Zugewinngemeinschaft

Fall:

Ein Paar hat sich dazu entschieden in einer Zugewinngemeinschaft sich zu verehelichen.
Stand vor Ehe:
Partner hat kein Vermögen angehäuft bringt aber Hausrat mit in die Ehe.
Partnerin hat eine Eigentumswohnung, ca. 30000,00€ + Hausrat.

In der Ehe (4 Jahre) sparen sich der Partner 14400,00 € an, 9600,00 € in Riesterrente sowie einer ERbschaft von 50000,00 € und einen Baugrundstücks.

Die Partnerin hat in der Zeit 5000,00 € sowie einer Schenkung von 15000,00 für einen PKW und einer Schenkung einer Eigentumswohnung bekommen.

Bei der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn geteilt. Trifft das auch auf Schenkungen und Erbschaften zu?

Gilt eine Riesterrente auch als Vermögen und Zugewinn?

Wenn die Eheleute sich trennen, kann der Partner dann sein Vermögen um es vom Zugewinn zu retten z. B. in seine Riesterrente zahlen?

Wenn jetzt z.B. ein Kind da wäre, ist es möglich dem Kind vor seinem 18 Lebensjahr diesen Zugewinn zu schenken z. B. Eigentum und sich das Nießbrauchsrecht sichern?

Welches angehäufte Vermögen zählt zum Zugewinn und welches nicht?

Hallo,
schau mal unter dem 27.5. „Ehe mit Zugewinngemeinschaft“ nach, da findest Du wichtige Hinweise von Levay.
Gruss, Eva

Leider sind da nicht alle relevanten Fragen beantwortet.
Was ist wenn der Parter während der Ehe das Geld vom Konto abhebt?
Was ist wenn der Partner Schulden macht vor der Scheidung die sein erspartes verbrauche?
Es geht daraus nicht hervor das der Partner von der Trennung bis zur Scheidung die Partnerin fragen muss ob er Geld abheben darf oder nicht ob er Schulden machen darf oder nicht. Wenn eine neue Existenz aufzubauen ist wäre es doch nachvollziehbar. Welches Gesetz hindert ihn daran? Schließlich benötigt ein Mensch Möbel, Hausrat etc. um einen Neuanfang ohne Ehepartner zu starten.
Wenn ein Partner vor der Ehe Besitztümer hat der andere aber im Verhältnis dazu wenig, er sich aber während der Ehe einiges ansparen konnte, wieso soll der Ehepartner dann schlechter gestellt werden?
Wird das nicht berücksichtigt?

Hallo,
schau mal unter dem 27.5. „Ehe mit Zugewinngemeinschaft“ nach,
da findest Du wichtige Hinweise von Levay.
Gruss, Eva