Hallo Skooby,
Hier eine Sache, die alle Arbeitnehmer interessieren dürfte :
Ich hoffe, es ist Recht, wenn sich mal eine Arbeitgeberin einmischt. *g*
Folgendes:
Natürlich kann man sofort zum Arzt fahren, wenn während der Arbeitszeit eine AKUTE Erkrankung eintritt (kein Chef wird schließlich einen Blinddarmdurchbruch in Kauf nehmen bzw. sich beharrlich weigern, einen Mitarbeiter mit dringendem Verdacht auf Herzinfarkt zum Doc marschieren zu lassen, nur weil so ein dummer Vorfall während der Arbeitszeit nicht sonderlich genehm kommt).
Wie sieht es dann aus bei Patienten, die regelmäßig zum Artz
müssen?
Grundsätzlich gilt allerdings und zwar gerade bei Routine-Geschichten (z. B. eine 14tätig oder monatlich fällige Nachuntersuchung) -, daß Arzttermine in die dienstfreie Zeit zu legen sind.
Wenn man einen Artztermin hat, der nur morgens (während der
Arbeitszeit) erfolgen kann (z.B.Blutabnahme):
Es dürfte selbst dem dämlichsten Chef klar sein, daß so etwas traditionell nur morgens gemacht wird, weil
a) man nüchtern sein muß (die meisten sind ohne ihren Morgenkaffee ohnehin unerträglich)
und
b) viele bzw. die meisten Praxen weder um 06:00/07:00 Uhr morgens öffnen noch ein eigenes Labor haben und die Proben dann spätestens gegen 12:00 Uhr abgeholt werden.
Die Anfahrt Zuhause-Arzt zählt hundertprozentig nicht als Arbeitsweg; bei dem Weg Arzt-Firma streiten sich die Gelehrten, wobei die meisten dazu tendieren, daß dies nicht der Fall ist. Allerdings ist das eine rein versicherungstechnische Frage und nur bei Unfällen relevant (also ob das als Arbeitsunfall ist und von der Berufsgenossenschaft getragen werden muß oder es sich um einen privaten Unfall handelt und die Krankenkasse bzw. eine evtl. vorhandene private Unfallversicherung einspringen muß).
und wird damit der Lohn weitergezahlt?
Diese Frage ist mir nicht ganz klar. Meinst Du jetzt, ob Du für die Stunde, die Du bei den Vampiren Deines Docs verbracht hast, weiterhin Gehalt bekommst bzw. daß es Dir um just diese Stunde gekürzt werden darf?
Also ich bezahle diese recht kurzen „Ausfallzeiten“, schließlich lassen meine fleißigen Bienchen auch nicht um Punkt 17:00 Uhr alles stehen und liegen. Deswegen finde ich es nur gerecht. Das muß dann aber halt jede Firma für sich selbst entscheiden, was meines Erachtens erheblich von dem Betriebsklima abhängt.
Oder soll man sich die Bescheinigung vom Arzt incl. der Hin-
und Rückfahrtzeit ausstellen lassen?
Die meisten Chefs sehen es natürlich gerne. Aber was ist, wenn Du in einem Stau stecken bleibst. Der Arzt kann Dir doch nicht bestätigen, wie lange Du zu ihm und dann - schon mal vorab - in die Firma gefahren bist.
Ich hoffe, es ist - wenigestens für´s Erste - fundiert genug. Wenn Du möchtest kann ich gerne noch diverse Urteile zu dem Thema raussuchen.
Viele Grüße
Tessa