Gesamtschuldnerische Haftung

Von: , Frage gestellt am Mi, 31. Mai 2006

Hi,

gibt es eine Möglichkeit, dass eine Person die Andere rechtswirksam von seinem Teil der Haftung entbindet?

Also quasi dass der Eine sich verpflichtet, einen bestimmten Teil für den eigentliche beide haftbar wären, alleine übernimmt?

Da ich da keine Ahnung habe, äußere ich jetzt einfach Mal eine laienhafte Vermutung.

Der Gläubiger muss ja irgendwie geschützt werden.

Falls eine solche Vereinbarung rechtswirksam geschlossen werden könnte, stelle ich mir das so vor, dass dies gewissermaßen nur im 'Innenverhältnis' gilt.
Zahlt der Eine (A), der sich verpflichtete alles alleine zu übernehmen nicht, kann der Gläubiger dies beim Anderen (B) holen, und der (B) müsste sich dies dann wieder auf Grund dieser Vereinbarung von A zurückholen.

thx and bye

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 1 hilfreich
    Re: Gesamtschuldnerische Haftung

    gibt es eine Möglichkeit, dass eine Person die Andere
    rechtswirksam von seinem Teil der Haftung entbindet?
    Vermutlich geht es um einen Kredit. Wenn der Gläubiger zustimmt, kann man aus der gesamtschuldnerischen Haftung entbunden werden.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gesamtschuldnerische Haftung

      Hi, Vermutlich geht es um einen Kredit. Wenn der Gläubiger
      zustimmt, kann man aus der gesamtschuldnerischen Haftung
      entbunden werden.
      Nein kein bkonkreter Fall, nur allgemeines Interesse, aber dennoch Danke!

      bye

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