Hallo,
Wenn man einen Artikel erwirbt und vollständig bezahlt hat,
darf man dann digitale Bilder von diesem erstellen und mit
einer von dem Käufer[Endverbraucher] erstellten
Anleitung/Beschreibung Kritik oder Lob über diese Ware bzw.
Artikel berichten, z.B. auf einer eigenen privaten
Internetseite dafür?
Zwei Dinge sind dabei zu beachten:
1.) Die Kritik ist klar als persönliche Meinung darzulegen. Auch Tatsachenbehauptungen sind möglich - diese müssen im Streitfall jedoch belegbar sein.
Also lieber im Zweifelsfalle eine Meinung äußern, z.B. in der Form „Meiner Meinung nach…“, „Aus meiner Sicher…“ usw.
2.) Abbildungen von Produkten können markenrechtlich problematisch werden. Reine Privatpersonen können markenrechtlich nicht angegangen werden. Dies kann sich jedoch ändern, wenn sich eine private Homepage durch Werbeeinnahmen (z.B. Werbebanner) finanziert.
Also im Zweifelsfall keinerlei Werbung schalten. Ansonsten geht man das Risiko ein, dass man abgemahnt werden kann.
Zum nachlesen: http://www.internetrecht-rostock.de/geschaeftlicher-…
Läuft der Käufer[Endverbraucher] dabei Gefahr, dass der
Hersteller oder Händler eine Abmahnung schreibt, wenn
eventuell nicht nur positives über diese Ware geschrieben
würde?
s.o.
Müsste man die Beschreibung zu der Ware mit vielleicht der
Überschrift bzw. dem Zusatz „Produkt XY nachfolgend aus der
Sicht des Käufers beurteilt“ kennzeichnen?
Siehe Punkt „Meinungsäußerung“ oben.
Müsste der Käufer[Endverbraucher] ein Impressum hinterlassen,
reicht eine E-Mail-Adresse oder kann ich auf jegliche
Impressum verzichten werden.
Eine Impressumspflicht besteht für „geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden“.
Wenn nun eine private Homepage auf Dauer im Internet bereit gestellt wird, liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor. Dann ist ein Impressum nach dem TDG Pflicht.
Zum Nachschlagen und was genau in ein Impressum muss, kann hier (http://www.impressum-recht.de/) nachgelesen werden.
- Frage:
________
Darf man die Bedienungsanleitung von „z.B. einem Produkt XYZ
der Firma MustermannXYZ“ kopieren und weitergeben oder auch
digitalisieren und über das Internet weitergeben?
Ist dabei ein Copyright-Symbol auf der Biedungsanleitung
ausschlaggebend, ob man dies darf oder nicht?
Sofern der Hersteller einer Vervielfältigung z.B. auf Anfrage oder pauschal in Form eines Textes in der Bedienungsanleitung selbst nicht zugestimmt hat, ist es nicht erlaubt.
Die Grundlage dafür bildet das deutsche Urheberechtsgesetz.
Schönen Gruß
Christian