2 Fragen zum Verkehrsrecht - Interessant!

Hallo alle,

ein bekannter und ich hatten gestern abend eine seeeehr lange diskussiun über das o.g. Thema. (wir sind beide keine Experten)

Die folgenden Sachverhalte sind beispielhaft gewählt. Also, bei Punkt Nr. 1 ging es um die Strafhöhe bei Geschwindigkeitsüberschreitung. Generell ist es ja so, das man ab einer bestimmten überschreitung erst „Punkte“ bekommt, oder? Außerdem ist es doch ein unterschied, ob ich auf der Autobahn, Landstraße oder in einer 30er Zone mit eine überhöten geschwindigkeit von 30kmh fahre, oder?

Punkt 2 ist ein wenig „komplizierter“. Man stele sich folgendes vor:

Person1 leiht sich über eine Leihfirma ein Auto. Person2 (bekannter oder verwanter) fährt den Wagen und wird außerhalb der Ortschaft in einer 70er Zone mit 110kmh geblizzt. Was passiert???
Dazu kam dann noch die Diskussion, das man bei einem „BlitzerFoto“ - sofern man ncht die Person ist - doch sagen kann, das man nicht die Person ist. Bei 2 maligem geschehen muss man dann son „Tagebuch“ führen, oder??

Puh, hoffe ihr konntet alle Fragen filtern :o) …

Die folgenden Sachverhalte sind beispielhaft gewählt. Also,
bei Punkt Nr. 1 ging es um die Strafhöhe bei
Geschwindigkeitsüberschreitung. Generell ist es ja so, das man
ab einer bestimmten überschreitung erst „Punkte“ bekommt,
oder? Außerdem ist es doch ein unterschied, ob ich auf der
Autobahn, Landstraße oder in einer 30er Zone mit eine
überhöten geschwindigkeit von 30kmh fahre, oder?

Ab 21kmh^-1 zu schnell gibts 1Punkt, egal ob innerorts oder nicht.

Punkt 2 ist ein wenig „komplizierter“. Man stele sich
folgendes vor:

Person1 leiht sich über eine Leihfirma ein Auto. Person2
(bekannter oder verwanter) fährt den Wagen und wird außerhalb
der Ortschaft in einer 70er Zone mit 110kmh geblizzt. Was
passiert???

Person1 sagt aus, dass er an dem Tag nicht gefahren ist und benennt Person2. Diese erhält eine Strafe in Höhe von 75,00€ + 3 Punkten.

Dazu kam dann noch die Diskussion, das man bei einem
„BlitzerFoto“ - sofern man ncht die Person ist - doch sagen
kann, das man nicht die Person ist. Bei 2 maligem geschehen
muss man dann son „Tagebuch“ führen, oder??

Dann wird der Richter jedoch spätestens sagen, dass du die Person auf dem Foto bist.
Die Ermittlungen sind, wie ich es selber schon erlebt habe, ziemlich gut :wink:

Hallöchen,

ein bekannter und ich hatten gestern abend eine seeeehr lange
diskussiun über das o.g. Thema. (wir sind beide keine
Experten)

Solche Diskussionen kenn ich gut… :smiley:

Vorweg: Bin auch kein Experte, fahre nur viel Auto… :wink:

Die folgenden Sachverhalte sind beispielhaft gewählt. Also,
bei Punkt Nr. 1 ging es um die Strafhöhe bei
Geschwindigkeitsüberschreitung. Generell ist es ja so, das man
ab einer bestimmten überschreitung erst „Punkte“ bekommt,
oder? Außerdem ist es doch ein unterschied, ob ich auf der
Autobahn, Landstraße oder in einer 30er Zone mit eine
überhöten geschwindigkeit von 30kmh fahre, oder?

Soweit ich weiss liegen die Grenzen in unterschiedlicher Höhe der Geschwindigkeit:
Ausserhalb geschlossener Ortschaften is man den Führerschein ab >40km/h los, innerhalb ab >30km/h. Obs in 30er Zonen noch eine Verschärfung gibt, weiss ich nicht.

Ich wurde letztens mit 13 zuviel in einer Ortschaft geblitzt und hab keine Punkte bekommen…

Punkt 2 ist ein wenig „komplizierter“. Man stele sich
folgendes vor:

Person1 leiht sich über eine Leihfirma ein Auto. Person2
(bekannter oder verwanter) fährt den Wagen und wird außerhalb
der Ortschaft in einer 70er Zone mit 110kmh geblizzt.

  1. Darf Person2 das Auto nur fahren, wenn er als Zweitfahrer bei der Vermietfirma eingetragen wurde. Ansonsten verliert man den Versicherungsschutz und die Vermietfirma kann bei einem Unfall die Schadenssumme vom Mieter einklagen (AFAIK).

Was passiert???

  1. Bekommt der Mieter (Person1) den Bescheid. Und dann geht alles, wie beim eigenen Privat-PKW. Person1 schreibt eine Antwort auf den Bescheid, dass sie/er nicht selbst gefahren ist und nennt den Fahrer. Wenn Person1 das nicht tut, ist sie/er selbst dran…

Dazu kam dann noch die Diskussion, das man bei einem
„BlitzerFoto“ - sofern man ncht die Person ist - doch sagen
kann, das man nicht die Person ist. Bei 2 maligem geschehen
muss man dann son „Tagebuch“ führen, oder??

