A kauft von B auf eBay Reifen mit der Beschreibung „4,5-5mm, gleichmäßig abgefahren“. Er bezahlt die Reifen und bekommt diese zugeschickt. Nun stellt sich heraus, dass die Reifen zwischen 1,8 und 3,5mm Profil haben, niemals aber 4,5 oder mehr und schon gar nicht gleichmäßig abgefahren sind. A fechtet den Kaufvertrag an, B stellt sich dumm. Nach mehrmaligem Drängen des Anwalts und schließlich mit Drohung einer Klage sowie einer Strafanzeige überweist der B das Geld zurück. A hat nun Auslagen sowie aus einem Alternativgeschäft 100 Euro mehr Aufwand, da er unbedingt Reifen brauchte. Kann er die 100 Euro zzgl. seines Aufwands gerichtlich geltend machen oder hat er wenig Chancen auf Erfolg?
100 € gerichtlich geltend machen … tststs
Nu bleib mal auf dem Teppich… so ein mieses Geschäft ist sicher ärgerlich, aber du befindest Dich bei Ebay… ein bischen sollte man schon im Hinterkopf haben, daß es um private Versteigerungen geht.
Wie kommt man denn auf einen solchen absurten Gedanken, wegen 100€ ein Gericht bemühen zu wollen? Überleg mal die verhältnismäßigkeit…
Grüße, Rankin
Hoppla, wußte gar nicht, dass das hier ein Brett für Reiche ist. Wenn es Dir nichts ausmacht, 100 Euro zu verschenken, darf ich Dir meine Bankverbindung zukommen lassen?
Wie kommt man denn auf einen solchen absurten Gedanken, wegen
100€ ein Gericht bemühen zu wollen? Überleg mal die
verhältnismäßigkeit…
Sinngemäß wörtlicher Tipp der Polizei Nürnberg, Abt. Computerkriminalität: „Auch Schäden von 1,- Euro zur Anzeige bringen“
Gruß
Falke
PS: Kann dir auch noch meine Bankverbindung zusenden!
Hi,
Sinngemäß wörtlicher Tipp der Polizei Nürnberg, Abt.
Computerkriminalität: „Auch Schäden von 1,- Euro zur Anzeige
bringen“
Nun bleib mal auf dem Teppich. Im Bereich der Computerkriminalität kann das durchaus sinnvoll sein, da durch die dortige Automatisierung schnell große Zahlen zustande kommen, die im Einzelfall eines Betroffenen jedoch einen kleinen Werte bedeuten.
Hältst du es denn für sinnvoll, jede unerlaubte Mitnahme von Arbeitsmaterial des Arbeitgebers (die berühmte Büroklammer) mit einer Anzeige zu bestrafen? Es war ja schließlich Diebstahl.
Der Verkauf wurde rückabgewickelt, soweit ich das verstanden habe. Den Rest muß jeder für sich selber entscheiden, denn die eigene Zeit sollte einem auch etwas wert sein.
Soll heißen: ein Geschädigter sollte überlegen, ob der Aufwand der eigenen privaten Zeit, der IMHO ja nicht in den Kosten mit berücksichtigt wird, sich lohnt. Aber das könnte ich nie generell beantworten.
mfg Ulrich (IANAL)
Hallo,
ianal.
Imho kann der Geschädigte die Auslagen für den Anwalt in Rechnung stellen. Nicht aber das gesparte Geld, weil er die Reifen woanders kaufen musste. Etwas anderes wäre ein Schaden, der z.B. durch Nichtbenutzbarkeit des Fahrzeugs entstanden wäre.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
Also, die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz ist hier m.E. §§ 280 I, 311 II, 241 II. An dessen Voraussetzungen bestehen im Fall der arglistigen Täuschung, wegen der hier ja angefochten wurde, auch keine Bedenken; des Weiteren käme § 826 in Frage.
Ziemlich fraglich ist allerdings der Schaden. Die Reifen hätten auch für den höheren Preis gekauft werden müssen, wenn der Käufer nie an der Auktion mitgewirkt hätte. Er steht also nach erfolgreicher Anfechtung und Rückabwicklung insofern nicht schlechter, als er ohne die arglistige Täuschung gestanden hätte.
Es wäre vielleicht besser gewesen, auf die Anfechtung zu verzichten; dann würde der Vertrag noch bestehen und es wäre an Sachmangelgewähr und vielleicht sogar Schadensersatz in Höhe des Erfüllungsinteresses zu denken.
Levay
Also, das ist doch sinnloses blabla…
wegen 100€ strebe ich keine Gerichtsverhandlung an… wo soll das hinführen, wenn das jeder wollte? Wo liegt denn die Untergrenze?
Das hat nichts mit Reichtum oder Ignoranz zu tun, sondern ist einfach realistisch…
Außerdem ist es unerhört, daß jemand, dem 100€ als streitwerte Summe erscheinen nicht vor einem Juristischem Streit zurückschreckt, der sicher ein mehrfaches des Streitwertes ausmacht. Kannst ja mal alleine die Fahrtkosten zum Gericht ausrechnen.
Das ist kein Brett für Reiche, sondern sollte eines für Realisten sein 
Grüße aus dem Geldspeicher
ILAY
PS: Wie ist denn Deine Bankverbindung ?
