Durchführungsverordnungen nicht öffentlich

Hi,

wie der genaue Begriff ist, weiß ich nicht. Mir geht es darum:

Fü Behörden wie z. B. Arbeitsagentur gibt es Dienstanweisungen, Durchführungsrichtilinien, -verordnungen oder wie man es auch korrekt nennen mag.
Dort wird ausführlich erklärt, wie Gesetze anzuwenden, auszulegen und durchzuführen sind.
Diese sind aber anscheinend nur für den internen Gebrauch und dürfen von den Bediensteten wohl nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Ich dachte eine Behörde hat Aufklärungspflicht gegenüber den Bürgern, bzw. der Bürger ein Recht Aufklärung über seine Rechte.

Falls diese Annahme stimmt:
Warum und auf Grund welcher Rechtslage werden dem Bürger solche Informationen vorenthalten?

thx and bye

anscheinend?
hallo Marion

Fü Behörden wie z. B. Arbeitsagentur gibt es
Dienstanweisungen, Durchführungsrichtilinien, -verordnungen
oder wie man es auch korrekt nennen mag.

Diese sind aber anscheinend nur für den internen Gebrauch und
dürfen von den Bediensteten wohl nicht der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.

a) Wieso anscheinend; wie kommst Du darauf?
b) Stell Dir mal vor, die Straßenverkehrsordnung wäre streng geheim. :wink:)))
Bist Du sicher, daß Du richtig informiert worden bist?

mfg
Wolfgang

… ist deine Vika wirklich aussagekräftig.
Grüße
Ulf

Hi Wolfgang,

Diese sind aber anscheinend nur für den internen Gebrauch und
dürfen von den Bediensteten wohl nicht der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.

a) Wieso anscheinend; wie kommst Du darauf?

habe ich vorsichtshalber sehr vorsichtig formuliert, obwohl es eigentlich keinen Grund gibt, denn…

Bist Du sicher, daß Du richtig informiert worden bist?

…das schrieb mir eine Person, die bei einer Behörde beschäftigt ist und die ich konkret über den von mir gesetzen Link im Sozailamt-Brett befragt hatte. Diese Person sagte, dass Bedienstete die Dienstanweisungen nicht veröffetlichten dürften.

b) Stell Dir mal vor, die Straßenverkehrsordnung wäre streng
geheim. :wink:)))

Diese Diensanweisungen sind es aber offenbar wrklich.

bye

Hallo Marion,

es wird mit Sicherheit auch Anweisungen für den internen Gebrauch geben, aber Durchführungsverordnungen zu Gesetzen sind öffentlich (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Hier kannst Du Dich austoben:

http://www.jusline.de/index.php?gesetz=&cpid=cade042…

BTW: Geradezu entzückend finde ich übrigens die Durchführungsverordnungen zu Verordnungen… :wink:))

Grüße
Renee

Hallo Renee,

es wird mit Sicherheit auch Anweisungen für den internen
Gebrauch geben, aber Durchführungsverordnungen zu Gesetzen
sind öffentlich (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Hier
kannst Du Dich austoben:

prima Hinweis, da dies zu Differenzierung der Begriffe beiträgt.

Dann muss ich meine Frage spezifizieren.

http://www.jusline.de/index.php?gesetz=&cpid=cade042…

Guter Link, den kannte ich nicht. Erspart mir künftig viel Sucharbeit! Danke!

BTW: Geradezu entzückend finde ich übrigens die
Durchführungsverordnungen zu Verordnungen… :wink:))

Irgendwie muss unser Beamten-, und Verwaltungsapparat ja gerechtfertigt werden :wink:

bye

Hi,

dank Hinweis von Renee Bernadette, nun folgende konkrete Frage.

Dürfen Dienstanweisungen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

Falls JA:
Welche Gesetzesgrundlage gibt es hierfür?
Was ist der Sinn?

mir drängen sich folgende Verdachte auf:
Haben die was zu verbergen?
Was sollte da drin stehen was der Bürger nicht wissen darf?

thx Marion

Hi,

Fü Behörden wie z. B. Arbeitsagentur gibt es
Dienstanweisungen, Durchführungsrichtilinien, -verordnungen
oder wie man es auch korrekt nennen mag.

Die heißen, glaube ich, Durchführungshinweise.

Diese sind aber anscheinend nur für den internen Gebrauch und
dürfen von den Bediensteten wohl nicht der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden.

Was wohl dann manche Bedienstete scheinbar nicht wissen.

