Generalvollmacht

Muss eine Generalvollmacht, die ein Vater seinem Kind ausstellt, damit im Falle seiner eigenen evtl. aus Altergründen eintretenden Geschäftsunfähigkeit und das im Falle seines Todes das Kind nicht auf die Ausstellung eines Erbscheines warten muss um laufende Kosten zu begleichen, diese Vollmacht noatriell beglaubigt werden?
Muss sie überhaupt beglaubigt werden?
Können dafür die z. T. angebotenen Vordrucke verwandt werden?

Danke schon mal im vorraus für Info´s
Inge

Hallo erstmal,

rundsätzlich ist so eine Vollmacht formlos möglich. Der Notar wird nur bei Immobiliengeschäften gebraucht. D.h. solange die Vollmacht nicht den Verkauf/Erwerb/Belastung von Immobilien beinhalten soll, geht es ohne Notar.

Allerdings sollte man bei Banken und Versicherungen nachfragen bzgl. eigener Formalien. Die stellen sich sonst gerne mal zickig an.

Keine Ahnung, was dir für ein Formular vorliegt. Daher auch keine Auskunft über dessen Wert. Angesichts des potentiellen Ärgers sind die paar Euro für einen Anwaltskollegen oder Notar für die Erstellung einer „sauberen“ Variante sicher gut angelegt.

Gruß vom Wiz

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Hallo Inge,

bitte glaub mir eines:
aus meiner beruflichen Erfahrung und dem ganzen privaten Ärger den ich bei meiner Mutter (in Sachen meines Opas) erlebt habe:

Das Geld für den Notar oder Anwalt ist gut angelegt.

Gruss Ivo

Hallo,

Allerdings sollte man bei Banken und Versicherungen nachfragen
bzgl. eigener Formalien. Die stellen sich sonst gerne mal
zickig an.

Die zickerei hat auch einen Grund. Die Vollmacht kann ja jederzeit widerrufen werden. Woher kann die Bank wissen, dass die von 20 Jahren unterzeichnete Vollmacht nicht längst widerrufen wurde?

Für Kunde und Bank ist es sicherer, die Vollmacht auf Bankformular zu erteilen und bei der Bank zu hinterlegen.

Hallo nochmal,

Die zickerei hat auch einen Grund. Die Vollmacht kann ja
jederzeit widerrufen werden. Woher kann die Bank wissen, dass
die von 20 Jahren unterzeichnete Vollmacht nicht längst
widerrufen wurde?

Und? Haben andere dieses Problem nicht? Kann ich die auf dem Bankformular erklärte Vollmacht nicht auch widerrufen?

Es gibt für Vollmachten klare gesetzliche Regelungen, die sich auch bewährt haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum Banken unbedingt die eigenen Formulare verwendet haben wollen.

Gruß vom Wiz