Hallo,
Im Falle das man keine Rechtsschutzversicherung hat trägt man seine Rechtsanwaltskosten immer selbst oder?
Hallo,
Im Falle das man keine Rechtsschutzversicherung hat trägt man seine Rechtsanwaltskosten immer selbst oder?
Hallo,
Im Falle das man keine Rechtsschutzversicherung hat trägt man
seine Rechtsanwaltskosten immer selbst oder?
Nicht unbedingt.
Wenn man „arm“ genug ist, erhält man u.U. Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe, sprich der Staat zahlt.
Es gibt ausßerdem mannigfaltige Konstellationen, in denen der Gegner verpflichtet ist, die RA-Kosten zu tragen (Schadenregulierung bei unverschuldetem Verkehrsunfall; Gegner befindet sich in Verzug; 100%iges Obsiegen im Prozeß usw.).
Ciao, Wotan
Im Falle das man keine Rechtsschutzversicherung hat trägt man
seine Rechtsanwaltskosten immer selbst oder?
Hallo, Christian,
das ist richtig. Anwälte verlangen meistens einen Vorschuss, bevor sie Auskünfte erteilen. Zu beachten sind auch die verschiedenen Stundensätze, die zwischen 60 und 200 Euro schwanken.
Viel Erfolg
Silas
Hallo Troll,
das ist richtig. Anwälte verlangen meistens einen Vorschuss,
bevor sie Auskünfte erteilen. Zu beachten sind auch die
verschiedenen Stundensätze, die zwischen 60 und 200 Euro
schwanken.
„Wenn man keine Ahnung hat, …“ Vorschuss ist Individualvereinbarung und ist insbesondere auch ein probates Mittel gegen Prozesstreiber und psychisch Auffällige. Wer bei jedem Anwaltsbesuch Vorkasse leisten soll, sollte sich mal Gedanken über seine Motivationslage machen.
Stundensätze sind nur bei Honorarvereinbarung möglich, sonst gilt das VV RVG. Auch hier gilt: Wer nur noch gegen Honorarvereinbarung einen Anwalt findet … (s.o.)
Und auch der Rest der Antwort ist natürlich falsch: Man zahlt nur selbst im Rahmen des Unterliegens im Rechtsstreit (wer immer nur unterliegt … (s.o.), oder bei reinen Beratungsleistungen ohne Gegner, sowie in einigen Sonderkonstellationen. Grundsätzlich zahlt in streitigen Sachen der Unterliegende. Aufpassen muss man nur, dass der Gegner dann auch zahlungsfähig ist. D.h. Leute zu verklagen die nichts in der Tasche haben kann teuer werden. Da zahlt dann, wer die Musik bestellt hat. Anwälte sind schließlich keine caritative Einrichtung die aus reiner Menschenfreundlichkeit ihre Mandate abarbeiten.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
Interessant…
ich habe noch bei keinem meiner Rechtsanwaltsbesuche irgendwelche Vorkasse leisten müssen und auch die Deckungszusage der RSV wurde immer erst nach dem ersten Termin eingeholt.
Gruss Ivo
Hallo,
seine Rechtsanwaltskosten immer selbst oder?
aber immer öfter
Hallo Troll,
Hallo Trolljäger,
vorsicht mit dem Schießgewehr, Hochmut kommt vor dem Fall! Vielleicht kannst Du noch beantworten, wie skrupellos Richter sein können. Sie begehen Rechtsfehler und schieben sie dann dem Beklagten in die Schuhe.
Und auch der Rest der Antwort ist natürlich falsch
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
Hallo Troll,
Hallo Trolljäger,
Hallo Troll,
wie skrupellos Richter
sein können. Sie begehen Rechtsfehler und schieben sie dann
dem Beklagten in die Schuhe.
Und wie skrupellos Beklagte sein können. Sie glauben überall Rechtsfehler zu sehen und schieben sie dem Richter in die Schuhe. Und dem Gegner. Und dem gegnerischen Anwalt. Und dem eigenen Anwalt. Und dem Anwalt, der den eigenen (Ex-)Anwalt verklagen sollte. Und der Justiz an sich. Und dem Forum, das nicht die gewünschte Antwort gegeben hat. Und sogar dem Forum, weil es die korrekte Antwort gegeben hat.
Und auch der Rest der Antwort ist natürlich falsch
Dem kann ich mich sogar als Laie nuir anschließen.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz
Und dem auch. Also:
Kopfschüttelnder Gruß vom
Loderunner
Besser als Weltmeister der Gekickten
Hallo Frajo,
ich biete hier, jetzt und sofort meine 3000 und ein paar kleinen Sternchen, wenn es endlich mal jemand schafft, dir den Weltmeistertitel der Gekickten zu verpassen und uns auf Dauer von deinem verquasten Weltbildsgesülze befreit. Dann hätte die Sternesammlerei endlich mal einen Sinn!
Wer bietet mit?
BTW: Wieviel Identitäten hast Du eigentlich schon hinter dir?
Gruß vom Wiz