Frist für Unterhaltsforderungen?

Hallo Ihr Lieben!

Weiß jemand von Euch, ob es Fristen für die Unterhaltsforderungen gibt? Bsp.: Ehegatten sind geschieden…bis wann kann Ehegatte A von Ehegatte B Unterhalt fordern? Kann er das auch noch nach Monaten? Jahren?
Bin mal auf Eure Antworten gespannt? Vielen Dank im Voraus!!!

LG
Michaela

Hallo,

wenn uns um Unterhalt für den anderen Partner geht, weiß ich nichts:frowning:

Geht es um Kinder, kann man versuchen einen Unterhaltstitel zu erwirken. D. h. zwar noch lange nicht, dass man Geld sieht, die Forderung bleibt aber einige Jahre bestehen. Mit dem Unterhaltstitel kann man auch vollstrecken lassen.

Sind Kinder noch unter 18, kann man sich an das Jugendamt wenden. Meines Wissens „übernehmen“ bezahlen sie sogar Unterhalt, wenn das/die Kind/er unter 12 sind.

Hoffe, das hat ein wenig geholfen.

Lg M. Medert

Hallo Michaela,

es kommt auf das Scheidungsurteil und den Grund der Forderung an. In älteren Urteilen wurden manchmal zukünftige Forderungen ausgeschlossen. Heute gilt in der Regel, dass in Zeiten der Not wieder ein Unterhaltsanspruch entstehen kann.

Grundsätzlich gilt, dass ein Unterhaltsanspruch nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Wie (fast) immer bei Fragen zum Unterhalt empfehle ich den Gang zum Anwalt, da die Richtlinien von den OLG´s unterschiedlich angewandt werden.
Und als Fordernde® würde ich mir überlegen, inwieweit ich umgekehrt solche Forderungen für richtig halte. Jeder, auch der/die Ex-Partner(in) hat meines Erachtens ein Recht darauf, sein weiteres Leben nach dem eigenen Willen gestalten zu können und nicht mehr für Vergangenes verantwortlich zu sein. (Kinder ausgenommen!)

Viele Grüße
Jekyll

Hallo Ihr beiden!

Erstmal danke für Eure Antworten!
Hm, es ist so, daß es nur um den Unterhalt für den Ex geht (Kinder gibt es keine). Im Urteil wird kein Unterhalt erwähnt - es wird jedoch der Versorgungsausgleich auf Grund kurzer Ehedauer ausgeschlossen. Der Mann will Unterhalt von seiner Frau - hatte zum Scheidungstermin keine Anträge auf Unterhalt gestellt. Er hat einen Monat nach Scheidung auch noch keinen Antrag gestellt…Frage dazu: kann er tatsächlich lebenslang fordern ohne Fristen? Jekyll, wie ist das mit dem rückwirkend…quasi, kann nur für die Zukunft gefordert werden? Denke, das ist ja wohl so auch richtig…genauso, daß jeder Partner zu sehen soll, selbst für sein Leben verantwortlich zu sein …nur sieht die Justiz das auch so?

Ganz liebe Grüsse
Michaela

Hallo Michaela,

es kann nur für die Zukunft gefordert werden. Und auch hier gilt nicht automatisch, dass nun bis in alle Ewigkeit gezahlt werden muß. Die Forderungen müssen berechtigt sein und können regelmässig überprüft werden. Üblicherweise gilt der Zeitraum von 2 Jahren, ansonsten muß ein Grund angegeben werden, z. B. ein Nachweis, dass der Unterhaltsgrund ganz oder teilweise entfallen ist, dass das eigene Einkommen sich um mehr als 10% geändert hat oder das weitere Verpflichtungen wie ein Kind hinzukam.
Unterhaltsforderungen sollen den Grundbedarf decken. Da dies nicht für rückwirkende Forderungen zutrifft, schließlich hat der Unterhaltsempfänger in der Zeit ja überlebt, werden diese normalerweise abgelehnt.
Fristen gibt es meines Wissens nicht, zumindest nicht gesetzlich festgelegt. Sonderfälle sind Scheidungen mit kurzer Ehedauer, sprich unter 3 Jahren. Da spricht du aber besser einen Anwalt an. Meine Erfahrungen beziehen sich auf Scheidung nach längerer Ehe.
Angesichts leerer Staatskassen werden Ex-Partner auch von Behörden zu Zahlungen herangezogen. Erhält der/die Ex z. B. Hartz IV, kann sich die Bundesagentur für Arbeit an den ehemaligen Partner wenden und dort versuchen, einen Teil der Kosten wieder reinzuholen. Auch in solchen Fällen kann ich nur einen guten Anwalt empfehlen. Solche Forderungen sind häufig nur teilweise oder gar nicht berechtigt.
Eine Kollegin wurde vom Sozialamt aufgefordert, einen Teil des Unterhaltes für das Kind ihres Ex-Mannes zu zahlen, das er mit einer anderen Frau gezeugt hatte! Ihr wurde sogar Lohnpfändung angedroht. Das Rückschreiben von ihr, welches die Rechtsabteilung aufgesetzt hatte, machte dem Spuk ein Ende.

Viele Grüße
Jekyll