5% Einbehalt beim Hauskauf

Hallo zusammen,
Ehepaar A hat von Bautäger B ein Haus gekauft, ohne ausdrücklich vertraglich vereinbart zu haben 5% vom Kaufpreis als Sicherheit für eventuelle Mängel einzubehalten, bzw. zurückzulegen.
Kann Ehepaar A die 5% trotzdem einbehalten? Gibt es eine gesetzliche Regelung oder hätte dies vorab im Kaufvertrag verankert werden müssen?
Danke und Gruß, Cora

Ja nee, ist klar, jeder kann sich selbst überlegen, wieviel % er denn gern „einbehalten“ möchte.

Mann, Mann, Mann, Fragen gibt es, die gibt es gar nicht!

Levay

Hallo,

ausdrücklich vertraglich vereinbart zu haben 5% vom Kaufpreis
als Sicherheit für eventuelle Mängel einzubehalten, bzw.
zurückzulegen.

Was würdest Du sagen, wenn Deine Kunden von Deinen Rechnungen einfach so 5 % einbehalten ?

gesetzliche Regelung oder hätte dies vorab im Kaufvertrag
verankert werden müssen?

Du kannst in einen Vertrag reinschreiben lassen, was immer Du willst, solange es Dein Vertragspartner akzeptiert. Wenn der Vertrag aber dann unterschrieben ist, muß sich Dein Vertragspartner darauf verlassen können, dass Du Deinen Teil einhälst. Schließlich willst Du auch, dass er seinen Anteil erbringt.

Ja nee, ist klar, jeder kann sich selbst überlegen, wieviel %
er denn gern „einbehalten“ möchte.

Mann, Mann, Mann, Fragen gibt es, die gibt es gar nicht!

Allerdings stellt sich die Frage, welcher Top-Jurist denn in diesem
Fall als Anwalt oder Notar den Käufer/Besteller „beraten“ hat.

Wenn man BEWUSST darauf verzichtet hat - OK, aber dass
ein Eigentümer erst NACH Abschluss des Kaufvertrages auf
diesen Gedanken kommt, wundert mich schon.

Sicherheitsleistungen sind ja nun gerade bei Bauträgern
gang und gebe, da steht auch einiges in der VOB/A, VOB/B und
der MaBVO drin - Einzelheiten weiss ich allerdings auch nicht.

Gruß, trobi

Allerdings stellt sich die Frage, welcher Top-Jurist denn in
diesem
Fall als Anwalt oder Notar den Käufer/Besteller „beraten“ hat.

Wahrscheinlich gar keiner, denn der Bauvertrag wird nicht notwendigerweise vor einem Notar geschlossen. Nur der Grundstückskaufvertrag und die Grundschuldbestellung sind an den Notar gebunden. Nach meiner Erfahrung geht so gut wie kein Bauherr mit dem Bauvertrag zur Prüfung zu einem Anwalt, denn das kostet ja Geld.

„Ehepaar A hat von Bautäger B ein Haus gekauft“

Aber der „Kaufvertrag“ über das Haus von Ehepaar A - der muss doch
vor dem Notar geschlossen worden - oder stehe ich
jetzt total auf dem Schlauch ?

Wahrscheinlich gar keiner, denn der Bauvertrag wird nicht
notwendigerweise vor einem Notar geschlossen. Nur der
Grundstückskaufvertrag und die Grundschuldbestellung sind an
den Notar gebunden. Nach meiner Erfahrung geht so gut wie kein
Bauherr mit dem Bauvertrag zur Prüfung zu einem Anwalt, denn
das kostet ja Geld.

Aber der „Kaufvertrag“ über das Haus von Ehepaar A - der muss
doch
vor dem Notar geschlossen worden - oder stehe ich
jetzt total auf dem Schlauch ?

Nein, eben der nicht. Nur wenn ein Grundstück ins Spiel kommt, ist der Notar am Zug. Selbst wenn in diesem Fall ein Notar beteiligt war, kümmert der sich nicht um den Inhalt des Bau-/Hauskaufvertrages, sondern nur um die ordnungsgemäße Abwicklung des Grundbuch-relevanten Geschäftes. Wenn also ein haus vom Bauträger gekauft wird (ich gehe jetzt mal von einem Neubau aus), sieht der Notar den Inhalt des Bauvertrages nur bei besonderem Auftrag des Käufers. Und dann ist der Notar kein Notar mehr, sondern Anwalt des Käufers (Notar muß neutral sein, Anwalt darf/muß parteiisch sein).

Nein, eben der nicht. Nur wenn ein Grundstück ins Spiel kommt,
ist der Notar am Zug.

Alles klar. Ich war davon ausgegangen, dass beim
Bauträger immer der Bauvertrag und der Grundstückskaufvertrag
zusammen abgeschlossen werden und hatte einfach
unterstellt dass dabei niemand auf anwaltlichen Rat verzichtet.
Das stimmt natürlich nicht.