Betriebskosten/Miete

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 1999

Hallo,
ist es rechtens, daß der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (4 Parteien)die folgenden Posten anteilig auf die Miete umlegt ?

* Versicherung Gebäude
* Versicherung Haftpflicht
* Versicherung Öltank
* Grundsteuer

Vielen Dank
Sylvia

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten hilfreich
    Re: Betriebskosten/Miete

    Hallo Sylvia,

    ja leider.

    Wer ist mit mir für ein Verbot der Nettokaltmiete? Stellt Euch vor, Ihr geht einkaufen und an der Kasse wird noch der Preis für Öltankversicherung draufgeschlagen!

    viele grüße
    ralph

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Betriebskosten/Miete

    Soweit in Mietvertrag die Übernahme von Betriebskosten im Sinne von § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung vereinbart ist: Ja. Die dort aufgeführten Kosten können dann ohne weiteres abgerechnet werden.

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