Nachts im Auto schlafen?

Hallo,
In unserem überregulierten Land frage ich mich immer mehr, was man denn darf oder meist eher nicht darf. Heute in der Zeitung die Meldung, die Polizei habe ein älteres Ehepaar aufgegriffen, das seit einigen Tagen in ihrem PKW gewohnt habe.

Also gut, das ist vielleicht ein wenig übertrieben (andererseits: Warum nicht, wenn’s denen gefällt und niemandem was zuleide tut?), aber die weniger scharfe Version:

Darf man eigentlich bei uns in seinem PKW nachts schlafen/übernachten. Einmal und eine Nacht nur, etwa weil man sein Ziel nicht mehr erreicht hat, vielleicht übermüdet war, kein Hotel mehr gefunden hat? Gründe gibt´s genug. Also Sitzlehne zurück, Decke drübergezogen und geschlafen.

Ich bin mir aber recht sicher, wenn man in solch einem Falle am Straßenrand stünde, ordnungsgemäß geparkt, und die Polizei würde zufällig auf einen aufmerksam: Die würden ans Fenster klopfen. Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?

Danke für Tips Antal

Hallo,

Ich bin mir aber recht sicher, wenn man in solch einem Falle
am Straßenrand stünde, ordnungsgemäß geparkt, und die Polizei
würde zufällig auf einen aufmerksam: Die würden ans Fenster
klopfen. Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?

gegen eine einmalige Übernachtung auf öffentlichem Grund und ohne Behinderung von Anwohnern oder anderer Verkehrsteilnehmer wird niemand etwas haben.

Ansonsten gilt, daß der öffentliche Verkehrsraum für den Straßenverkehr gedacht ist. Geregelt und nachzulesen ist das in den jeweiligen Straßen- und Wegegesetzen der Länder.

Gruß,
Christian

*gähn*

In unserem überregulierten Land frage ich mich immer mehr, was
man denn darf oder meist eher nicht darf.

Polemik.

Erstens sind die Leute, die von Überregulierung sprechen, sicher auch diejenigen, die als erste und am lautesten schreien, wenn - wegen fehlender Regulierung - irgendwo ein Schaden eintritt, den niemand zu vertreten hat.

Zweitens glaube ich nicht, dass du dich umfassend mit dem deutschen Recht beschäftigt hast und dir ein Urteil darüber erlauben kannst, ob wir hier „überreguliert“ sind.

Drittens zeigt ja schon die Formulierung „oder meist eher nicht darf“, dass du überhaupt gar keine Ahnung hast, sondern nur blöd sticheln wird. Der Grundsatz ist selbstverständlich, dass alles, was nicht verboten ist, erlaubt ist. Und verboten wird nur dort etwas, wo es nach Auffassung des Gesetzgebers einen Sinn macht; ohne diesen Sinn, der ein legitimer Zweck sein muss, wäre übrigens ein Verbot immer verfassungswidrig. Ob man im Einzelfall ein Verbot gut oder schlecht findet, kann dahinstehen, aber wir sind ja nun wirklich weit von Willkür entfernt.

Und was das hier angeht:

Ich bin mir aber recht sicher, wenn man in solch einem Falle
am Straßenrand stünde, ordnungsgemäß geparkt, und die Polizei
würde zufällig auf einen aufmerksam: Die würden ans Fenster
klopfen. Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?

Ich bitte dich! Du willst eine Rechtsgrundlage für das Ans-Fenster-Klopfen? Bist du nun für die Überregulierung, die du eben noch bemängelt hast? Warum soll ein Polizist einer Rechtsgrundlage dafür bedürfen, an ein Fenster zu klopfen? Soll er auch eine haben, wenn er atmet?

Vermutlich wollten die Polizisten zunächst mal klären, ob da ein Problem vorliegt. Stell dir vor: Polizisten sind nicht nur zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten da, sondern auch und vor allem zur Gefahrenabwehr. Und es ist ihre Pflicht und Schuldigkeit, dort zu helfen, wo jemand in Gefahr ist.

Ich saß mal nachts unter einer Straßenlaterne auf dem Gehweg und habe Zeitung gelesen (zugegebenermaßen war das ein merkwürdiges Bild, aber da ich mich ausgesperrt hatte, war mir nichts Besseres eingefallen); innerhalb weniger Minuten hielten bei mir zwei Streifenwagen und fragten, ob alles in Ordnung sein. Das empfand ich zwar als reichlich übertrieben, aber immerhin haben sie ausdrücklich gefragt, ob ich Hilfe bräuchte, und das war doch nun nichts Schlechtes. Da habe ich auch nicht nach einer Rechtsgrundlage für gefragt.

Levay

Polemik.

