Für Tod Erklärter lebt

Was passiert wenn ein für Tot erklärter lebt und wieder zurück kommt.
Er hat z. B. keine Möglichkeit seinen Ehepartner und Verwandte zu informieren.(z. B. liegt jahrelang irgendwo unbekannterweise im Koma, wird wo gefangen gehalten etc.)
Fall: Er kommt zurück seine Ehefrau ist mittlerweile mit einem anderen Verheiratet diese wohnen in seinem Haus der neue Ehemann fährt sein Auto etc.

Kann der verschollene sein Vermögen auch das verbrauchte sowie sein Haus zurückbekommen, wenn das Verschollen sein nicht sein verschulden war?

Kann die neue Ehe seiner Ehefrau angefochten werden?

Der angeblich Tote muss ja erstmal von amtlicher Seite her für tot erklärt werden, damit seine Ehefrau wieder heiraten kann. Demzufolge würde ich davon ausgehen, dass die neue Ehe somit auch gültig ist.

Was die Auseinandersetzung der Güter betrifft, fällt das unter eine ganz normale Scheidung - d. h. je nach Regelung im Ehevertrag werden die zur Zeit seines Verschwindens vorhandenen Güter aufgeteilt.

Gruß
Josy

Das meinte ich auch damit. Der Verschollene Ehemann wurde von amtlicher Seite für Tot erklärt. Seine Ehefrau heiratet wieder.
Er kommt dann zurück und findet die Tatsachen vor. Wieso soll er sich dann scheiden lassen? Seine Frau wäre ja in dem Fall eine Bigamistin?
Kann er nicht auf die erste Ehe bestehen? Was wenn er keine Scheidung will? WEnn die erste Ehe nicht geschieden wurde, was passiert dann von Amtes wegen?

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Hallo

Es gibt auch keine Scheidung mehr - die Ehe existiert ja eh nicht mehr. Doch für die Aufteilung der Güter wird das Recht angewandt.

Die Ehe mit dem verschollenen Ehemann wurde durch die Wiederheirat aufgehoben (sonst wäre sie ja da schon eine Bigamistin unter Vorbehalt und welche staatliche Behörde lässt das zu?). Der Verschollene kann nicht darauf pochen - höchstens seine wiederverheiratete Ehefrau. Aber wieso sollte sie?

Aber all das kann man auch ganz einfach im BGB nachlesen.

Gruß
Josy

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