Also, das ist doch sinnloses blabla…
Jo. Von dir.
wegen 100€ strebe ich keine Gerichtsverhandlung an…
Das ist dein gutes Recht.
wo soll
das hinführen, wenn das jeder wollte? Wo liegt denn die
Untergrenze?
Es gibt selbstverständlich keine. Sonst könnten ja windige Kriminelle einfach immer nur um Kleinstbeträge betrügen und niemand könnte das einklagen. Dass dir 100 Euro nicht so viel bedeuten, freut mich für dich, für mich ist es fast 1/6 meines monatlichen Nettoeinkommens. Ich würde für sehr viel weniger Geld klagen.
Das hat nichts mit Reichtum oder Ignoranz zu tun, sondern ist
einfach realistisch…
Nein, das hat was mit fehlendem Gespür für Geld zu tun.
Außerdem ist es unerhört, daß jemand, dem 100€ als streitwerte
Summe erscheinen nicht vor einem Juristischem Streit
zurückschreckt, der sicher ein mehrfaches des Streitwertes
ausmacht.
LOL!
Kannst ja mal alleine die Fahrtkosten zum Gericht
ausrechnen.
Und? Wenn ich im Recht bin und der andere mir RECHTSWIDRIG Geld vorenthält, dann ist es doch sein Problem!
Das ist kein Brett für Reiche, sondern sollte eines für
Realisten sein
Du hast vom realen Leben aber noch nicht viel mitbekommen, wenn du 100 Euro mal eben so verkraften kannst.
Levay
Hallo nochmal!
Also, das ist doch sinnloses blabla…
Gut, dass Du eine Vorwarnung abgibst…
wegen 100€ strebe ich keine Gerichtsverhandlung an… wo soll
das hinführen, wenn das jeder wollte? Wo liegt denn die
Untergrenze?
Das hat nichts mit Reichtum oder Ignoranz zu tun, sondern ist
einfach realistisch…
Außerdem ist es unerhört, daß jemand, dem 100€ als streitwerte
Summe erscheinen nicht vor einem Juristischem Streit
zurückschreckt, der sicher ein mehrfaches des Streitwertes
ausmacht.
Lustigerweise ist diese Auffassung besonders weit verbreitet bei Leuten, die monatlich EUR 345,- zur Verfügung haben. Die laufen reihenweise zum Anwalt, lassen sich beraten und vertreten, und nach Erhalt der Rechnung jammern sie plötzlich rum, weil es ja doch gar nicht so wenig Geld ist. Übers Jahr verteilt ist das eine ganze Menge Geld, bei der einem die Tränen kommen,wenn man überlegt, was man damit alles anstellen könnte - besonders wenn „Faul-in-der-Sonne-liegen“ den gleichen Ertrag gebracht hätte wie „Tag-und-Nacht-für-die-Schmarotzer-arbeiten“.
Kannst ja mal alleine die Fahrtkosten zum Gericht
ausrechnen.
Das ist mir doch egal! Wenn ich im Recht bin, dann kriege ich neben der eingeklagten Summe auch meine Kosten und Auslagen erstattet.
Grundsätzlich gilt: Nicht der Gewinner ist schuld am Gerichtsverfahren, sondern der Verlierer. Soll er doch zahlen!
Das ist kein Brett für Reiche, sondern sollte eines für
Realisten sein
Nein, genau die „Realisten“ mit ihrer ach so tollen Lebenserfahrung sind die störendsten User überhaupt. Hier geht es um Rechtsfragen. R e c h t s f r a g e n !
PS: Wie ist denn Deine Bankverbindung ?
Ist per E-Mail raus. Danke nochmal!
Hi,
Nun bleib mal auf dem Teppich. Im Bereich der
Computerkriminalität kann das durchaus sinnvoll sein, da durch
die dortige Automatisierung schnell große Zahlen zustande
kommen, die im Einzelfall eines Betroffenen jedoch einen
kleinen Werte bedeuten.
Sicherlich gibt es gewissen Grenzen, wo man den Sinn mit den Kosten/Aufwand abwägen sollte. Kann man nur hoffen, dass es der einzige Reifensatz war und der Verkäufer keine 200 Stück eingestellt hat.
Hältst du es denn für sinnvoll, jede unerlaubte Mitnahme von
Arbeitsmaterial des Arbeitgebers (die berühmte Büroklammer)
mit einer Anzeige zu bestrafen? Es war ja schließlich
Diebstahl.
Wenn der Angestellte jeden Tag eine Büroklammer mitnimmt, summiert sich dies auch über die Jahre hinweg.
Soll heißen: ein Geschädigter sollte überlegen, ob der Aufwand
der eigenen privaten Zeit, der IMHO ja nicht in den Kosten mit
berücksichtigt wird, sich lohnt. Aber das könnte ich nie
generell beantworten.
Korrekt!
Gruß
Falke
Anmerkung o.T.
Hallo,
Hältst du es denn für sinnvoll, jede unerlaubte Mitnahme von
Arbeitsmaterial des Arbeitgebers (die berühmte Büroklammer)
mit einer Anzeige zu bestrafen? Es war ja schließlich
Diebstahl.
Warum nicht? Gibt es neuerdings eine Minimalgrenze für Diebstahl?
Ein früherer Arbeitskollege wurde entlassen, weil er 20 Einladungsbriefe für seinen Geburtstag durch den Freistempler der Firma gejagt hat.
Gruß
loderunner