Ich auch:

Ich bitte dich! Du willst eine Rechtsgrundlage für das
Ans-Fenster-Klopfen?

Natürlich, denn er stört ja beim Schlafen.
Das ist doch wohl ein klassischer Grundrechtseingriff.

Bist du nun für die Überregulierung, die
du eben noch bemängelt hast? Warum soll ein Polizist einer
Rechtsgrundlage dafür bedürfen, an ein Fenster zu klopfen?

Man merkt, wie intensiv Du Dich mit der Debatte über
Regulierung und Überregulierung beschäftigt hast.
Gemeinhin wird darunter verstanden, dass den Privaten
zu viel verboten ist - oder anders herum: der Staat zu viel darf
und zu viel macht.

Dass aber jemand, der sich darüber - sehr oft: zu Recht -
beklagt, gleichzeitig auch gegen den Grundsatz des Gesetzesvorbehalts
sein muss, ohne gleich widersprüchlicher Argumentation bezichtigt
zu werden - dass habe ich noch nie gehört.

Eingriffsgrundlagen sind nur dann „überreguliert“, wenn das
staatliche Verhalten überflüssig ist.

Wenn man diesen Weg weiterdenkt, darf man dann nur noch
die deutsche (und vor allem europäische) Überregulierung
kritisieren, wenn man gleich auf alle seine Grundrechte
verzichtet - man muss ja konsequent sein…

Servus!

Natürlich, denn er stört ja beim Schlafen.
Das ist doch wohl ein klassischer Grundrechtseingriff.

Das ganze Leben ist voll von Grundrechtseingriffen. Nur wenn Polizeibeamte jemanden sehen, der offensichtlich bewußtlos (im juristischen Sinne, bitte nicht wieder seitenlang diskutieren) im Auto liegt, dann haben Sie nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, herauszufinden, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

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*gäääääääääääähn*

Ich bitte dich! Du willst eine Rechtsgrundlage für das
Ans-Fenster-Klopfen?

Natürlich, denn er stört ja beim Schlafen.
Das ist doch wohl ein klassischer Grundrechtseingriff.

Genau! Das habe ich übersehen! Das ist ein KLASSISCHER Grundrechtseingriff, quasi das Standardbeispiel aus den Lehrbüchern zu Grundrechten. Wie konnte ich dieses Musterbeispiel aller Grundrechtsverletzungen nur als solches übersehen?

Bist du nun für die Überregulierung, die
du eben noch bemängelt hast? Warum soll ein Polizist einer
Rechtsgrundlage dafür bedürfen, an ein Fenster zu klopfen?

Man merkt, wie intensiv Du Dich mit der Debatte über
Regulierung und Überregulierung beschäftigt hast.
Gemeinhin wird darunter verstanden, dass den Privaten
zu viel verboten ist - oder anders herum: der Staat zu viel
darf
und zu viel macht.

Und?

Dass aber jemand, der sich darüber - sehr oft: zu Recht -
beklagt, gleichzeitig auch gegen den Grundsatz des
Gesetzesvorbehalts
sein muss, ohne gleich widersprüchlicher Argumentation
bezichtigt
zu werden - dass habe ich noch nie gehört.

Komisch, wo du doch ein Talent dafür hast, das zu „hören“, was du gern hören willst. Der Gesetzesvorbehalt spielt hier keine Rolle, weil kein Grundrechtseingriff vorliegt. Man braucht nicht für alles und jedes auf dieser Welt ein Gesetz als Rechtsgrundlage.

Wenn man diesen Weg weiterdenkt, darf man dann nur noch
die deutsche (und vor allem europäische) Überregulierung
kritisieren, wenn man gleich auf alle seine Grundrechte
verzichtet - man muss ja konsequent sein…

Jetzt machst du mal deinen Computer aus, nimmst dir ein gutes Buch über Staatsrecht zur Hand, schlägst dort das Kapitel über allgemeine Grundrechtslehren auf und siehst dir an, was ein „Eingriff“ in ein Grundrecht ist und wo dort - ganz allgemein - die Grenzen sind (Stichwort: Bagatelle). Dann gehst du dich eine Runde schämen und hörst auf, mir Ansichten zu unterstellen, die ich nicht vertrete. Danach könntest du vielleicht noch mal nach den Originalentscheidungen Solange I und Solange II googlen, sie dir einfach mal durchlesen, damit auch das Thema noch beendet wird.

Levay

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Also gut!
Noch mal zurück zur Rechtsgrundlage, nach der du gefragt hast. Würde man hier davon ausgehen, dass das Anklopfen an das Fenster ein konkludenter VA wäre, könnte man vielleicht von einem Grundrechtseingriff ausgehen. Dieser wäre allerdings ohne weiteres gerechtfertigt und daher nicht zu verwechseln mit einer GrundrechtsVERLETZUNG.

