Hallo Freunde,
die Firma A hat einen größeren Auftrag erhalten unter der Bedingung,
das zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorgelegt wird. Daraus soll hervorgehen, dass sich die Firma mit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand befindet.
Diese Bescheinigung hat sie aber von der Krankenkasse am 27. April 06 erhalten, obwohl die Beitragszahlungen für April und März komplett noch nicht beglichen waren.
M.E. ist das schon ziemlich unverständlich.
Fragen:
Darf die Krankenkasse eine solche Bescheingung wahrheitswidrig ausstellen?
Könnte das Verhalten nicht sogar strafbar sein?
Danke für Ihre Meinung
Gruß
Karl Heinz
Hallo Karl Heinz,
als völliger Laie denke ich spontan, dass die KK aufgrund der bisherigen Zahlungsmoral des Kunden handelt.
Soll heissen: Bisher immer pünktlich bzw. im zeitlichen Rahmen gezahlt, alles okay.
Gruß
Nita
Hallo,
die Krankenkasse richtet sich nach der Zahlungsmoral der letzten
24 Monate und auch danach, ob der Arbeitgeber ansonsten seinen
Pflichten nachgekommen ist wie z.B. rechtzeitige An- und Abmeldung
oder Übermittlung der Jahresentgeltmeldungen.
Wenn Ende April, genauer am 27. der März und der Aprilbeitrag noch
nicht vollständig bezahlt waren, muss das nicht unbedingt darauf
schliessen lassen, dass es sich hier um keinen vertrauensüwrdiges
Unternehmen handelt.
Gruss
Günter Czauderna
Der Zahlungstermin der KV-Beiträge ist nicht gleich dem lohnzahlungstermin. Also muss am 27.4. vielleicht gerade der erste Zahlungstermin für März überschritten sein. die KK hat nicht sträflich gehandelt, wenn Sie auf Grund der bekannten Bonität und sonstigem Zahlungsverhalten dem Zahlungspflichtigen Unternehmen diese Bestätigung gibt und darauf vertraut.
Gruss Vicky111
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