Ich dachte eine Behörde hat Aufklärungspflicht gegenüber den
Bürgern, bzw. der Bürger ein Recht Aufklärung über seine
Rechte.

Die Rechte stehen in den Gesetzen und Verordnungen. Wie diese durchzuführen sind, das sehe ich nicht mit in den Bereich gehörig über den der Bürger aufgeklärt werden müsste.

MfG
_______________________________________________

Dies ist nur meine Meinung und keine feststehende Tatsache.

… ist deine Vika wirklich aussagekräftig.
Grüße

Hi Ulf,

inzwischen nicht mehr :wink:

Marion

Hallo,

viele Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen etc.
werden veröffentlicht, wie bereits mehrfach gesagt.

Was ich noch hinzufügen möchte:
Es gibt auch einen Sinn dafür, bestimmte Vorschriften
NICHT zu veröffentlichen.

Wenn ich z.B. richtig informiert bin, gibt es jedes
Jahr bei den Finanzämtern bestimmte Prüfungsschwerpunkte,
oder es gibt (und da bin ich nun ganz sicher) in bestimmten
Bereichen der Sozialverwaltung INTERNE Anweisungen,
welche Dinge wie genau nachgeprüft werden sollen und
wo man „im Regelfall den Angaben des Antragstellers“ glauben soll.

Stell Dir mal vor, so was wäre in jedem Fall öffentlich !
Natürlich dringt es auch immer mal nach außen, FOCUS & Co.
können damit dann eine Titelstory publizieren etc.,
aber es ist immer noch etwas anderes, als wenn nun
schwarz-auf-weiss im Verordnungsblatt steht:
„Dieses Jahr prüfen wir die Entfernungspauschale intensiv,
vertrauen aber auf die Angaben des Steuerpflichtigen hinsichtlich
der doppelten Haushaltsführung“.

Und da hier die Frage nach der Rechtsgrundlage auftauchte:
Ich meine, hier liegt nun keine Grundrechtseingriff vor.
Diese interne Richtlinie (oder was auch immer) kann niemals
Rechte der Bürger gegenüber der gesetzlichen Regelung
verschlimmern.
Und die Informationsfreiheit bezieht sich nur auf öffentlich
zugängliche Informationen, und diese sind es gerade nicht,
Schutzbereich also nicht betroffen.

Levay, was meinst Du ?

Informationsfreiheitsgesetz?
Hallo Xolophos,
was ist denn damit?

Die Rechte stehen in den Gesetzen und Verordnungen. Wie diese
durchzuführen sind, das sehe ich nicht mit in den Bereich
gehörig über den der Bürger aufgeklärt werden müsste.

MfG
Wilfried

Hallo!

Ich dachte eine Behörde hat Aufklärungspflicht gegenüber den
Bürgern, bzw. der Bürger ein Recht Aufklärung über seine
Rechte.

Das was du meinst sind reine interne generelle Anweisungen, es gibt dafür verschiedene Begriffe: Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsverordnung, generelle Weisung, Erlass (typischer Begriff in Österreich für eine interne generelle Verwaltungsvorschrift). Diese Vorschriften entfalten keine Außenwirkungen, d.h. dass sie (grundsätzlich) für den Rechtsunterworfenen weder Rechte noch Pflichten begründen. Daher müssen sie auch nicht veröffentlicht werden.

Gruß
Tom

Ergänzung - politische Verantwortlichkeit
Hallo!

Da hab ich noch was vergessen, nämlich den Hintergrund dieser Regelungen: in der Verwaltung gibt es im Allgemeinen einen Weisungszusammenhang von oben nach unten. Die obersten Organe der Verwaltung (Exekutive) sind unmittelbar dem Parlament für die Tätigkeit der Verwaltung politisch verantwortlich (=parlamentarische Demokratie, im Detail ist das bei den Staaten etwas unterschiedlich, aber so ist die allgemeine Regel). Damit diese politisch verantwortlich sein können, müssen sie eben auch auf die Verwaltung, die ihnen untersteht, Einfluss nehmen können (worauf man keinen Einfluss hat, dafür kann man ja auch nicht verantwortlich sein).

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

was ist denn damit?

Hallo Wilfried, ich hab ja nicht behauptet, dass es so ist, sondern das es meiner Meinung nach so ist (und extra unter mein posting nochmal drunter geschrieben, dass es nur meine Meinung ist).

Zum Informationsfreiheitsgesetz kann ich nichts sagen, da für mich nicht so ganz klar ist, wie weit da die Informationspflicht auszulegen ist.

MfG