. Selbiges gilt, sofern sich die angegebenen Zahlungsinformationen als falsch oder nicht legitimiert herausstellen. Die Sperrung stellt dabei jedoch keine Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß §323 BGB dar. Der Lizenznehmer bleibt bei einer Sperrung des Lizenzgegenstandes auch weiterhin verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu entrichten und, sofern er keine automatische Verlängerung des Lizenzvertrages wünscht, diesen zu kündigen. Das Recht des Lizenzgebers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder der Rücktritt vom Vertrag bei fortdauerndem Zahlungsverzug bleibt unberührt.
Der Lizenzvertrag verlängert sich automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung wird wirksam mit der Zustellung beim Lizenzgeber. Durch den Lizenzgeber kann neben den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gründen mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Benachrichtigung gekündigt werden, wenn der Lizenznehmer zu einer solchen Kündigung Anlass aus wichtigem Grund gegeben hat. Dieser liegt unter anderem vor, wenn der Lizenznehmer seinen Pflichten gemäß §2 nicht nachkommt, oder den Mietgegenstand missbraucht. Ein im Voraus bezahlter Mietzins wird im Falle einer solchen Kündigung, gleich von welcher Seite diese ausging, nicht zurück erstattet. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Lizenznehmer vorbehalten.
§5 Haftung des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber unternimmt alles, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit des Lizenzgegenstandes sicher zu stellen. Trotzdem kann der Lizenzgeber keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion des Lizenzgegenstandes übernehmen; der Lizenzgeber haftet nicht bei Betriebsstörungen, Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, auch technischen Beeinträchtigungen außerhalb des Einflussbereiches des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Lizenznehmer willigt außerdem ein, dass ihm der Lizenzgeber per E-Mail und/oder postalisch Nachrichten und Informationen übermittelt, die sich auf die Funktionalität des Abonnement-Dienstes oder anderer interessanter Angebote beziehen.
§6 Änderungen des Lizenzgegenstandes und des Lizenzvertrages
Der Lizenzgeber ist berechtigt, den von ihm angebotenen Lizenzgegenstand sowohl inhaltlich als auch funktional zu überarbeiten und zu ändern oder ganz oder teilweise einzustellen. Hierzu zählen Änderungen, die aufgrund von Gesetzesänderungen und -ergänzungen, aktueller Rechtssprechung, technischer Änderungen oder Bestimmungen und Anweisungen von Behörden durchgeführt werden. Für den Fall, dass der Lizenzgeber wesentliche Leistungen oder technische Funktionen des Lizenzgegenstandes einstellt, wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer hierüber rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall hat der Lizenznehmer das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung muss der Lizenznehmer innerhalb von 4 Wochen nach Einstellung der Leistung ausüben, anderenfalls gilt die Einschränkung bzw. Einstellung der Leistung als genehmigt.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die mit dem Lizenzgegenstand verbundenen freiwilligen Leistungen zu ändern. Der Lizenznehmer kann aus der Nutzung der ihm vom Lizenzgeber gebotenen Möglichkeiten keinen Anspruch auf Beibehaltung einzelner freiwilliger Leistungen herleiten.
§7 Vertraulichkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit
Der Lizenzgeber wird seine vom Datenschutzrecht auferlegten Verpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer erfüllen und sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich behandeln. Der Lizenzgeber wird diese Informationen nur zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, nutzen und diese Daten unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen. Der Lizenzgeber ergreift alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um die persönlichen Daten des Lizenznehmers vor einem unautorisierten Zugriff durch Dritte zu schützen.
§8 Schlussbestimmungen
Der Lizenznehmer kann eigene Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber nur aufrechnen, sofern der Lizenzgeber diese Ansprüche anerkannt hat oder sofern sie zu Gunsten des Lizenznehmers rechtskräftig festgestellt sind.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen zur Vertretung berufenen Mitarbeiter des Lizenzgebers; Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Formvorschrift. Soweit in dem Vertrag für Erklärungen der Parteien die Schriftform vorgesehen ist, ist damit eine Übermittelung per Post oder Fax oder E-Mail gemeint. Per E-Mail übersandte Erklärungen und Rechnungen gelten eine Woche nach Eingang auf dem E-Mail-Zugang des Lizenznehmers als zugegangen, auch wenn sie nicht abgerufen wurden.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages unberührt.
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Auf eine lebhafte Diskussion,
viele Grüße
Eval