Zustellung Rechnung und Mahnung

Hallo erstmal, bin neu hier und möchte ein Problem hier einmal kurz
anreißen.
Person A ist im April 2005 umgezogen, ganz offiziell mit Nachsendeantrag.
Jetzt 13 Montae später erhält Person A einen Brief eines Anwalts, dass
sie eine Rechnung nicht gezahlt hätte und auch auf Mahnungen nicht
reagiert hätte.
Person A hat den Anwalt angeschrieben und um einen Nachweis gebeten, dass Rechungen oder Mahnungen an sie gesandt wurden.
Antwort, die Rechtslage ist klar … Person A müsse zahlen.
Seltsamerweis ist allerdings nach Person A gesucht worden, zu ersehen
anhand der Auskunft beim Einwohnermeldeamt.

Person A will gerne für Leistungen zahlen, die sie erhalten hat.
Diese Leistung hatte für Person A ein Krankenhaus in einer Apotheke
abgeholt, Person A selbst hat die Medikamente nicht bestellt, aber
erhalten.
Die Medikamente, also die Ausgangsrechnung zahlt Person A selbstverständlich auch wenn sie keine Rechnung erhalten hat. Was
ihr nicht passt ist, dass die Mahnkosten sowie Anwaltskosten auch zu
zahlen sind.
Deshalb die Frage: Muss nachgewiesen werden, dass Person A eine Rechnung oder auch Mahnungen erhalten hat?

Ich freue mich über jede Antwort und sage schon mal im voraus vielen Dank
Tina

Was
ihr nicht passt ist, dass die Mahnkosten sowie Anwaltskosten
auch zu
zahlen sind.

Also Verzugsschaden gibt es neuerdings auch ohne Mahnungen.
Man kommt in Verzug 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
Den Zugang der Rechnung muss der Gläubiger beweisen.

Ich würde A raten:

  1. Schnell den unstreitigen Betrag (also die „Grundforderung“)
    zu überweisen.

  2. Dem Anwalt einen Brief schreiben, und sagen, dass bezahlt
    ist und die Sache damit für A erledigt ist.
    Außerdem in dem Schreiben nochmals betonen, das Anwaltsschreiben
    sei das erste was A erhalten hätte, eine Rechnung habe A
    nicht erhalten.

Es gibt natürlich keine Garantie, aber ich halte es für
wahrscheinlich, dass die Sache dann wirklich erledigt ist.

Person A ist im April 2005 umgezogen, ganz offiziell mit
Nachsendeantrag.

Hallo,

zu klären wäre, wann die 1. Rechnung zugestellt wurde. Meiner
Meinung nach gelten diese Nachsendeaufträge der Post AG meist
nur für paar Wochen. Auch gibt es mitunter andere
Briefanbieter als die Post AG (PIN etc.) und da wirkt dann
ein Nachsendeauftrag des Konkurrenten natürlich nicht.

Insoweit dürfte hier eindeutig eine Nebenpflichtverletzung
des Kunden vorliegen, wenn er seine Adresse nicht
weitergegeben hat. Nachsendeauftrag ist zwar „hübsch“ aber
befreit nicht von sonstigen Pflichten. Gerade wenn man in
Behandlung im Krankenhaus war, ist es m.E. angebracht seine
neue Adresse dort zu melden, wenn man von Dritt-Apotheke
Medikamente bezogen hat. Ggf. steht auch eine Klausel
(Pflicht zur Adressmeldung) im Vertrag mit dem Krankenhaus?

M.E. ist der Kunde zwar König, hier muss er wohl aber die
Anwaltskosten tragen.

Mfg vom

showbee

Person A ist im April 2005 umgezogen, ganz offiziell mit
Nachsendeantrag.

Hallo,

zu klären wäre, wann die 1. Rechnung zugestellt wurde. Meiner
Meinung nach gelten diese Nachsendeaufträge der Post AG meist
nur für paar Wochen.

Nein, Du kannst wählen zwischen 6 und 12 Monaten.

Insoweit dürfte hier eindeutig eine Nebenpflichtverletzung
des Kunden vorliegen, wenn er seine Adresse nicht
weitergegeben hat.
Ggf. steht auch eine Klausel
(Pflicht zur Adressmeldung) im Vertrag mit dem Krankenhaus?

Ja, aber das betrifft ja nicht das Verhältnis zu
der Apotheke (falls es diese Klausel überhaupt gibt).
Ich weiss, es gibt Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter -
aber das ist schon ein bischen hergeholt.

Nochmal: Ich würde nur das Medikament bezahlen und
dann erstmal ruhig abwarten.

Hallo,

Den Zugang der Rechnung muss der Gläubiger beweisen.

Echt? Wie soll man dann jemand in Verzug setzen, wenn der sich versteckt?
Imho ist es doch so, dass es eine Pflicht gibt, einem Leistungserbringer eine Adressänderung mitzuteilen, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo… allen vielen Dank für die Beteiligung…

Person A hat selbstverständlich dem Krankenhaus gegenüber die neue Adresse mitgeteilt.

Die Rechnung soll innerhalb der Nachsendung von 6 Monaten zugestellt worden sein.

Da Person A tatsächlich den ersten Schriftverkehr durch den Anwalt hatte, sieht Person A es auch nicht ein die Anwaltskosten nebst Mahnkosten und Recherche Einwohnermeldeamt zu zahlen.

Lieben Gruß
Tina

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