Hallo,
Person x wurde mit dem Motorroller von einem ausparkenden Auto angefahren und ist über dessen Motorhaube geflogen. Der Roller hat nun Lackschäden an der gesamten linken Seite. Die Polizei wurde nicht eingeschaltet.
Das Unfallopfer hat sich untersuchen lassen (am nächsten Tag)und hat eine HWS-Distorsion (Schleudertrauma). Die Prellungen, leichte Gehirnerschütterung, etc. wurden nicht mit in den Befund des Krankenhauses aufgenommen.
Frage:
1)Macht es Sinn, vom Krankenhaus nochmal die Prellungen, etc mit in den Befund aufnehmen zu lassen?
2)Hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld?
2)Sollte das Opfer sich einen Verkehranwalt nehmen? Was ist mit den Kosten?
3)Sollte der Motorroller lieber von einem unabhängigen Sachverständigen, oder von einem von der Dekra begutachtet werden? (Habe gelesen, dass die Dekra auch Verträge mit Versicherungen hat, daher nicht „frei“ ist)
Vielen Dank, für die Zeit und Mühe,
Steffi