Ich denke, dass es dann zu einem Ermittlungsverfahren kommen könnte. Kommt auf die Auslastung der zuständigen Behörde und die Schwere des Falls an, denke ich… In jedem Fall ein Risiko. Nen Bekannter von mir hat ein Verfahren wegen Betrugs am Hals, weil er eine ähnliche Geschichte gemacht hat…

Puh, hoffe ihr konntet alle Fragen filtern :o) …

Vielleicht hab ich nicht alle beantwortet. :wink:

Gruß, MArtin

Hallo Martin

Vorweg: Bin auch kein Experte, fahre nur viel Auto… :wink:

merkt man :wink:

  1. Darf Person2 das Auto nur fahren, wenn er als Zweitfahrer
    bei der Vermietfirma eingetragen wurde. Ansonsten verliert man
    den Versicherungsschutz und die Vermietfirma kann bei einem
    Unfall die Schadenssumme vom Mieter einklagen (AFAIK).

ist bei vielen Mietwagenfirmen nicht zwingend so.

Wenn Person1 das nicht tut, ist
sie/er selbst dran…

Aber nicht wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich denke, dass es dann zu einem Ermittlungsverfahren kommen
könnte. Kommt auf die Auslastung der zuständigen Behörde und
die Schwere des Falls an, denke ich… In jedem Fall ein
Risiko. Nen Bekannter von mir hat ein Verfahren wegen Betrugs
am Hals, weil er eine ähnliche Geschichte gemacht hat…

Ja, ermittelt wird sicherlich… und zahlen muss das der Verursacher. Also der der die Auskunft verweigert hat.

Gruss Ivo

Servus!

Die folgenden Sachverhalte sind beispielhaft gewählt. Also,
bei Punkt Nr. 1 ging es um die Strafhöhe bei
Geschwindigkeitsüberschreitung. Generell ist es ja so, das man
ab einer bestimmten überschreitung erst „Punkte“ bekommt,
oder? Außerdem ist es doch ein unterschied, ob ich auf der
Autobahn, Landstraße oder in einer 30er Zone mit eine
überhöten geschwindigkeit von 30kmh fahre, oder?

Unfassbar, worüber man alles nächtelang diskutieren kann. Dabei gibt es den Bußgeldkatalog extra,damit nicht diskutiert wird:

http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_geschwind…

Punkt 2 ist ein wenig „komplizierter“. Man stele sich
folgendes vor:

Person1 leiht sich über eine Leihfirma ein Auto. Person2
(bekannter oder verwanter) fährt den Wagen und wird außerhalb
der Ortschaft in einer 70er Zone mit 110kmh geblizzt. Was
passiert???

Das Mietwagenunternehmen erhält einen Anhörungsbogen und teilt der Behörde mit, man möge sich an den Mieter halten.Dann bekommt der einen Anhörungsbogen.

Dazu kam dann noch die Diskussion, das man bei einem
„BlitzerFoto“ - sofern man ncht die Person ist - doch sagen
kann, das man nicht die Person ist.

Besser noch: Man darf das auch sagen, wenn man die Person ist.

Bei 2 maligem geschehen
muss man dann son „Tagebuch“ führen, oder??

Das macht das Mietwagenunternehmen sowieso.

Puh, hoffe ihr konntet alle Fragen filtern :o) …

Bis jetzt ja. Aber wann kommen die versprochenen interessanten Fragen?

Hi Ivo,

Ich denke, dass es dann zu einem Ermittlungsverfahren kommen
könnte. Kommt auf die Auslastung der zuständigen Behörde und
die Schwere des Falls an, denke ich… In jedem Fall ein
Risiko. Nen Bekannter von mir hat ein Verfahren wegen Betrugs
am Hals, weil er eine ähnliche Geschichte gemacht hat…

Ja, ermittelt wird sicherlich… und zahlen muss das der
Verursacher. Also der der die Auskunft verweigert hat.

worauf gründet denn diese Aussage? Ich kenne nur die Regelung, daß dem Halter nach Park- oder Halteverstößen die Verfahrenskosten auferlegt werden können, wenn der KFZ-Führer nicht ermittelt werden kann.

fragender Gruß (da ich von Dir keine unüberlegten Schnellschüsse gewohnt bin, gehe ich erstmal von der Richtigkeit Deiner Aussage aus)
Stefan

Ja, ermittelt wird sicherlich… und zahlen muss das der
Verursacher. Also der der die Auskunft verweigert hat.

worauf gründet denn diese Aussage? Ich kenne nur die Regelung,
daß dem Halter nach Park- oder Halteverstößen die
Verfahrenskosten auferlegt werden können, wenn der KFZ-Führer
nicht ermittelt werden kann.

Hmm… du hast recht.
Die Halterhaftung betrifft nur Park und Halteverstösse

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25a.php

Und auch hier geht es nur um die Verfahrenskosten - die aber immer höher liegen wie das entsprechende Bussgeld.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird aber immer nur der belangt, der Ihn auch begangen hat. Das sollte eigentlich die Kernaussage sein.

Die Weigerung den Fahrer zu benennen kann m.E. aber teuer werden, falls es sich nicht um Familienangehörige handelt. Insbesondere wenn der Fahrer ermittelt wird.

Gurss Ivo