Trenungsunterhalt

Guten Morgen.

Man liest im www wahnsinnig viel über den Trennungsunterhalt, aber überall steht was anderes. Was ist denn nun richtig?

Grundsätzlich scheint es ja so zu sein, daß vom Nettoeinkommen des U-Pflichtigen 5% als Pauschale für Steuern, Versicherungen, Sozialgeschichten usw. abgezogen werden.
Von der verbleibenden Summe gehen 10% runter, wenn der U-Pflichtige erwerbstätig ist (Erwerbstätigen-Bonus). Davon wird dann noch die Summe nach Düsseldorfer Tabelle für den Kindsunterhalt abgezogen. Das Ganze wird dann durch zwei geteilt. Soweit klar, aber wie geht es dann weiter?

Der U-Pflichtige könnte z.B. Schulden haben, die aus Zeiten VOR der Ehe stammen. Fliessen diese als Verbindlichkeiten in die Kalkulation mit ein, oder ist das dann vom sog. Selbstbehalt des U-Pflichtigen abzuziehen?
Was ist mit dem Kinder- und Erziehungsgeld des U-Berechtigten? Wird auch damit kalkuliert, oder bleibt das von der Unterhaltsrechnung unberührt?

Fragen über Fragen. Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Hallo Ralf,

eine Unterhaltsberechnung ist immer ein Einzelfall. Die Richtlinien dienen als Orientierung und unterscheiden sich auch von OLG zu OLG.
Nicht überall werden die 5% anerkannt, manche OLG´s berechnen den Trennungsunterhalt noch nach der 3/7-Regelung, das Kindergeld wird anteilig je nach Höhe des Kinderunterhaltes angerechnet. Bei einer Mangelfallberechnung bleibt häufig nur der Selbstbehalt, da wird dann nichts mehr dazugerechnet.
Schulden aus vorehelicher Zeit werden in der Regel nicht anerkannt. Zu berücksichtigen sind aber auch Änderung der Steuerklasse, Scheidungskosten können wie der Ehegattenunterhalt steuerlich geltend gemacht werden usw…

Einfacher Rat:
Entweder ihr rechnet gemeinsam aus, wer wieviel Geld zum Leben braucht und einigt euch auf den Unterhalt, mit dem ihr beide leben könnt. Dies setzt normalerweise ein recht hohes Einkommen voraus oder

Nimm dir einen Anwalt deines Vertrauens.

Viele Grüße
Jekyll