Die Frage, was die Rechtsgrundlage ist, lässt sich dann nicht mit einem § beantworten, weil wir nicht wissen, in welchem Bundesland das war. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass wohl die polizeirechtliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr Rechtsgrundlage ist.

Levay

Dazu muss man allerdings anmerken, dass mein "Diskussions"partner ja nicht die Rechtswidrigkeit der Maßnahme bezweifelt, sondern lediglich auf den Vorbehalt des Gesetzes hingewiesen hat.

Levay

[MOD] Jup
Hi,

bitte nicht wieder seitenlang diskutieren

Das war auch mein Gedanke. :smile:

Danke

Schönen Gruß

Christian [MOD]

oh Mann Ihr seit ein paar Laberer :smile:
Der Kollege will wissen, ob man nachts in seinem Auto pennen darf oder nicht. ob man das mehrmals darf, oder nicht.

Und ich will das auch wissen :smile:

Kein Wunder, daß hier einige nix überreguliert finden - ihr seht ja auch den Wald vor lauter Bäumen nicht *ggg*

Also: beantwortet doch einfach mal die Fragen oben, ok?
Und jaaaa, er fragte nach ner Rechtsrundlage der Polizei usw. Aber mit ein wenig Willen kann man sehr leicht seine eigentliche Frage erkennen, ok ?

Grüße,
ILAY

Gut, gut, ich sage gar nix mehr. Ich werde versuchen, den zu ignorieren, vielleicht ignoriert er mich ja auch, dann haben wir alle Ruhe und Frieden.

Levay

Wurde längst von exc beantwortet.

Levay

Oh je, da hab ich ja was losgetreten. Entschuldigung.

Dabei wollte ich doch nur wissen, ob man, ordentlich geparkt und auch sonst niemanden störend und jede unserer 1000 Reheln einhaltend, mal eine Nacht in seinem Auto schlafen darf. Vielleicht noch zusätzlich gleich ein Schild für die Polizei ins Fenster (in alle Fenster, damit sie´s auch wirklich sehen) gesteckt: „Hallo, mir is nix passiert, ich schlafe nur!“

Kommen die dann auch, klopfen und sagen: „Fahrzeugkontrolle“. Oder könnte man sich jetzt wehren!

Besser jetzt? Antal

PS: Über Überregulierung vielleicht ein ander Mal

Alles richtig, Christian. Aber „man“ kommt trotzdem und klopft und kontrolliert (sag ich mal; eigene Erfahrung). Denn gegen eine Fahrzeugkontrolle „kann ja wohl keiner was haben“ oddder? Wo doch auch so viele Terroristen unterwegs sind und gefangen werden müssen.

Antal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Dabei wollte ich doch nur wissen, ob man, ordentlich geparkt
und auch sonst niemanden störend und jede unserer 1000 Reheln
einhaltend, mal eine Nacht in seinem Auto schlafen darf.

wie ich schrieb: Der Verkehrsraum ist zum Verkehr da und nicht zum Pennen oder Vögeln (obwohl er Verkehrsraum heißt). Wenn das mal ausnahmsweise stattfindet, wird niemand was dagegen haben, sofern niemand behindert oder belästigt wird.

Hält die verkehrsfremde Nutzung länger an, kann da durchaus mal jemand einschreiten, so z.B. wenn wochenlang ein Anhänger irgendwo geparkt wird, der offensichtlich nichts anderes machen soll, als eine Werbebotschaft zu vermitteln.

Kommen die dann auch, klopfen und sagen: „Fahrzeugkontrolle“.
Oder könnte man sich jetzt wehren!

Wehren kann man sich immer, bleibt die Frage, ob das was bringt. Wird das Fenster bspw. nicht geöffnet, wird möglicherweise die Tür geöffnet u.U. auch gewaltsam. Anschließende Beschwerde ist natürlich möglich.

Gruß,
Christian

Na ja, Christian,

ohne irgendwas strapazieren zu wollen, und ich weiß auch, daß der „Verkehrsraum für den Verkehr da ist“, und daß ein ordentlich geparktes Auto eben „ruhender Verkehr“ ist (jetzt mal immer alles ohne jede Doppeldeutigkeit), und daß ein Werbeanhänger nicht wochenlang irgendwo geparkt sein soll/darf.

Aber, was macht es dennoch für einen Unterschied, ob ich z.B. nach Hamburg fahre, dort mein Auto für eine Nacht ordnungsgemäß parke niemenden behindere oder bellästige, und im Zimmer einer nahen Pension schlafe oder eben diese eine Nacht im Auto schlafe?

