Verletzt im Supermarkt

Hallo,

nehmen wir mal an, Frau x geht mit Frau y einkaufen und verletzt sich dabei. Genauer heißt das, Frau x möchte ein Warenangebot ansehen und greift nach einem Karton der sich mit wenigen anderen auf/neben einer Palette mit lose stehenden 5L Kanistern befindet. Frau x stößt beim greifen einen der Kanister um und dieser fällt aus ca. 1,50m Höhe auf ihren Fuß! Frau x hat heftige Schmerzen, der Zeh blutet, Nagel verfärbt sich blau,kann nur mit großen Schmerzen auftreten. Frau y geht zur Kasse um Hilfe zu holen, da Frau x mittlerweile Kreislaufschwierigkeiten bekommt und mitten im Markt steht.
An der Kasse bekommt Frau y zu hören, dass gerade nur 2 Verkäuferinnen anwesend sind und diese die Kasse besetzen müssen.
Frau y berichtet, dass sich Frau x wahrscheinlich den Zeh gebrochen hat und nun Hilfe benötigt. Die Verkäuferin, die sich als Filialleiterin ausgibt, bietet genervt mit Unterton an, das Telefon zu übergeben, damit ein Krankenwagen geholt werden kann, bleibt aber weiterhin an der Kasse ohne sich um den Vorfall zu kümmern.
Frau x und Frau y gehen gemeinsam an die Kasse ( kein weiteres Personal im Geschäft) und Frau y verlangt erregt und aufgebracht Hilfe, wenigstens einen Stuhl und eine Unfallaufnahme.
Nach einem Wortgefecht, schließt die Leiterin genervt die Kasse, bietet einen Stuhl in einem Nebenraum an. Formulare zur Unfallaufnahme gäbe es nicht, es passiert nie etwas!
Frau y erklärt nocheinmal die Sachlage. Frau x hat nach einem Karton gegriffen, versehentlich einen 5L Kanister umgestoßen, der in der 6-7 Reihe der aufgestapelten Kanistern stand. Dieser fällt aus der Höhe von 1,50m direkt auf den Zeh, welcher blutet, blau wird und starke Schmerzen verursacht.
Die Filialleiterin gibt sich als Stellvertretende zu erkennen und ruft die „richtige“ Leiterin an um Anweisungen zu bekommen, da sie mit der Situation überfordert schien.
Die Formulare würden am nächsten Tag angefordert werden, Telefonnummer werden ausgetauscht.
Frau x und Frau y fahren ins Krankenhaus ( Vorfall am Abend gegen 19:30Uhr) und lassen den zeh untersuchen und röntgen.
Nichts gebrochen, „nur“ stark geprellt. Es wird Ruhe verordnet, Kühlung und eine längere Schonfrist empfohlen.
Frau x zieht in 2,5 Wochen um und es ist ihr kaum möglich, zu renovieren, zu packen und überhaupt einen Schuh zu tragen. In ein oder zwei Wochen sieht das sicher anders aus, allerdings stehen am kommenden Wochenende wichtige Arbeiten an, denen sich Frau x kaum entziehen kann, ohne, dass es den Umzug stark verzögern würde.

Was kann Frau x tun, welche Rechte hat sie, wie kann man sich gegen diese Ignoranz wehren, dass eine Kasse zu besetzen wichtiger ist, als einer verletzten Kundin zu helfen?

Lieben Dank,
Jani

Moin, Jani,

Was kann Frau x tun

den Laden wechseln

welche Rechte hat sie

wem gegenüber in welcher Sache?

wie kann man sich
gegen diese Ignoranz wehren, dass eine Kasse zu besetzen
wichtiger ist, als einer verletzten Kundin zu helfen?

Gar nicht. Das Verhalten kann man den Damen wohl persönlich ankreiden, genauer gesagt wäre den Betreibern des Supermarktes vorzuwerfen, dass sie ihrer Schulungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Gegen Gesetze verstoßen haben sie damit jedoch nicht.

Übrigens: Selbst freundlichstes und fachkundigstes Personal kann nicht verhindern, dass sich eine ungeschickte Kundin einen Kanister auf den Fuß wirft.

Gruß Ralf

Hallo,

naja, es kommt drauf an… vielleicht waren die Kanister auch unsachgemäß gestapelt. Ich würde aus Beweiszwecken schnell in den Laden und vom Stapel ein Photo machen. Nicht dass klammheimlich umgestapelt wird. Denn dieser Ansatz wäre der einzig möglich. Der Anspruch wäre dann Schadenersatz aus Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten (culpa in contrahendo). Wie gesagt, hierzu muss man allerdings nachweisen, dass die Kanister unsachgemäß gestapelt wurden oder nicht gesichert waren. Wenn allerdings der Stapel tiptop und i.o. war, dann ist es in der Tat „eigene Selbstschuld“ wofür man hoffentlich eine Unfallversicherung hat.

