Verkehrsrecht - Unverschuldeter Unfall

Hallo,

Person x wurde mit dem Motorroller von einem ausparkenden Auto angefahren und ist über dessen Motorhaube geflogen. Der Roller hat nun Lackschäden an der gesamten linken Seite. Die Polizei wurde nicht eingeschaltet.

Das Unfallopfer hat sich untersuchen lassen (am nächsten Tag)und hat eine HWS-Distorsion (Schleudertrauma). Die Prellungen, leichte Gehirnerschütterung, etc. wurden nicht mit in den Befund des Krankenhauses aufgenommen.

Frage:
1)Macht es Sinn, vom Krankenhaus nochmal die Prellungen, etc mit in den Befund aufnehmen zu lassen?

2)Hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld?

2)Sollte das Opfer sich einen Verkehranwalt nehmen? Was ist mit den Kosten?

3)Sollte der Motorroller lieber von einem unabhängigen Sachverständigen, oder von einem von der Dekra begutachtet werden? (Habe gelesen, dass die Dekra auch Verträge mit Versicherungen hat, daher nicht „frei“ ist)

Vielen Dank, für die Zeit und Mühe,

Steffi

Hallo,

1)Macht es Sinn, vom Krankenhaus nochmal die Prellungen, etc
mit in den Befund aufnehmen zu lassen?

ja.

2)Hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld?

ja.

2)Sollte das Opfer sich einen Verkehranwalt nehmen? Was ist
mit den Kosten?

Das Unfallopfer kann sich einen Anwalt nehmen. Ich persönlich finde das sehr sinnvoll. Kosten trägt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers.

3)Sollte der Motorroller lieber von einem unabhängigen
Sachverständigen, oder von einem von der Dekra begutachtet
werden? (Habe gelesen, dass die Dekra auch Verträge mit
Versicherungen hat, daher nicht „frei“ ist)

Wenn der Schaden erheblich ist macht das sicher Sinn.
Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers wird allerdings - sollte der Schaden grösser sein, einen eigenen Sachverständigen schicken.
Daher keinesfalls vorher selbst reparieren lassen.

Gruss Ivo