Bleiben wir jetzt dabei: ich habe sogar ein Schild ins Fenster gesteckt: „Ich bin nicht tot, ich schlafe nur, lassen Sie mich also in Ruhe!!“ Wollen wir wetten, wenn zufällig die Polizei vorbeikommt, klopfen die dennoch?

Und mit wehren meine ich nicht, nach denen schießen oder die Tür nicht aufmachen oder oder, sondern z.B. angesichts des vorhergesagten ankündigen, daß man „diese jetzt dann folgende Kontrolle als gewillkürt verstehen würde, was notwendigerweise eine Dienstaufsichtbeschwerde nach sich ziehe… oder sowas“.

Am Rande und aus anderem Zusammenhang: Mit „Dientsaufsichtsbeschwerden“ etc. habe ich gute Erfahrungen gemacht. Die gleichen Beamten, die sich als Staatsgewalt vorkommnen und „natürlich nur in hoheitlichem Auftrag“ sekkieren fangen auf einmal an nachzudenken und ein Stückchen zurückzurudern, wenn man anfängt, sie selbst nach Namen, Dienststelle etc. abzufragen, Ort und Uhrzeit zu notieren und ankündigt, das zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu verwenden. Sonst sind sie selbst nämlich die (quasi) Anonymen, die, die aufschreiben und notieren, und auf einmal ist alles umgekehrt.

Mit Dienstaufsichtsbeschwerden, die ja immer mal einen neuen Eintrag in die Personalakte hervorrufen, habe ich sogar mal einen recht hohen und normalerweise keiner Argumentation zugänglichen Amtsleiter eines großen Amtes „von meiner Linie überzeugen können“. Komisch: Mein Eindruck, der einem normalen, unverbeamteten Bürger gar nicht einleuchten will, lautet: Ein Beamter scheut sowas wie der Teufel das Weihwasser.

Schönen Tag Antal

Aber, was macht es dennoch für einen Unterschied, ob ich z.B.
nach Hamburg fahre, dort mein Auto für eine Nacht
ordnungsgemäß parke niemenden behindere oder bellästige, und
im Zimmer einer nahen Pension schlafe oder eben diese eine
Nacht im Auto schlafe?

Habe ich nicht schon mehrfach erwähnt, daß gegen eine Nacht niemand etwas hat?

Bleiben wir jetzt dabei: ich habe sogar ein Schild ins Fenster
gesteckt: „Ich bin nicht tot, ich schlafe nur, lassen Sie mich
also in Ruhe!!“ Wollen wir wetten, wenn zufällig die Polizei
vorbeikommt, klopfen die dennoch?

Warum sollten wir wetten? Kann sein, kann auch nicht sein.

Und mit wehren meine ich nicht, nach denen schießen oder die
Tür nicht aufmachen oder oder, sondern z.B. angesichts des
vorhergesagten ankündigen, daß man „diese jetzt dann folgende
Kontrolle als gewillkürt verstehen würde, was notwendigerweise
eine Dienstaufsichtbeschwerde nach sich ziehe… oder sowas“.

Damit provozierst Du unnötig. Das kann dazu führen, daß man die einfach nur für einen Querulanten hält und Dich anschließend - wohlwissend, daß aus der Beschwerde eh nichts wird - in Ruhe läßt, oder man Dich und Dein Fahrzeug genüßlich und in aller Ruhe überprüft.

C.

Bleiben wir jetzt dabei: ich habe sogar ein Schild ins Fenster
gesteckt: „Ich bin nicht tot, ich schlafe nur, lassen Sie mich
also in Ruhe!!“ Wollen wir wetten, wenn zufällig die Polizei
vorbeikommt, klopfen die dennoch?

Du gehst davon aus, dass Polizeibeamte immer in Doppelstreife vorbeigehen. Und wenn der Beamte, der lesen kann, gerade in Urlaub ist?

Auch’n bisschen naiv
Schorsch

Hab ich noch gar nicht dran gedacht

Du gehst davon aus, dass Polizeibeamte immer in Doppelstreife
vorbeigehen. Und wenn der Beamte, der lesen kann, gerade in
Urlaub ist?

Oh möönsch, Schorsch,

da hab ich ja noch gar nicht dran gedacht!!! Was, wenn der nicht lesen kann? Soll ja häufiger vorkommen :smile:))

Kann man „schlafenlassen bitte“ als Piktogramm darstellen? Allgemeinverständlich, auch für IQs unter 80 ???

Schönen Tag noch Antal

Hallo antal,

jetzt gibst Du Dir doch schon selber die Antwort:

Wo doch auch so viele Terroristen unterwegs sind und gefangen
werden müssen.

Die werden ja nicht umsonst „Schläfer“ genannt.

SCNR, Karin