Mfg vom

showbee

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Hallo Showbee,

leider sind die Stapel sicher umgebaut, da die Leiterin gestern bereits zugegeben hat, dass es nicht sicher gestapelt war und dies ändern wollte.
Die Kanister standen frei aufeinander, in Reihen bis zu 1,60m hoch. Mit auf der weichen Pappe von dem Stapel, die zwischen den Kanistern liegt, lagen die Kartons von nicht unerheblicher Größe mit den gewünschten Waren.
Selbstverschulden sicher auch, niemand hat den Kanister geworfen, nur denke ich, kann ich verlangen, dass ich nicht erschlagen werde wenn ich mir das Warenangebot anschaue. So umsichtig, dass ich alles abschecke, bevor ich etwas in die Hand nehme, bin ich auch nicht und Frau x natürlich auch nicht.
Was Frau x und Frau y so maßlos gestört hat, ist diese Ignoranz mit der den Beiden begegnet worden ist.

Viele Grüße,
Jani

Servus!

Mal wieder eine top-hilfreiche Antwort. Werde zur Revanche auch mal irgendwas ins Informatik-Brett reinsetzen…

Was das Verschulden durch aktives Tun (Stapeln) angeht, hat showbee bereits eine sehr gute Antwort geliefert. Ich würde noch einen Schritt weiter gehen und anschließend noch Vercshulden durch Unterlassen annehmen. Denn wer einen Laden betreibt, hat seinen Kunden gegenüber Sicherungs- und Obhutspflichten, ob die nun etwas kaufen oder nicht (s. u. - „culpa in contrahendo“)

Der Tipp mit den schnellen Fotos ist Gold wert. Damit sollte die arme Frau zum Anwalt ihres Vertrauens, den, wenn alles gut geht, am Ende auch der Supermarktinhaber bezahlt.

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Was Frau x und Frau y so maßlos gestört hat, ist diese
Ignoranz mit der den Beiden begegnet worden ist.

Kann ich SEHR gut verstehen.

Aber RECHTLICH gibt es da wohl am wenigsten Ansatzpunkte.
Strafrecht - vergessen wir mal lieber.
Zivilrecht - X müsste schon nachweisen, dass sich durch
die Ignoranz die Verletzung verschlimmert hat. Das ist
nach der Schilderung ziemlich unwahrscheinlich.
Telefon für den Krankenwagen wurde ja schließlich gereicht. Und dass es dem Fuß jetzt besser ginge, wenn der Stuhl schneller dagewesen wäre - sehr unwahrscheinlich.
Zum Rest (Verschulden durch falsches Stapeln) wurde ja schon das Wichtigste gesagt.

Hallo,

Frau x und Frau y

es gibt also mindest eine betroffene Person und eine Zeugin. Zudem wahrscheinlich mindestens eine Mitarbeiterin des Ladens, die sowohl den ursprünglichen als auch den geänderten Zustand des Stapel bezeugen könnte (vielleicht, weil sie ihn selbst aufgebaut / neu aufgebaut hat). Wäre doch schonmal eine Möglichkeit zur Beweisführung.
Ein Anwalt könnte evt. raten, dass man sich die näheren Umstände nochmal genau ins Gedächtnic ruft und schriftlich merkt, damit man nichts vergisst.
Gruß
loderunner (ianal)

Der Anspruch wäre dann Schadenersatz aus
Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten (culpa in
contrahendo).

Ergänzung: und natürlich Deliktrecht (Verkehrssicherungspflichten).

Levay

Hi,

Mal wieder eine top-hilfreiche Antwort.

das sollte besser Jani beurteilen. Wo ist übrigens Dein qualifizierter Beitrag?

Werde zur Revanche
auch mal irgendwas ins Informatik-Brett reinsetzen…

das steht Dir natürlich frei. Ansonsten darf ich nochmal dran erinnern, was Jani beantwortet haben wollte:

Was kann Frau x tun, welche Rechte hat sie, wie kann man
sich gegen diese Ignoranz wehren, dass eine Kasse zu
besetzen wichtiger ist, als einer verletzten Kundin zu helfen?

Sind doch genug Mitstreiter da, die sich alle möglichen Tatbestände ausdenken, ohne sich um die Fragestellung zu kümmern.

Der Tipp mit den schnellen Fotos ist Gold wert.

das hat sich ja inzwischen erledigt.

Damit sollte die arme Frau zum Anwalt ihres Vertrauens, den,
wenn alles gut geht, am Ende auch der Supermarktinhaber bezahlt.

genau: wenn. Dem Anwalt kann es ja egal sein…

Gruß Ralf