Versicherungsschutz bei Kinderbetreuung

Hallo,

angenommen, der Förderverein eines Kindergartens möchte an einem Adventssamstag eine offene Kinderbetreuung im Stadtteil anbieten?

Könnte sich der Verein durch eine Unterschrift der Eltern so absichern, dass nicht extra eine Versicherung abgeschlossen werden muss?

Falls ja, wie müsste der Text lauten, um sich wasserdicht abzusichern?

Da Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind, und die Erziehungsberechtigten nur dann für den Schaden haften, wenn sie ihre Aufsichtsplflicht schuldhaft verletzt haben, sehe ich weder den Bedarf, noch die Notwendigkeit für einen Vertrag.

Da Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind, und die
Erziehungsberechtigten nur dann für den Schaden haften, wenn
sie ihre Aufsichtsplflicht schuldhaft verletzt haben, sehe ich
weder den Bedarf, noch die Notwendigkeit für einen Vertrag.

Herzlichen Dank!
Wie sieht es denn bezüglich Unfallversicherung aus? Es könnte sich ja ein Kind verletzen. Müsste da was beachtet werden?

die Kinder sind richtig nicht deliktfähig und über die haftpflichversicherung der Eltern sowieso abgedeckt. Die frage gilt allerdings für die betreuer, von deren Haftung können die eltern diese nicht befreien. der Kindergarten ist über die Gemeindeunfallversicehrung Unfallversicert und auch die mit dem Kindergarten ausgeübten vom Förderverein getätigte Beschäftigung mit den kindern. Die andere Frage müssen sich die Eltern stellen, ob sie mit einer so geringen Leistung der Unfallversicherung zufrieden siend oder besser eine eigene private für ihre kinder abschliessen
gruss vicky111

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rückfrage
Hallo,

die Kinder sind richtig nicht deliktfähig

Kommt das nicht auch ein wenig aufs Alter der betreuten Kinder an?

und über die
haftpflichversicherung der Eltern sowieso abgedeckt.

Inwiefern sollten sie abgedeckt sein?

der Kindergarten ist über die
Gemeindeunfallversicehrung Unfallversicert

Mit ziemlicher Sicherheit.

und auch die mit
dem Kindergarten ausgeübten vom Förderverein getätigte
Beschäftigung mit den kindern.

Mit ziemlicher Sicherheit nicht. Unbedingt bei der Gemeinde nachfragen!
Ianal, aber das Problem hatten wir grad erst bei einer Elterninitiative zur Umgestaltung eines Schulhofs. In unserem Fall hat die Gemeinde eine Ergänzung/Erweiterung der Versicherung für diesen speziellen Fall vorgenommen/vornehmen müssen.

Die andere Frage müssen sich
die Eltern stellen, ob sie mit einer so geringen Leistung der
Unfallversicherung zufrieden siend oder besser eine eigene
private für ihre kinder abschliessen

Eine Nachfrage bei der ggf. vorhandenen Haftpflichtversicherung oder ein Abschluss derselben wäre für die Betreuer vielleicht angebrachter als eine Unfallversicherung.
Gruß
loderunner